Object: Finanzwissenschaft

e. 4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
Staatsbürger zurückfließt. Wir halten die ganze Frage für ziemlich 
unfruchtbar, wenn es sich nicht um die Relativität, die Vergleichung 
verschiedener Staatseinnahmen und deren Berechtigung, sondern um 
ein absolutes Urteil handelt. Denn wo sich die Notwendigkeit 
einer gewissen Institution ergibt, dort ist die Behandlung einer 
solchen Frage bloß ein geistreiches Spiel. Oder befaßt sich etwa 
die medizinische Wissenschaft mit der Frage, ob die Arznei ein 
gutes oder schlechtes Ding sei? Oder ist es eine Frage, ob die 
Zahlung der Hausmiete ein gutes oder schlechtes Ding sei, ob es 
ein gutes oder schlechtes Ding sei, daß der Staatsbürger Militär- 
pflicht leisten muß? Natürlich sind dies fast ausschließlich für 
gewisse Individuen mehr weniger unangenehme‘ Dinge, das unter- 
liegt ja keinem Zweifel. Wenige Menschen betrachten den Termin 
als Freudentag, an dem sie Steuern zahlen. Wenn wir aber einsehen, 
daß der Staat die Steuer benötigt, daß dies eine der besten Ein- 
nahmequellen des Staates ist, wenn wir sehen, daß dies mittelbar 
auch mit Vorteilen verbunden ist, dann werden wir die Zweckmäßig- 
keit, gewissermaßen die logische Güte der Institution anerkennen. Die 
Frage, ob die Steuer ein gutes oder schlechtes Ding ist, kann sich 
also nur auf die Anwendungsart der Steueridee beziehen und in dieser 
Beziehung werden wir freilich in den einzelnen Partien des Steuer- 
wesens günstiger und ungünstiger Momente gewahr werden. 
Daß nämlich die Besteuerung anderen Einnahmearten gegen- 
über auch Nachteile aufweist, ist leicht zu erkennen. Wenn der 
Staat bloß von privatwirtschaftlichen Einnahmen lebt, dann ist der 
Staat nur Einer unter Vielen und wenn dies auch seine Nachteile 
hat, so sind diese doch zumeist verborgen. Unzweifelhaft wird die 
Besteuerung auch immer mehr weniger von dem idealen Zustande 
der vollen Gerechtigkeit fern bleiben und so macht sich der Staat 
mancher Ungerechtigkeit schuldig. Die Besteuerung wird dort, wo 
das Gefühl der staatsbürgerlichen Pflicht noch nicht genügend ent- 
wickelt ist — und wo und wann wird das in Jedem zur Entwicklung 
kommen? — als Last empfunden und schaltet in die Beziehung 
zwischen Staat und Staatsbürger ein unangenehmes Element ein. 
Noch schwerer lastet auf den Staatsbürgern die eventuelle Steuer- 
exekution, die nicht selten deren Lebensbedingungen zu vernichten 
imstande ist. Die Besteuerung hat natürlich auch auf das politische 
Leben Einfluß und ist oft Ursache tiefgehender Unzufriedenheit. 
Auch die Kostspieligkeit der Steuerverwaltung ist ein passiver 
Posten. Dagegen ist es gewiß, daß das Steuersystem als Einnahme- 
modus sich heute am besten an die wirtschaftliche Organisation 
der Gesellschaft anschmiegt, mit derselben am besten übereinstimmt, 
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