F. I. Abschnitt. Die Einkommenssteuern. 43
Einkommensquellen große Schwierigkeiten bei der Erforschung der
Steuerbasis. Bei dieser Steuer macht sich eben infolge der not-
wendigen Mitwirkung der Steuersubjekte das Bestreben nach Ver-
heimlichung der Steuerbasis geltend, hat ja auch Pitt den un-
günstigen Erfolg seiner ersten Einkommenssteuer „schamloser Ver-
heimlichung und skandalösem Betrug“ zugeschrieben. In Ungarn
hat bei Gelegenheit der Verstaatlichung des Schankregales sich die
schamlose Verheimlichung der Steuerquellen geoffenbart. Bei den
Verhandlungen über die Erwerbssteuer für das Jahr 1878 hat der
Steuerinspektor der Stadt Budapest zahlreiche Fälle falscher An-
gaben mitgeteilt; so ein Tischler, der von der Regierung allein für
gelieferte Arbeiten 288000 Kronen erhielt und die Erwerbssteuer
von 360 Kıonen auf 240 Kronen herabzusetzen bat. Der Finanz-
minister teilte vor der Finanzkommission mit, daß viele Grund-
besitzer, die aus Anlaß der Steuer ihr Einkommen sehr gering ein-
schätzten, als sie bei der später durch ihn geleiteten Hypotheken-
bank Anlehen aufnehmen wollten, unvergleichlich höheres Einkommen
nachwiesen. In Preußen wurden bei der Veranlagung der Ein-
kommenssteuer im Jahre 1897/8 33 Prozent der Steuerbekenntnisse
beanstandet und in der Tat wurde noch ein steuerpflichtiges Ein-
kommen im Betrage von 169,6 Millionen Mark eruiert. Zur Charak-
terisierung der Bekenntnisse führte Gladstone in einer seiner
Reden an, daß in London bei Verlegung einer Straße die inter-
essierten Gewerbeleute für den einjährigen Verlust 48159 Pfund
Schadenersatz forderten, während sie ihrem Bekenntnisse ent-
sprechend nur nach 9000 Pfund Einkommenssteuer bezahlten. In
der Tat sprach die Jury 26973 Pfund Entschädigung zu. Aus-
nahmsweise kommt es auch vor, daß die unrichtigen Angaben nach-
träglich korrigiert werden. In den englischen Blättern werden
diese Fälle unter der Rubrik „Conscience-money“ mitgeteilt. Das
Bestreben des Staates, die Steuergrundlagen zu erforschen, stößt,
wie wir sehen, auf große Schwierigkeiten und selbst von den
strengsten Maßregeln ist nicht immer Erfolg zu erwarten. Inter-
essant ist in dieser Beziehung die Mitteilung Roger’s ', daß bei
der abermaligen Einführung der Cromwell’schen Land tax (1692)
keine eidliche Bekräftigung gefordert wurde; im Jahre 1693 forderte
man eidlich bekräftigte Aussage und der Steuerertrag war ein
geringerer.
In bezug auf die Unverläßlichkeit der Bekenntnisse bilden
selbst die demokratischen Staatswesen keine Ausnahme. Kein
*) Economical interpretation of history (S. 462).
3°