Full text: Finanzwissenschaft

9 4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
falls steuern, da dieselben nicht von der Pflicht befreit werden 
können, zu den Lasten des Staates beizutragen; 5. die Vermögens- 
steuer hat endlich die Aufgabe, zur Deckung außerordentlicher 
Staatsbedürfnisse zu dienen. 
3. Direkteundindirekte Steuern nach der Steuer- 
quelle. Auch die Art des Aufsuchens der Steuerquelle kann 
einen Unterschied im Steuersystem hervorrufen. Der Staat kann 
die Steuerquelle unmittelbar oder mittelbar erforschen, indem er 
nämlich im ersten Falle die Steuerquelle selbst aufsucht oder ein 
bei deren Entstehen mitwirkendes wichtigeres Moment oder aber 
er schließt aus der Verwendung des Einkommens auf die Steuer- 
quelle resp. auf deren Größe. So entsteht der Unterschied zwischen 
direkten und indirekten Steuern mit Rücksicht auf die Steuerquelle. 
Wollte man die Begriffe in ihrer strengsten Bedeutung nehmen, 
dann wäre eigentlich nur die Einkommensteuer als direkte Steuer 
zu betrachten, denn schon bei den Ertragssteuern, Verkehrssteuern 
schließt der Staat nur indirekt, nämlich aus den Erscheinungen der 
Produktion oder der Zirkulation auf das Vorhandensein von KEin- 
kommen. Da aber sowohl die Produktion wie der Verkehr Momente 
der Einkommensbildung sind, können die Produktionssteuern und 
die Verkehrssteuern zu den direkten Steuern gezählt werden. 
4, Direkte und indirekte Steuern nach der Er- 
hebung. Ein wichtiger Unterschied in der Natur der Steuern 
führt auf die Art der Steuereinhebung zurück, sofern nämlich bei 
der Steuerzahlung das Steuersubjekt unmittelbar in Anspruch ge- 
nommen wird, oder aber ein anderes Individuum, welches wir an 
anderer Stelle als Steuerzahler bezeichnet haben. Dort insbesondere, 
wo der Staat einzelne Momente, Symptome, Handlungen zur Grund- 
lage der Besteuerung macht, erweist es sich als zweckmäßig, anstatt 
der eigentlichen Steuersubjekte diejenigen mit der Vorstreckung 
der Steuerleistung zu belasten, gewissermaßen zu Steuereinhebern 
zu machen, bei denen die betreffenden Momente häufig vorkommen, 
also bei Steuern, die auf Waren gelegt werden, bei den Produzenten 
dieser Waren, oder bei denjenigen, die diese Waren in Verkehr 
setzen usw. Hierdurch entsteht jene Unterscheidung der Steuern, 
die wir gleichfalls als direkte und indirekte bezeichnen, 
Während aber in der obigen Anwendung der Unterschied auf die 
Steuerquelle bezogen wird, kommt im gegenwärtigen Falle der Unter- 
schied der Steuereinhebung zur Geltung. Namentlich in letzterem 
Sinne wird die Unterscheidung gemacht, obwohl, wie wir sahen, 
die Unterscheidung mit Rücksicht auf die Steuerquelle theoretisch 
viel größere Bedeutung besitzt. Übrigens begegnen sich beide 
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