D. VHI. Abschnitt. Steuermonopole.
VIIL. Abschnitt.
Steuermonopole.
l.Begriffund Motivierung. Eine eigenartige, selbständige
Form der Besteuerung bilden die Finanzmonopole, die Steuer-
monopole. Wir nennen gewisse Monopole zum Unterschiede von
Monopolen volkswirtschaftlicher, militärischer Natur usw., Steuer-
monopole, Finanzmonopole. Das Steuermonopol ist in gewissem
Maße Rückkehr zum privatwirtschaftlichen Erwerb von Einnahmen,
ergänzt mit dem Zwecke der Besteuerung. Der Staat sorgt hierbei
auf dem Wege wirtschaftlicher Tätigkeit, durch Produktion oder
In-Verkehrsetzung für Gewinnung von Einnahmen, jedoch in der
Weise, daß er durch Ausschluß der Konkurrenz es ermöglicht, daß
er die Preise nach Belieben festsetze und ein solches Einkommen
gewinne, das den regelmäßigen geschäftlichen Gewinn übersteigt
und zwar in der Weise, daß er den volkswirtschaftlich gestalteten
Preis durch eine Steuer erhöht. Das Monopol bezweckt die Be-
steuerung der Konsumtion bei solchen Artikeln, wo eine andere
Besteuerungsart nicht mit gleichem Erfolge anzuwenden wäre.
Wenn jene Einwendungen standhalten, die gegen die wirt-
schaftliche Tätigkeit des Staates ins Feld geführt werden, und. die
wir an anderer Stelle erörterten, dann sprechen dieselben in vollem
Maße auch gegen die Monopole. Aber die Kraft dieser Argumente
hat gegenüber den modernen Gestaltungen des volkswirtschaftlichen
Lebens im allgemeinen viel verloren. Auf allen Gebieten treten
monopolistische Organisationen — Kartelle, Trusts, Verbände, Trades-
Unions usw. — auf und auch die monopolistische Organisation staat-
licher Unternehmungen — Eisenbahnen, Bergwerke, Wasserkräfte,
Elektrizitätswerke — ist im Zunehmen begriffen. Halten die zu-
gunsten der freien Konkurrenz und zuungunsten der Monopole ins
Treffen geführten Argumente gegenüber den neuen Gestaltungen
nicht mehr stand, so haben sie ihr Gewicht auch gegenüber den
Steuermonopolen verloren.
Größeres Gewicht hat das Argument, daß der Staat oft die
allerunentbehrlichsten Lebensmittel zum Gegenstande des Monopols
gemacht hat und so durch deren hohe steuerliche Belastung die
rationelle Befriedigung der Bedürfnisse erschwerte, ja manchmal
unmöglich machte. Namentlich dieser Umstand hat die Monopole
oft verhaßt gemacht, so daß dieselben in einzelnen Fällen sogar
Revolutionen verursachten. Die Monopole begleitet oft auch der
Nachteil, daß der Staat, von der Kontrolle der Konkurrenz befreit,
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