Se 4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
kraft; g) eine persönliche oder dingliche, je nachdem sie
unmittelbar in der Person (Arbeitskraft) oder in den Dingen ruht;
h) allgemeine oder relative; dieselbe Steuerkraft vertritt bei
verschiedenen Personen, an verschiedenen Orten, in verschiedenen
Perioden relativ eine andere Steuerkraft; beständige oder
wechselnde; j) fortschreitende oder abnehmende.
5. Steuerfuß. Bei Festsetzung des Steuerfußes kommen
zwei Momente in Betracht: das finanzielle und das wirtschaftliche,
das letztere umfaßt auch das sozialpolitische, oder wie sie einelne,
so Adams, nennen, das soziologische. Finanziell muß der Steuer-
fuß so festgesetzt werden, daß die betreffende Steuerquelle das er-
hoffte Einkommen ergebe. Wenn wir die Steuereinheiten StE
nennen, den Steuerfuß StF, die Steuersumme StS, dann ist StE X StF
— 8tS, woraus folgt, daß St = See oder der Steuerfuß ist gleich
der Steuersumme dividiert durch die Steuereinheiten. Bei Fest-
setzung des Steuerfußes ist aber auch der volkswirtschaftliche Ge-
sichtspunkt von großer Bedeutung, da auch auf die volkswirtschaft-
liche Bedeutung der Steuerquellen, bzw. der Steuerobjekte und der
Steuersubjekte Rücksicht genommen werden muß. Gewisse Steuer-
quellen können vom volkswirtschaftlichen Standpunkte größere
Schonung erfordern, wegen ihrer Unentwickeltheit, ihrer kritischen
Lage, eventuell weil sie leichter zu verheimlichen sind, leichter ins
Ausland wandern können usw. Von sozialpolitischem Standpunkte
sind die Klassenspannungen, deren Folgen auf die Leistungsfähig-
keit in Betracht zu ziehen usw.
Die Anwendung dieser Prinzipien zeigt eine gewisse Verschieden-
heit bei den direkten und indirekten Steuern, namentlich aus dem
Grunde, weil bei den direkten Steuern der Steuerfuß keinen un-
mittelbaren Einfluß ausübt auf die Menge der Steuerobjekte, während
bei den indirekten Steuern dieser Einfluß gerade sehr groß ist.
Mag der Steuerfuß bei der Grundsteuer hoch oder niedrig sein,
dies wird die Zahl der Steuerobjekte nicht wesentlich ändern;
weit mehr kann sich dieser Einfluß bei der Haussteuer geltend
machen, noch mehr bei der Kapitalsteuer, der Gewerbesteuer usw.
Den stärksten Einfluß übt aber der Steuerfuß bei den indirekten
Steuern aus, denn je niedriger der Steuerfuß ist, desto größer wird
caeteris paribus die Zahl der Steuerobjekte sein. Deshalb wird es
rätlich sein den Steuerfuß unter dem Maximum, zu der von Adams
so genannten „maximum revenue rate“ festzusetzen. Denn auf
diesem Gebiete realisiert sich wirklich der Satz Swifts, daß 22
nicht immer 4 sind
>4.Q