Full text: Finanzwissenschaft

4b; _ 4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
Einkommen und fixes erarbeitetes Einkommen; 4. erarbeitetes Ein- 
kommen. Der Steuerfuß beträgt in der ersten Klasse gegenwärtig 
(1827/28) 22 Prozent, in der letzten Klasse 9 Prozent, in den übrigen 
11—16 Prozent. Das Existenzminimum ist in jeder Klasse ver- 
schieden, wird aber nach dem 1. Januar 1929 in allen Klassen 
2000 Lire betragen. Gleichzeitig. wurde eine Übersteuer eingeführt 
für Einkommen über‘ 10000 Lire. Die UÜbersteuer beginnt mit 
1 Prozent und steigt bis 10 Prozent bei Einkommen über 1 Million 
Lire *). 
Im Gegensatz zu den Eroberungen, die die Idee der Einkommens- 
steuer schon vor dem Weltkriege unzweifelhaft gemacht hat, stand 
die Erscheinung des ausdauernden, man kann zugleich sagen, hart- 
näckigen Widerstandes, den Frankreich derselben entgegensetzte. 
Seit hundert Jahren steht das Problem der Einkommenssteuer auf 
der Tagesordnung und wurde immer wieder abgelehnt, so wenig ver- 
mochte das französische Volk die Ungerechtigkeiten, die Plackereien 
vergessen, welche die persönlichen Steuern des ancien regime mit 
sich brachten. Aus diesem Gefühl entwickelte sich das starre Fest- 
halten an das Ertragssteuersystem, welches das rücksichtslose Kin- 
dringen in die Verhältnisse des Einzelnen vermeidet. Man will 
dem Staate geben, was des Staates ist, doch verlange er nicht das 
Unmögliche, daß der Steuerträger selbst seine Haut zu Markte 
trage. Der Staat”möge nach den Steuerquellen forschen und dem- 
entsprechend seine Steuern eintreiben. Diese Auffassung der breiten 
Schichten der Bevölkerung, die in ihrer Mehrzahl aus kleinen 
Bourgeois und kleinen Bauern besteht, die sehr empfindlich sind, 
machte die Einführung der Einkommenssteuer trotz vielfacher Ver- 
suche unmöglich. Alle hierauf abzielenden Gesetzesvorschläge und 
Anträge — deren Zahl ziemlich groß — wurden abgelehnt. So 
im Jahre 1848 (Berichterstatter Parieu), der Passy’sche Vor- 
schlag von 1849, der Antrag von Saint-Beuve 1851, von 
Casimier-Perier 1871, von Gambetta 1876, von Dauphin 1887, 
von Peytral 1888, von Doumer 1896, von Rouvier 1904, 
von Caillaux 1907. Von diesem wohldurchdachten Vorschlag 
sagt Leroy-Beaulieu, der Gegner jeder Einkommenssteuer, daß 
mit diesem Gesetzesvorschlag der moderne Fiskalismus auf den 
Fiskalismus des ancien r6gime zurückgreife, was so viel heißt, als 
die Verfolgung der Steuerzahler bis aufs Messer, die Überwachung 
und Kontrolle derselben bis zur Manie, der Sieg des Inquisitors, 
mit. dem die Gerechtigkeit wenig gewinnen, die Freiheit aber viel 
S 48 McGuire, Italy’s international economic position (New York 1926) 
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