Full text: Finanzwissenschaft

6: 5. Buch. Der Staatskredit. 
ist. In England wurden selbst. die sogenannten dettes non rem- 
boursables konvertiert, wohl auf Grund freier Abstempelung, nach- 
dem den Gläubigern andere Vorteile angeboten wurden. Anderer- 
seits ist es ja auch Pflicht des Staates, durch Konversionen die 
Last der Staatsbürger zu erleichtern. Darum bezeichnet Leroy- 
Beaulieu die Konversion nicht nur als ein Recht, sondern auch 
als eine Pflicht. Die Operation wird namentlich dann gelingen, 
wenn großer Überfluß an Kapitalien herrscht, und die Kapitalien 
nur schwer entsprechende Anlage finden. Die Konversion mindert 
die Last des Staates und trägt zum Sinken des Zinsfußes bei. Oft 
ist die Konversion jedoch schon Folge des Sinkens des Zinsfußes 
und steht historisch mit der Herabsetzung des gesetzlichen Zins- 
fußes zusammen. Doch ist nicht außer acht zu lassen, daß die 
Konversion bzw. deren Wahrscheinlichkeit das Steigen der Kurse 
zurückhält, auch das anderer Anlagepapiere und dadurch den hohen 
Zinsfuß künstlich stabilisiert. 
Die Konversion hängt von der Methode der Anlehenaufnahme 
ab. Wo die Zahl der Staatsgläubiger groß ist, dort wird die 
Operation caeteris paribus schwieriger sein, als wo deren Zahl gering 
ist. Die Durchführung der Konversion geschieht auf verschiedene 
Weise, insofern als das Schuldenkapital unverändert bleiben kann, 
erhöht oder vermindert wird. Das erste Vorgehen ist das gewöhn- 
liche, das naturgemäße; das Schuldenkapital bleibt unverändert und 
der Gewinn der Konversion drückt sich vollständig in dem Zinsen- 
ersparnis aus. Wenn die Konversion nicht bloß mit einer Reduktion 
der Zinsen, sondern auch mit einer Reduktion des Kapitals ver- 
bunden ist, so bedeutet dies so viel, daß bei den Zinsen eigentlich 
noch ein größeres Ersparnis möglich gewesen wäre, der Staat es 
aber für zweckmäßiger hielt, auch gleichzeitig eine Reduktion des 
Schuldkapitals zu erreichen. Die unzweckmäßigste Art der Kon- 
version ist die, wo der Staat wohl eine Reduktion der Zinsen er- 
reicht, dieser Vorteil aber mehr weniger ausgeglichen wird durch 
den Nachteil, daß der Staat den Gläubigern eine höhere Kapital- 
forderung einräumen muß. So wurde die 6prozentige ungarische 
Goldrente in der Weise.konvertiert, daß 400 Millionen 6 prozentige 
Titres gegen 545 Millionen 4 prozentige Titres eingetauscht wurden, 
jene wurden zum Kurs von 101 übernommen, diese zum Kurse von 
74,2 emittiert; das Zinsenersparnis betrug jährlich 7,6 Millionen 
Kronen. KHEine namentlich in finanziellen Kreisen beliebte Art der 
Konversion ist die Konversion unter Pari, wobei der.Staat gegen 
das eingetauschte Papier eines gibt, dessen Kurs unter Vari ist. Der 
Vorteil dieses Vorgehens besteht darin, daß der Staat an den Zinsen 
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