D. VHI. Abschnitt. Steuermonopole. vb
mehr durch das Gemeininteresse geleitet werden dürften, als die
privatwirtschaftlichen Monopole.
Dort also, wo die Produktion ohnedies wenigstens in den höheren
Kreisen der Unternehmung in die Hände monopolartiger Aktien-
gesellschaften oder anderer Gebilde gerät, dort, wo, wie an anderer
Stelle entwickelt wurde, zwischen staatlichem und privatem Betrieb
kein Unterschied ist, bei staatlichem Betrieb ein höherer Grad der
Vollkommenheit erreicht werden kann, nachdem die Vereinigung
der betreffenden Produktionszweige in einer Hand, deren Leitung
nach gleichförmigen Regeln, die vollständige Durchführung der
Arbeitsteilung, die öffentliche Kontrolle, welcher jede Tätigkeit
des Staates unterworfen ist, die Reichlichkeit des Staatskredits, das
Ausschließen der störenden Wirkungen, Nebenwirkungen der freien
Konkurrenz, der durch höhere Gesichtspunkte geleitete Staatswille
nach vielen Richtungen hin günstig wirken, — wird die Besteuerung
in Form des Monopols berechtigt sein. Produktion und Konsumtion
werden sich nicht in Gegensätzen bewegen, denn bei Monopol ist
es leicht die Größe der Konsumtion festzustellen; die Produktions-
kosten können auf das Minimum reduziert werden; der ausgedehnte
Betrieb gestattet große Investitionen, kostspielige Experimente und
Kinrichtungen; den Forderungen der Hygiene in der allgemeinen
Verwaltung, namentlich aber den Interessen der Arbeiterklasse kann
in höherem Maße Sorge getragen werden. Auch in sittlicher
Beziehung kann der Staat oft durch Monopole auf Beschränkung
schädlicher Richtungen erfolgreicher hinwirken.
2. Verschiedene Arten der Monopole. Das Monopol
wird in verschiedener Weise durchgeführt. Der Betrieb eines Artikels
kann vollständig monopolistisch organisiert sein vom ersten Momente
der Produktion bis zum letzten Stadium des Verkehrs, wenn der-
selbe in den Kreis der Konsumtion übergeht; in diesem Falle ist
das Monopol ein vollständiges. In der Regel ist das Monopol
aber ein partielles, da das vollständige Monopol einen zu großen
Apparat erfordert und die wirtschaftliche Tätigkeit der Staats-
bürger übermäßig beschränkt.
Die Frage der Totalität und Partialität des Monopols hängt
natürlich nicht mit der Güte, der Vollkommenheit des Monopols
zusammen, denn auch das partielle Monopol kann vollkommener
Natur sein. Der Gegenstand des partiellen Monopols ist die Pro-
duktion oder der Verkehr, oft auch nur ein Teil derselben, z. B.
auf dem Gebiete der Produktion bloß die Raffinierung des be-
treffenden Artikels, oder die Aufarbeitung des Rohproduktes resp.
die Fabrikation; auf dem Gebiete des Verkehrs hinwieder nicht
Földes, Finanzwissenschaft. 2. Aufl. x
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