Full text: Finanzwissenschaft

B. VIII. Abschnitt. Sonstige Postulate des Steuerwesens. 327 
eben umgekehrt, einzig und allein, um mich so auszudrücken, ‘die 
größere oder geringere Melkbarkeit des Landes.“ 
3. Die Bestimmtheit der Steuer. Wie jede Ver- 
pflichtung, so wird auch die Last der Steuerzahlung schwerer 
empfunden, wenn dieselbe unbestimmt ist und von der Willkür 
der Amtsorgane abhängt!). Ein wichtiges Postulat des Steuer- 
wesens ist es daher, daß jeder genau wisse, oder zu wissen in 
der Lage sei, wieviel, wo und wann er zu steuern habe. Das 
alte Steuerwesen war in dieser Beziehung sehr unvollkommen. 
Eine der drückendsten Eigenschaften der Taille war, daß der Bauer 
nie wissen konnte, wieviel er schulde, da in jedem Jahre ein anderer 
die Steuer auswarf (die wohlhabenderen Ortsbewohner mußten dies 
Amt der Reihe nach versehen), ohne Rücksicht auf Fähigkeit und 
Ehrlichkeit ?). 
4. Die Billigkeit der Steuereintreibung. Wenn 
die Kosten der Steuereintreibung einen großen Teil der Ein- 
nahmen verschlingen, dann wird die Steuer außerordentlich 
lästig und unwirtschaftlich. Die Differenz zwischen Brutto- und 
Nettoeinnahme darf nicht zu groß sein; auf dem Wege, den die 
Steuer von der Tasche des Steuerträgers bis zur Staatskasse 
zurücklegt, darf nicht ein übergroßer Teil der Einnahme ver- 
loren gehen. Namentlich einzelne Verzehrungssteuern zeigen in 
dieser Beziehung höchst ungünstige Erscheinungen. Vor der 
Revolution haben die indirekten Steuern nach Taine zweimal 
so viel gekostet als sie eintrugen; von 371 Millionen blieben 
184 Millionen Frank. 
5. Der schonende Charakter der Steuereinhebung. 
Das Übel, das schonungslos angewendete Steuern verursachen, 
ist noch größer als das durch die Schwere der Steuer verursachte. 
Nicht selten waren die Fälle, daß infolge der Schonungslosigkeit 
der Steuerverwaltung ganze Ortschaften von der Bevölkerung ver- 
lassen wurden. Die hervorgerufene Erbitterung drückt sich selbst 
in der Volkspoesie aus. Rogers sagt, daß die im Parlament auf- 
gehäuften Klagen sich mehr auf die Methode der Besteuerung, 
namentlich deren inquisitorischen Charakter beziehen. Gladstone 
sagt bei einer Gelegenheit, der englische Kaufmann lasse sich wohl 
besteuern, aber nicht belästigen. Schon Francesco Patrizi 
(1412—1494) sagt, die Steuer sei „modi facili e umani“ 3). Nament- 
') Ce m’est pas le taux de l’impöt, c’est son arbitraire, son irregularite, 
qui opprime une nation (Lamartine, Voyage en Orient, S. 478). 
?) Tocquerville, Ancien regime (Deutsche Ausgabe), S. 147. 
3) Ricca-Salerno. le. S. 47.
	        
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