9 4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
falls steuern, da dieselben nicht von der Pflicht befreit werden
können, zu den Lasten des Staates beizutragen; 5. die Vermögens-
steuer hat endlich die Aufgabe, zur Deckung außerordentlicher
Staatsbedürfnisse zu dienen.
3. Direkteundindirekte Steuern nach der Steuer-
quelle. Auch die Art des Aufsuchens der Steuerquelle kann
einen Unterschied im Steuersystem hervorrufen. Der Staat kann
die Steuerquelle unmittelbar oder mittelbar erforschen, indem er
nämlich im ersten Falle die Steuerquelle selbst aufsucht oder ein
bei deren Entstehen mitwirkendes wichtigeres Moment oder aber
er schließt aus der Verwendung des Einkommens auf die Steuer-
quelle resp. auf deren Größe. So entsteht der Unterschied zwischen
direkten und indirekten Steuern mit Rücksicht auf die Steuerquelle.
Wollte man die Begriffe in ihrer strengsten Bedeutung nehmen,
dann wäre eigentlich nur die Einkommensteuer als direkte Steuer
zu betrachten, denn schon bei den Ertragssteuern, Verkehrssteuern
schließt der Staat nur indirekt, nämlich aus den Erscheinungen der
Produktion oder der Zirkulation auf das Vorhandensein von KEin-
kommen. Da aber sowohl die Produktion wie der Verkehr Momente
der Einkommensbildung sind, können die Produktionssteuern und
die Verkehrssteuern zu den direkten Steuern gezählt werden.
4, Direkte und indirekte Steuern nach der Er-
hebung. Ein wichtiger Unterschied in der Natur der Steuern
führt auf die Art der Steuereinhebung zurück, sofern nämlich bei
der Steuerzahlung das Steuersubjekt unmittelbar in Anspruch ge-
nommen wird, oder aber ein anderes Individuum, welches wir an
anderer Stelle als Steuerzahler bezeichnet haben. Dort insbesondere,
wo der Staat einzelne Momente, Symptome, Handlungen zur Grund-
lage der Besteuerung macht, erweist es sich als zweckmäßig, anstatt
der eigentlichen Steuersubjekte diejenigen mit der Vorstreckung
der Steuerleistung zu belasten, gewissermaßen zu Steuereinhebern
zu machen, bei denen die betreffenden Momente häufig vorkommen,
also bei Steuern, die auf Waren gelegt werden, bei den Produzenten
dieser Waren, oder bei denjenigen, die diese Waren in Verkehr
setzen usw. Hierdurch entsteht jene Unterscheidung der Steuern,
die wir gleichfalls als direkte und indirekte bezeichnen,
Während aber in der obigen Anwendung der Unterschied auf die
Steuerquelle bezogen wird, kommt im gegenwärtigen Falle der Unter-
schied der Steuereinhebung zur Geltung. Namentlich in letzterem
Sinne wird die Unterscheidung gemacht, obwohl, wie wir sahen,
die Unterscheidung mit Rücksicht auf die Steuerquelle theoretisch
viel größere Bedeutung besitzt. Übrigens begegnen sich beide
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