Fe 5. Buch. Der Staatskredit.
Staatskredit das staatliche Leben unmöglich wäre, aber eben deshalb
muß der Staatskredit wieder verschwinden, d.h. die Schulden der
Vergangenheit müssen zur Ermöglichung der zukünftigen Anlehen
gelöscht werden.
Die Reduktion der Staatsschulden oder besser der Staats-
schuldenlast kann auf verschiedene Weise geschehen. Die Staats-
schuldenlast nimmt ab oder verschwindet teilweise oder gänzlich
auf zweierlei Weise; durch Konversion oder durch Tilgung bzw.
Rückzahlung. Relative Abnahme der Staatsschulden erfolgt auch
durch die Zunahme des Nationaleinkommens oder des National-
vermögens, durch die Abnahme des Geldwertes, durch Zunahme
des Staatsvermögens, durch Steigerung der Überschüsse des Staats-
haushaltes usw. Die reguläre Art der Abnahme oder Extinktion
der Staatsschuld ist die Konversion und die Tilgung oder Rück-
zahlung. Außerdem kann die Staatsschuld nur noch auf zwei
Wegen erlöschen und zwar durch Verweigerung der Rückzahlung,
den finanziellen Staatsbankrott oder den gänzlichen Untergang des
Staates. Freilich das radikalste Vorgehen ist das erstere, denn im
letzteren Falle kann ja der Rechtsnachfolger die Verbindlichkeiten
des früheren Staates anerkennen und wird dies wohl auch in der
Regel tun.
2. Konversion. Im allgemeinen und wörtlich genommen be-
deutet die Konversion die Umgestaltung der Staatsschuld, welche
Umgestaltung jedoch sich darin von jeder anderen unterscheidet,
daß hier in einer oder der anderen Art eine Erleichterung der
Staatsschuldenlast beabsichtigt wird. Umgestaltung, Konversion ist
im allgemeinen Sinne auch die Unifikation der Staatsschuld, durch
die Anlehen verschiedenen Charakters in formell gleichartige
Schulden umgestaltet werden, z. B. in Schulden mit gleichem Zins-
fuß, mit gleichem Tilgungsplan, mit gleicher Valuta usw. Konversion
in weiterem Sinne ist auch die Konsolidation der Staatsschuld, die
Umgestaltung der schwebenden Schuld in eine feste dauernde
Schuld. Trotzdem verstehen wir unter Konversion im gewöhnlichen
Sinne nur jene Umgestaltung der Staatsschuld, welche in irgend-
einer Weise die Staatsschuldenlast erleichtert.
Im eigentlichen Sinne des Wortes ist dementsprechend die
Konversion jene Umformung, wenn der Staat die alten Obligationen
einfach gegen neue eintauscht, im weiteren Sinne und vom staat-
lichen Standpunkte ist die Konversion aber jene Operation, bei
welcher der Staat die frühere Schuld zurückzahlt oder die Zurück-
zahlung anbietet und eine neue Schuld zu günstigeren Bedingungen
aufnimmt. Die durch die Konversion erzielte Ersparung ist am
334