Full text: Finanzwissenschaft

D. VHI. Abschnitt. Steuermonopole. vb 
mehr durch das Gemeininteresse geleitet werden dürften, als die 
privatwirtschaftlichen Monopole. 
Dort also, wo die Produktion ohnedies wenigstens in den höheren 
Kreisen der Unternehmung in die Hände monopolartiger Aktien- 
gesellschaften oder anderer Gebilde gerät, dort, wo, wie an anderer 
Stelle entwickelt wurde, zwischen staatlichem und privatem Betrieb 
kein Unterschied ist, bei staatlichem Betrieb ein höherer Grad der 
Vollkommenheit erreicht werden kann, nachdem die Vereinigung 
der betreffenden Produktionszweige in einer Hand, deren Leitung 
nach gleichförmigen Regeln, die vollständige Durchführung der 
Arbeitsteilung, die öffentliche Kontrolle, welcher jede Tätigkeit 
des Staates unterworfen ist, die Reichlichkeit des Staatskredits, das 
Ausschließen der störenden Wirkungen, Nebenwirkungen der freien 
Konkurrenz, der durch höhere Gesichtspunkte geleitete Staatswille 
nach vielen Richtungen hin günstig wirken, — wird die Besteuerung 
in Form des Monopols berechtigt sein. Produktion und Konsumtion 
werden sich nicht in Gegensätzen bewegen, denn bei Monopol ist 
es leicht die Größe der Konsumtion festzustellen; die Produktions- 
kosten können auf das Minimum reduziert werden; der ausgedehnte 
Betrieb gestattet große Investitionen, kostspielige Experimente und 
Kinrichtungen; den Forderungen der Hygiene in der allgemeinen 
Verwaltung, namentlich aber den Interessen der Arbeiterklasse kann 
in höherem Maße Sorge getragen werden. Auch in sittlicher 
Beziehung kann der Staat oft durch Monopole auf Beschränkung 
schädlicher Richtungen erfolgreicher hinwirken. 
2. Verschiedene Arten der Monopole. Das Monopol 
wird in verschiedener Weise durchgeführt. Der Betrieb eines Artikels 
kann vollständig monopolistisch organisiert sein vom ersten Momente 
der Produktion bis zum letzten Stadium des Verkehrs, wenn der- 
selbe in den Kreis der Konsumtion übergeht; in diesem Falle ist 
das Monopol ein vollständiges. In der Regel ist das Monopol 
aber ein partielles, da das vollständige Monopol einen zu großen 
Apparat erfordert und die wirtschaftliche Tätigkeit der Staats- 
bürger übermäßig beschränkt. 
Die Frage der Totalität und Partialität des Monopols hängt 
natürlich nicht mit der Güte, der Vollkommenheit des Monopols 
zusammen, denn auch das partielle Monopol kann vollkommener 
Natur sein. Der Gegenstand des partiellen Monopols ist die Pro- 
duktion oder der Verkehr, oft auch nur ein Teil derselben, z. B. 
auf dem Gebiete der Produktion bloß die Raffinierung des be- 
treffenden Artikels, oder die Aufarbeitung des Rohproduktes resp. 
die Fabrikation; auf dem Gebiete des Verkehrs hinwieder nicht 
Földes, Finanzwissenschaft. 2. Aufl. x 
385 
’h
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.