Full text: Finanzwissenschaft

Fe 5. Buch. Der Staatskredit. 
Staatskredit das staatliche Leben unmöglich wäre, aber eben deshalb 
muß der Staatskredit wieder verschwinden, d.h. die Schulden der 
Vergangenheit müssen zur Ermöglichung der zukünftigen Anlehen 
gelöscht werden. 
Die Reduktion der Staatsschulden oder besser der Staats- 
schuldenlast kann auf verschiedene Weise geschehen. Die Staats- 
schuldenlast nimmt ab oder verschwindet teilweise oder gänzlich 
auf zweierlei Weise; durch Konversion oder durch Tilgung bzw. 
Rückzahlung. Relative Abnahme der Staatsschulden erfolgt auch 
durch die Zunahme des Nationaleinkommens oder des National- 
vermögens, durch die Abnahme des Geldwertes, durch Zunahme 
des Staatsvermögens, durch Steigerung der Überschüsse des Staats- 
haushaltes usw. Die reguläre Art der Abnahme oder Extinktion 
der Staatsschuld ist die Konversion und die Tilgung oder Rück- 
zahlung. Außerdem kann die Staatsschuld nur noch auf zwei 
Wegen erlöschen und zwar durch Verweigerung der Rückzahlung, 
den finanziellen Staatsbankrott oder den gänzlichen Untergang des 
Staates. Freilich das radikalste Vorgehen ist das erstere, denn im 
letzteren Falle kann ja der Rechtsnachfolger die Verbindlichkeiten 
des früheren Staates anerkennen und wird dies wohl auch in der 
Regel tun. 
2. Konversion. Im allgemeinen und wörtlich genommen be- 
deutet die Konversion die Umgestaltung der Staatsschuld, welche 
Umgestaltung jedoch sich darin von jeder anderen unterscheidet, 
daß hier in einer oder der anderen Art eine Erleichterung der 
Staatsschuldenlast beabsichtigt wird. Umgestaltung, Konversion ist 
im allgemeinen Sinne auch die Unifikation der Staatsschuld, durch 
die Anlehen verschiedenen Charakters in formell gleichartige 
Schulden umgestaltet werden, z. B. in Schulden mit gleichem Zins- 
fuß, mit gleichem Tilgungsplan, mit gleicher Valuta usw. Konversion 
in weiterem Sinne ist auch die Konsolidation der Staatsschuld, die 
Umgestaltung der schwebenden Schuld in eine feste dauernde 
Schuld. Trotzdem verstehen wir unter Konversion im gewöhnlichen 
Sinne nur jene Umgestaltung der Staatsschuld, welche in irgend- 
einer Weise die Staatsschuldenlast erleichtert. 
Im eigentlichen Sinne des Wortes ist dementsprechend die 
Konversion jene Umformung, wenn der Staat die alten Obligationen 
einfach gegen neue eintauscht, im weiteren Sinne und vom staat- 
lichen Standpunkte ist die Konversion aber jene Operation, bei 
welcher der Staat die frühere Schuld zurückzahlt oder die Zurück- 
zahlung anbietet und eine neue Schuld zu günstigeren Bedingungen 
aufnimmt. Die durch die Konversion erzielte Ersparung ist am 
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