Full text: Finanzwissenschaft

4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
schiedenen Staaten verschieden. Die Engländer vergleichen die‘ 
Einkommenssteuer mit Herkules, welcher ihnen die Lösung großer 
Aufgaben möglich macht: Die Niederringung Napoleons und die 
glückliche Beendigung des gegen denselben geführten Krieges, später 
die großen volkswirtschaftlichen Reformen, das Inslebentreten des 
Freihandels, die Vereinfachung des Zolltarıfes, in finanzieller und 
sozialpolitischer Hinsicht die Lastenerleichterung der unteren Klassen 
durch Aufhebung von: Verzehrungssteuern und Zöllen. Auch im 
Weltkriege hat sich die außerordentliche Kraft der Einkommenssteuer 
glänzend bewährt. In Preußen bedeutete die Einkommenssteuer die 
Vereinfachung des Steuersystemes, die Ausschaltung der Ertrags- 
steuern und deren Überlassung an die Selbstverwaltungskörper. Es 
darf nicht außer Augen gelassen werden, daß während England die 
vielfach bemängelte Einkommenssteuer zur Lösung großer staatlicher 
Aufgaben in Anspruch nahm, auch in Preußen die Einführung der 
Einkommenssteuer der Umstand besonders begünstigte, daß dies in 
einer Periode geschah, in welcher infolge der Umgestaltung des 
Deutschen Reiches ein mächtiger Aufschwung sich kund gab und 
Preußen an die Spitze Deutschlands trat. Dies stärkte die Neigung 
zur Anerkennung der staatlichen Ansprüche, was in dem Staate 
Friedrich d. G. ohnehin in dem kategorischen Imperativ eine 
mächtige Stütze fand. Übrigens muß auch vor Augen gehalten 
werden, daß Preußen in der Lage war, bis in die jüngste Ver- 
gangenheit die Steuerquellen nicht so sehr in Anspruch nehmen zu 
müssen, da es aus den privatwirtschaftlichen Quellen große Kin- 
kommen schöpfte. 
Aus dem Gesagten ist zu ersehen, daß die Einführung der 
Einkommenssteuer eine bedeutende finanzielle, wirtschaftliche, soziale, 
ja sogar politische Maßregel ist, deren Erfolg es in hohem Grade 
begünstigt, wenn besondere Umstände die Bereitwilligkeit der Staats- 
bürger, für den Staat Opfer zu bringen, erhöht und wenn der 
Staatshaushalt in der glücklichen Lage ist, daß die Opferwilligkeit 
der Staatsbürger nicht in exzessivem Maße in Anspruch genommen 
werden muß. Wo diese Umstände gänzlich fehlen, wo der Charakter, 
die Auffassung und wirtschaftliche Kultur des Volkes die nötigen 
Voraussetzungen nicht nur nicht darbieten, sondern mit denselben 
im Gegensatz stehen, dort läßt sich die Einkommenssteuer nicht. 
entsprechend durchführen. Ganz besonders müssen aber als unent- 
behrliche Voraussetzungen einer erfolgreichen Durchführung der 
Einkommenssteuer folgende Momente betrachtet werden: a) Zunahme 
des. Wohlstandes des Volkes und damit Opferwilligkeit desselben; 
b) gut und gerecht wirkende Steuerverwaltung; c) geringe soziale 
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