Ce 4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
Ein Hauptprinzip der Besteuerung ist die Berücksichtigung
v der Steuerfähigkeit, d. h. die.strenge Messung der Steuerquellen und
die Anpassung der Steuerlast an die Steuerfähigkeit. Mit diesem
Prinzip steht gleicherweise im Gegensatz ein Verfahren, welches
die Steuerquellen nicht entsprechend in Anspruch nimmt, wie eines,
welches dieselben im Ubermaße in Anspruch nimmt, da in letzterem
Falle schon die Erscheinung der Steuererpressung eintritt *). Eine
Vernachlässigung des Prinzips der Steuerfähigkeit sehen wir darin,
wenn Steuerquellen suggeriert werden, wo dieselben nicht existieren ;
so z. B. wenn ganz geringe Einkommen, oder auf dem Gebiete der
indirekten Steuern die zur Befriedigung der allerersten Lebens-
bedürfnisse dienenden Gegenstände besteuert werden. Wenn bei
Ertragssteuern die Schulden nicht in Abzug gebracht werden, so
bedeutet dies auch in vielen Fällen die Inanspruchnahme nicht
existierender Steuerquellen; ebenso die Belastung mit indirekten
Steuern, resp. die Unterlassung der Rückzahlung der indirekten
Steuer bei nach dem Auslande gesandten Waren. In allen diesen
Fällen fehlt die Grundlage der Besteuerung und je häufiger solche
Fälle vorkommen, um so unvollkommener ist das Steuersystem.
Hierher gehört auch der Fall der Doppelbesteuerung. Die eigent-
liche Doppelbesteuerung tritt dort ein, wo dasselbe Steuersubjekt
nach derselben Steuerquelle in derselben Periode mit derselben oder
einer gleichen resp. ähnlichen Steuer durch dieselbe Steuermacht
besteuert wird. Wenn nicht dasselbe Steuersubjekt, oder nicht die-
selbe Steuerquelle, oder nicht ın derselben Periode, oder nicht durch
dieselbe Steuerobrigkeit (z. B. neben dem Staate durch die Ge-
meinde) besteuert wird, so gehört dies strenge genommen schon
nicht unter den Begriff der Doppelbesteuerung. Aber auch die in
weiterem Sinne genommene Doppelbesteuerung in welcher Form
immer kann Nachteile mit sich bringen, sobald die betreffende
Steuerquelle ihrer ganzen Steuerkraft nach schon einmal in An-
spruch genommen wurde. Doppelbesteuerung verursacht namentlich
die Kompliziertheit des Steuersystems und dessen Systemlosigkeit,
ferner die Konkurrenz verschiedener Steuermächte, die Beziehung
der Steuerquelle resp. des Steuerobjektes zu verschiedenen Terri-
torien usw.
1) „Wenn es der Zweck des’ Staates ist den möglichst großen Betrag aus
dem Gebiet herauszuwirtschaften — sagt Mommsen —, so sind in der alten
Welt die Lagiden die Meister der Staatskunst schlechthin gewesen. ... In der
persischen Zeit hatte Agypten einen Jahrestribut von 700 babylonischen Talenten
Silbers etwa 4 Millionen Mark entrichtet. Die Jahreseinnahme der Ptolemäer...
betrug 57 Millionen Mark“ (Römische Geschichte V. Bad., S. 560).
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