Full text: Finanzwissenschaft

Ce 4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
Ein Hauptprinzip der Besteuerung ist die Berücksichtigung 
v der Steuerfähigkeit, d. h. die.strenge Messung der Steuerquellen und 
die Anpassung der Steuerlast an die Steuerfähigkeit. Mit diesem 
Prinzip steht gleicherweise im Gegensatz ein Verfahren, welches 
die Steuerquellen nicht entsprechend in Anspruch nimmt, wie eines, 
welches dieselben im Ubermaße in Anspruch nimmt, da in letzterem 
Falle schon die Erscheinung der Steuererpressung eintritt *). Eine 
Vernachlässigung des Prinzips der Steuerfähigkeit sehen wir darin, 
wenn Steuerquellen suggeriert werden, wo dieselben nicht existieren ; 
so z. B. wenn ganz geringe Einkommen, oder auf dem Gebiete der 
indirekten Steuern die zur Befriedigung der allerersten Lebens- 
bedürfnisse dienenden Gegenstände besteuert werden. Wenn bei 
Ertragssteuern die Schulden nicht in Abzug gebracht werden, so 
bedeutet dies auch in vielen Fällen die Inanspruchnahme nicht 
existierender Steuerquellen; ebenso die Belastung mit indirekten 
Steuern, resp. die Unterlassung der Rückzahlung der indirekten 
Steuer bei nach dem Auslande gesandten Waren. In allen diesen 
Fällen fehlt die Grundlage der Besteuerung und je häufiger solche 
Fälle vorkommen, um so unvollkommener ist das Steuersystem. 
Hierher gehört auch der Fall der Doppelbesteuerung. Die eigent- 
liche Doppelbesteuerung tritt dort ein, wo dasselbe Steuersubjekt 
nach derselben Steuerquelle in derselben Periode mit derselben oder 
einer gleichen resp. ähnlichen Steuer durch dieselbe Steuermacht 
besteuert wird. Wenn nicht dasselbe Steuersubjekt, oder nicht die- 
selbe Steuerquelle, oder nicht ın derselben Periode, oder nicht durch 
dieselbe Steuerobrigkeit (z. B. neben dem Staate durch die Ge- 
meinde) besteuert wird, so gehört dies strenge genommen schon 
nicht unter den Begriff der Doppelbesteuerung. Aber auch die in 
weiterem Sinne genommene Doppelbesteuerung in welcher Form 
immer kann Nachteile mit sich bringen, sobald die betreffende 
Steuerquelle ihrer ganzen Steuerkraft nach schon einmal in An- 
spruch genommen wurde. Doppelbesteuerung verursacht namentlich 
die Kompliziertheit des Steuersystems und dessen Systemlosigkeit, 
ferner die Konkurrenz verschiedener Steuermächte, die Beziehung 
der Steuerquelle resp. des Steuerobjektes zu verschiedenen Terri- 
torien usw. 
1) „Wenn es der Zweck des’ Staates ist den möglichst großen Betrag aus 
dem Gebiet herauszuwirtschaften — sagt Mommsen —, so sind in der alten 
Welt die Lagiden die Meister der Staatskunst schlechthin gewesen. ... In der 
persischen Zeit hatte Agypten einen Jahrestribut von 700 babylonischen Talenten 
Silbers etwa 4 Millionen Mark entrichtet. Die Jahreseinnahme der Ptolemäer... 
betrug 57 Millionen Mark“ (Römische Geschichte V. Bad., S. 560). 
2306
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.