III. Abschnitt. Begriff und Geschichte der Staatshaushaltslehre. 927
Leistungen knüpfen sich an die Namen Schäffle*!) und Wagner”).
Auch Umpfenbach®) sei erwähnt. Während in den Werken
Schäffle’s mehr die Originalität, die scharfe Untersuchung tat-
sächlicher Gestaltungen und die nachdrückliche Hervorhebung des
politischen Leitmotives des Finanzwesens, ist in dem großen syste-
matischen Werke Wagner’s die Gründlichkeit, Systematik, stupende
Kenntnis der Geschichte, Literatur und Gesetzgebung, und logische
Schärfe der Wissenschaft zugute gekommen.
Stein und Wagner repräsentieren den Höhepunkt der Finanz-
wissenschaft des XIX. Jahrhunderts. Wenn wir Vorzüge und
Mängel beider vergleichen wollten, so würden wir sehen, daß Stein’s
Vorzüge und Mängel darin bestehen, daß er mehr Geschichtsphilo-
soph, Politiker, Verwaltungstheoretiker und Gesellschaftsforscher
war, Wagner überwiegend Nationalökonom ist, Stein mehr
deduktiv, Wagner mehr induktiv denkt, Stein manchmal der
Systematik, Wagner den Zielpunkten zu viel Raum einräumt,
Stein mehr im Generellen, Wagner mehr im Speziellen exzelliert.
10. Sonstige Richtungen. Aufmerksamkeit verdient auch
jene Richtung, welche die Finanzwissenschaft mit der Soziologie in
engere Verbindung bringt (so Hector Denis: L’impöt, neuer-
dings Goldscheid*)), die Finanzwissenschaft in die soziologischen
Wissenschaften einreiht und die finanziellen Gestaltungen aus den
Verhältnissen des gesellschaftlichen Lebens, aus den in demselben
wirkenden Kräften und Gesetzen ableitet. Auch Schäffle’s
Arbeiten berühren sich mit dieser Richtung.
Gewisse Selbständigkeit müssen wir auch jener Richtung zuer-
kennen, die das Steuerwesen in seiner Beziehung zur Ethik auffaßt
und dadurch eine ethische Vertiefung des Steuerwesens anbahnt.
Diese Richtung vertritt namentlich Vocke®), der übrigens sein
Werk auf breiter soziologischer Basis aufbaut und die Staatsein-
künfte zu der historischen Gestaltung von Staat und Gesellschaft
in Beziehung setzt.
Endlich trachtet auch die Grenznutzentheorie auf die Erklärung
der finanziellen Phänomene Einfluß zu gewinnen. Sie hat auch
unstreitig zur Vertiefung einzelner Begriffe und Klarstellung ge-
wisser Einrichtungen beigetragen. Namentlich Sax hat sich auf
Y Die Grundsätze der Steuerpolitik. Tübingen 1880.
?) Lehrbuch der Finanzwissenschaft. Leipzig. Die einzelnen Bände in
verschiedenen Auflagen.
Lehrbuch der Finanzwissenschaft. II. Aufl. Leipzig 1887.
*) Grundfragen des Menschenschicksals. Wien u. Leipzig 1920.
5) Die Abgaben, Auflagen und die Steuer vom Standpunkte der Geschichte
und der Sittlichkeit. Stuttgart 1887.