17 1. Buch. Kinleitende Lehren.
auf die Gestaltung des Unternehmergewinnes, des Kapitalzinses und
des Arbeitslohnes. Hier berührt dann der Staat das große soziale
Problem, das er günstig und ungünstig beeinflussen kann. Aber
auch auf dem Gebiete des Kreditwesens macht sich die finan-
zielle Tätigkeit des Staates geltend, der hier sowohl als Darlehns-
nehmer wie als Darlehnsgeber auftritt. Die staatliche Verwaltung
muß also eine genaue Kenntnis haben von dem Geld- und Kapital-
markt in seiner ganzen Ausdehnung, eine genaue Kenntnis der
steten Bewegungen auf dem Kapitalmarkt, der Gestaltung des Zins-
fußes, der denselben beeinflussenden Momente. Der Staat ist ein
wichtiger Faktor des Geldmarktes, der von ihm abhängig wird
wie er vom Geldmarkt. Der Staat muß die Möglichkeiten der
Anleihenaufnahme kennen, die Umstände, die dieselben beeinflussen,
die Voraussetzungen, für seine Anleihen die günstigsten Bedingungen
zu erhalten. Der Staat hat große Vermögen zu verwalten, ist
Auftraggeber zur Ausführung der verschiedensten technischen Ar-
beiten: Gebäude, Straßen, Kanäle, Eisenbahnen, Brücken, Dämme,
Häfen, Flußregulierungen usw. KEine genaue Kenntnis der Ge-
setze der Wirtschaft ist die Voraussetzung des rationellen Staats-
haushaltes.
Halten wir all das vor Augen, so werden wir einsehen, daß
die Führung des Staatshaushaltes ein solcher Zweig der Staats-
tätigkeit ist, welcher notwendigerweise ein selbständiges Gebiet der
Staatsverwaltung bildet und dessen entsprechende Erledigung ohne
wissenschaftliche Erkenntnis der Kräfte und KErscheinungen un-
möglich ist.
4. Staatshaushalt und Staatsleben. Der geordnete Staats-
haushalt bietet die beste Garantie für die Beständigkeit und ruhige
Entwicklung der staatlichen Institutionen. Der ungeordnete Staats-
haushalt und der damit verbundene unerträgliche Steuerdruck sind
Leiden, welche die Staatsbürger am tiefsten und am allgemeinsten
empfinden und welche am raschesten die Reaktion hervorrufen.
Ein Regime, das den Staatshaushalt in Ordnung führt, kann lange
Zeit ungestraft Fehler begehen. In der Geschichte Ungarns läßt
sich die Erscheinung hervorheben, daß die häufigste Ursache der
Erschütterung, ja der Umwälzung der staatlichen Verhältnisse ein
ungeordneter Staatshaushalt war. Der Untergang von Byzanz wurde
durch den Verfall der Finanzen bedeutend gefördert *). Die Kata-
strophe von Mohäcs (1526), die den Untergang des selbständigen
ungarischen Staates verursachte, der Bauernaufstand, der Aufstand
1) Andreades, les finances byzantines (Revue des sciences politiques,
juillet-aoüt 1911, S. 620).
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