Full text: Finanzwissenschaft

Sn 4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
wurzeln im wirtschaftlichen und sozialen Leben, im Geiste der Ver- 
fassung eines Volkes und in deren Moral. Insbesondere ist es das 
wirtschaftliche Leben, das der Steuertechnik die Bahnen weist, wie 
ja auch das wirtschaftliche Leben es ist, welches im großen ganzen 
den Charakter der Steuersysteme und seiner einzelnen Teile bestimmt. 
Jede Periode hat ihre eigentümliche Steuerpolitik und damit auch 
die ihr eigentümliche Steuertechnik. Die mächtige Entwicklung 
des modernen Wirtschaftslebens und das tiefere Eindringen in das 
Wesen der Wirtschaft hat die Steuertechnik bedeutend gefördert, 
wenn sie auch noch im Entwicklungsstadium ist. 
Hauptaufgabe der Steuertechnik ist es, den Steuerapparat derart 
zu vervollkommnen, daß er alle Steuerquellen erreiche. Dies soll 
die Steuertechnik mit möglichster Schonung, mit einem Minimum 
an Reibung erreichen. Natürlich findet die Steuertechnik ihre 
mächtigste Stütze in der Gesetzmäßigkeit und Gerechtigkeit der 
Steuer einerseits, in der Steuermoral andererseits. Mit Recht hat 
Meisel in seinen wertvollen Arbeiten auf den Zusammenhang 
dieser Momente und auf die Notwendigkeit ihrer Funktion hinge- 
wiesen. 
Die Steuertechnik hat ihre subjektiven und objektiven An- 
forderungen. Die subjektiven Prämissen sind die Tüchtigkeit der 
Steuerorgane, die wieder durch die nötige Schulung und Erfahrung, 
durch entsprechende Charaktereigenschaften gestützt sind. Eine 
wichtige Voraussetzung dieser Tüchtigkeit ist auch die entsprechende 
Entlohnung und Anerkennung. Die objektiven Prämissen der 
Steuertechnik sind alle jene Einrichtungen, Informationen, Organi- 
sationen, Mittel und Methoden, welche die Erfassung der Steuer- 
objekte ermöglichen. Die Steuertechnik ist natürlich ein inte- 
grierender Teil der Steuerverwaltung. 
4. Steuermoral. - Indem der moderne Staat sein Einnahme- 
system hauptsächlich auf das Einkommen der Staatsbürger und 
den aus diesem geschöpften Steuern basiert, ist es notwendig, daß 
die Staatsbürger in dem Bewußtsein erzogen werden, diese Pflicht 
dem Staate gegenüber, der die Voraussetzung ihres Wohlseins ist, 
zu erfüllen. Die Steuermoral ist die Voraussetzung des Steuer- 
finanzsystems, das sich, wie wir sahen, am besten dem heutigen 
Entwicklungsgrade der Volkswirtschaft anpaßt. Die Steuermoral 
setzt ein klares Bewußtsein über das Verhältnis von Staat und 
Volk voraus; sie ist mehr Sache der Vernunft als des Gefühls. 
Namentlich bei den immer kräftiger hervortretenden Personalsteuern 
ist die Steuermoral eine notwendige Vorbedingung. Sie ist das 
Problem der. staantshürgerlichen ‚Erziehung. Wir 
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