Full text: Finanzwissenschaft

Se 4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
kraft; g) eine persönliche oder dingliche, je nachdem sie 
unmittelbar in der Person (Arbeitskraft) oder in den Dingen ruht; 
h) allgemeine oder relative; dieselbe Steuerkraft vertritt bei 
verschiedenen Personen, an verschiedenen Orten, in verschiedenen 
Perioden relativ eine andere Steuerkraft; beständige oder 
wechselnde; j) fortschreitende oder abnehmende. 
5. Steuerfuß. Bei Festsetzung des Steuerfußes kommen 
zwei Momente in Betracht: das finanzielle und das wirtschaftliche, 
das letztere umfaßt auch das sozialpolitische, oder wie sie einelne, 
so Adams, nennen, das soziologische. Finanziell muß der Steuer- 
fuß so festgesetzt werden, daß die betreffende Steuerquelle das er- 
hoffte Einkommen ergebe. Wenn wir die Steuereinheiten StE 
nennen, den Steuerfuß StF, die Steuersumme StS, dann ist StE X StF 
— 8tS, woraus folgt, daß St = See oder der Steuerfuß ist gleich 
der Steuersumme dividiert durch die Steuereinheiten. Bei Fest- 
setzung des Steuerfußes ist aber auch der volkswirtschaftliche Ge- 
sichtspunkt von großer Bedeutung, da auch auf die volkswirtschaft- 
liche Bedeutung der Steuerquellen, bzw. der Steuerobjekte und der 
Steuersubjekte Rücksicht genommen werden muß. Gewisse Steuer- 
quellen können vom volkswirtschaftlichen Standpunkte größere 
Schonung erfordern, wegen ihrer Unentwickeltheit, ihrer kritischen 
Lage, eventuell weil sie leichter zu verheimlichen sind, leichter ins 
Ausland wandern können usw. Von sozialpolitischem Standpunkte 
sind die Klassenspannungen, deren Folgen auf die Leistungsfähig- 
keit in Betracht zu ziehen usw. 
Die Anwendung dieser Prinzipien zeigt eine gewisse Verschieden- 
heit bei den direkten und indirekten Steuern, namentlich aus dem 
Grunde, weil bei den direkten Steuern der Steuerfuß keinen un- 
mittelbaren Einfluß ausübt auf die Menge der Steuerobjekte, während 
bei den indirekten Steuern dieser Einfluß gerade sehr groß ist. 
Mag der Steuerfuß bei der Grundsteuer hoch oder niedrig sein, 
dies wird die Zahl der Steuerobjekte nicht wesentlich ändern; 
weit mehr kann sich dieser Einfluß bei der Haussteuer geltend 
machen, noch mehr bei der Kapitalsteuer, der Gewerbesteuer usw. 
Den stärksten Einfluß übt aber der Steuerfuß bei den indirekten 
Steuern aus, denn je niedriger der Steuerfuß ist, desto größer wird 
caeteris paribus die Zahl der Steuerobjekte sein. Deshalb wird es 
rätlich sein den Steuerfuß unter dem Maximum, zu der von Adams 
so genannten „maximum revenue rate“ festzusetzen. Denn auf 
diesem Gebiete realisiert sich wirklich der Satz Swifts, daß 22 
nicht immer 4 sind 
>4.Q
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.