4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
schiedenen Staaten verschieden. Die Engländer vergleichen die‘
Einkommenssteuer mit Herkules, welcher ihnen die Lösung großer
Aufgaben möglich macht: Die Niederringung Napoleons und die
glückliche Beendigung des gegen denselben geführten Krieges, später
die großen volkswirtschaftlichen Reformen, das Inslebentreten des
Freihandels, die Vereinfachung des Zolltarıfes, in finanzieller und
sozialpolitischer Hinsicht die Lastenerleichterung der unteren Klassen
durch Aufhebung von: Verzehrungssteuern und Zöllen. Auch im
Weltkriege hat sich die außerordentliche Kraft der Einkommenssteuer
glänzend bewährt. In Preußen bedeutete die Einkommenssteuer die
Vereinfachung des Steuersystemes, die Ausschaltung der Ertrags-
steuern und deren Überlassung an die Selbstverwaltungskörper. Es
darf nicht außer Augen gelassen werden, daß während England die
vielfach bemängelte Einkommenssteuer zur Lösung großer staatlicher
Aufgaben in Anspruch nahm, auch in Preußen die Einführung der
Einkommenssteuer der Umstand besonders begünstigte, daß dies in
einer Periode geschah, in welcher infolge der Umgestaltung des
Deutschen Reiches ein mächtiger Aufschwung sich kund gab und
Preußen an die Spitze Deutschlands trat. Dies stärkte die Neigung
zur Anerkennung der staatlichen Ansprüche, was in dem Staate
Friedrich d. G. ohnehin in dem kategorischen Imperativ eine
mächtige Stütze fand. Übrigens muß auch vor Augen gehalten
werden, daß Preußen in der Lage war, bis in die jüngste Ver-
gangenheit die Steuerquellen nicht so sehr in Anspruch nehmen zu
müssen, da es aus den privatwirtschaftlichen Quellen große Kin-
kommen schöpfte.
Aus dem Gesagten ist zu ersehen, daß die Einführung der
Einkommenssteuer eine bedeutende finanzielle, wirtschaftliche, soziale,
ja sogar politische Maßregel ist, deren Erfolg es in hohem Grade
begünstigt, wenn besondere Umstände die Bereitwilligkeit der Staats-
bürger, für den Staat Opfer zu bringen, erhöht und wenn der
Staatshaushalt in der glücklichen Lage ist, daß die Opferwilligkeit
der Staatsbürger nicht in exzessivem Maße in Anspruch genommen
werden muß. Wo diese Umstände gänzlich fehlen, wo der Charakter,
die Auffassung und wirtschaftliche Kultur des Volkes die nötigen
Voraussetzungen nicht nur nicht darbieten, sondern mit denselben
im Gegensatz stehen, dort läßt sich die Einkommenssteuer nicht.
entsprechend durchführen. Ganz besonders müssen aber als unent-
behrliche Voraussetzungen einer erfolgreichen Durchführung der
Einkommenssteuer folgende Momente betrachtet werden: a) Zunahme
des. Wohlstandes des Volkes und damit Opferwilligkeit desselben;
b) gut und gerecht wirkende Steuerverwaltung; c) geringe soziale
A456