G. I. Abschnitt. Allgemeine Bemerkungen. Do
dann gewinnbringende Unternehmungen, industrielle, kaufmännische,
Verkehrsunternehmungen, wie Straßenbahnen, Kreditinstitute,
namentlich Sparkassen, Gaswerke, Wasserleitungen, Elektrizitäts-
unternehmungen, öffentliche Badeanstalten usw. Es fehlt nicht an
Gemeinden, die in der Lage sind aus solchen Betrieben ihren
kommunalen Bedarf zu decken. Ferner ist in Betracht zu ziehen,
daß eine der Lebensbedingungen der Selbstverwaltung die {rei-
willige und unentgeltliche Mitarbeit der einzelnen Glieder der
Selbstverwaltung bei Lösung der Aufgaben ist, wofür auf dem Ge-
biete der Staatsverwaltung in unserer Zeit nur wenig Raum sich
bietet. Ferner kommt in Betracht, daß namentlich die Gemeinde,
obwohl sie fast auf allen Gebieten eine parallele oder gleichartige
Tätigkeit entfaltet wie der Staat, doch ganz besonders auf dem
Gebiete der wirtschaftlichen Wohlfahrtspflege tätig ist und ein
großer Teil ihrer Tätigkeit, wenn auch jedem Gliede der Gemeinde,
doch insbesondere jenen zugute kommt, die über Grund- und Haus-
besitz verfügen. Die wichtigsten Voraussetzungen des sozialen Bei-
sammenseins, Sicherheit von Habe und Person, Unabhängigkeit und
Sicherheit nach außen, Aufrechterhaltung der Rechtsordnung, bilden
die Aufgabe der Staatstätigkeit; daneben ist der moderne Staat
auf allen Gebieten der Kultur, so namentlich auf dem Gebiete der
wirtschaftlichen Interessen tätig. Auf diesem Gebiete aber teilt
der Staat seine Aufgabe mit den Selbstverwaltungskörpern. Es
handelt sich hier nur um eine quantitative, nicht um eine qualitative
Differenz. Auch läßt sich die Tendenz nicht für alle Fälle be-
stimmen. Es gibt Fälle, wo der Staat, wieder andere, wo die Ver-
waltungskörper eine intensivere Tätigkeit entfalten. Oft weisen die
Selbstverwaltungskörper auf dem Gebiete des Unterrichts, der
Förderung von Kunst und Wissenschaft, der Befriedigung sozial-
politischer Aufgaben größere Resultate auf als der Staat. Jeden-
falls ist es par excellence Aufgabe des Staates, die Interessen der
Allgemeinheit in weitestem Sinne zu fördern und darum muß es
sein Recht sein, die allgemeinen Einnahmequellen zur Deckung der
staatlichen Bedürfnisse in Anspruch zu nehmen, also insbesondere
die Steuern, während die Selbstverwaltungskörper viel häufiger in
der Lage sein werden, Gebühren — preisartige Einnahmen zu er-
werben durch Heranziehung Jener, die die Institutionen, Leistungen
der Selbstverwaltungskörper in Anspruch nehmen. Oft verbietet
auch das Interesse des modernen Verkehrs, daß gewisse Einnahme-
quellen, z. B. Zölle durch Selbstverwaltungskörper, beansprucht werden,
welche aber der Staat an der Landesgrenze sehr wohl verwerten
kann. Wenn also auch die hier hervorgehobene Differenz in den
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