415 4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
befreit. Bis zum Weltkriege kamen bei Einkommen unter
400 Pfund Sterling 160 Pfund (was aber bei jenen Steuern,
die nicht auf Bekenntnissen beruhen, wegfällt), bis 700 Pfund
werden die Einkommen (seit 1898, vordem 600 Pfund) mit einem
mäßigeren Steuerfuß erfaßt. Mit der Finanzakte vom Jahre 1925/26
wurde das steuerfreie Existenzminimum mit 250 Pfund festgesetzt.
In der vierten und fünften Gruppe werden Lebensversicherungs-
prämien abgezogen, doch dürfen sie nicht mehr als ein Sechstel
des Einkommens betragen. Das Einkommen aus Arbeit wird
mäßiger besteuert, als das aus Vermögen, wenn das Einkommen
2000 Pfund Sterling nicht übersteigt). KEinige Begünstigung ge-
nießen Eheleute, insofern als bei Einkommen, die 500 Pfund Ster-
ling nicht übersteigen, das Einkommen der Frau nicht mit dem
des Mannes kumulativ besteuert wird. Nach der Finanzakte von
1915 werden bei allen Einkommen, die den Betrag von 500 Pfund
Sterling nicht übersteigen, für jedes Kind unter 16 Jahren 25 Pfund
Sterling abgezogen. Den Charakter der Einkommenssteuer bekundet
der Umstand, daß die aus verschiedenen Quellen fließenden Ein-
kommen zusammengefaßt werden können, andererseits mindert den
Einkommenssteuercharakter, daß in einzelnen Klassen nicht so sehr
das Einkommen, als der Ertrag besteuert wird, ja nicht einmal der
Reinertrag, sondern der Rohertrag, von dem einige Kostensätze ın
Abzug gebracht werden können. Die Verschiedenheit in der An-
rechnung der Kosten verursacht eine Ungleichheit zwischen den
einzelnen Klassen bzw. den verschiedenen Einkommensarten. In
England war man sich der Unvollkommenheit der EKinkommenssteuer
stets bewußt, da man dieselbe aber lange Zeit für eine interimistische
Einrichtung betrachtete, befaßte man sich wenig mit deren Reform
und wie wir oben sahen, hatte dieselbe Feinde unter den her-
vorragendsten englischen Staatsmännern. Ja, wie berichtet wird,
als man zur Reform der Einkommenssteuer eine Kommission ein-
setzte, hatte dieselbe lange nur ein Mitglied, da es nicht gelang,
z ') Stamp (a. a. O. S. 179) mißbilligt die Unterscheidung von arbeitslosem
und erarbeitetem, verdientem und unverdientem Einkommen, denn er sagt,
es gibt ebensoviele unwürdige verdiente, als unverdiente Einkommen (earned,
unearned, income). Dann ist auch zwischen den arbeitslosen Einkommen zu
unterscheiden: Ein Rentner, der sein ganzes Leben lang gespart hat, um sich
im Alter eine Rente zu sichern, ist zu unterscheiden von einem Rentner, der
seine Rente einer glücklichen Erbschaft zu verdanken hat. Stamps Werk ist
im Jahre 1923 erschienen, seitdem ist in der englischen Einkommenssteuer mit
dem Budget für das Jahr 1925/26 eine Verfügung geschehen, dergemäß über
65 Jahre alte Personen, deren Einkommen 500 £ nicht übersteigt, mag das
Einkommen auch gänzlich aus Kapitalsanlagen herrühren, bedeutende Erleich-
terungen genießen (siehe Inhülsen, Die englischen Finanzvoranschläge für das
Jahr 1925,26. in Finanzarchiv 1925. II. Bd., S. 137).
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