6: 5. Buch. Der Staatskredit.
ist. In England wurden selbst. die sogenannten dettes non rem-
boursables konvertiert, wohl auf Grund freier Abstempelung, nach-
dem den Gläubigern andere Vorteile angeboten wurden. Anderer-
seits ist es ja auch Pflicht des Staates, durch Konversionen die
Last der Staatsbürger zu erleichtern. Darum bezeichnet Leroy-
Beaulieu die Konversion nicht nur als ein Recht, sondern auch
als eine Pflicht. Die Operation wird namentlich dann gelingen,
wenn großer Überfluß an Kapitalien herrscht, und die Kapitalien
nur schwer entsprechende Anlage finden. Die Konversion mindert
die Last des Staates und trägt zum Sinken des Zinsfußes bei. Oft
ist die Konversion jedoch schon Folge des Sinkens des Zinsfußes
und steht historisch mit der Herabsetzung des gesetzlichen Zins-
fußes zusammen. Doch ist nicht außer acht zu lassen, daß die
Konversion bzw. deren Wahrscheinlichkeit das Steigen der Kurse
zurückhält, auch das anderer Anlagepapiere und dadurch den hohen
Zinsfuß künstlich stabilisiert.
Die Konversion hängt von der Methode der Anlehenaufnahme
ab. Wo die Zahl der Staatsgläubiger groß ist, dort wird die
Operation caeteris paribus schwieriger sein, als wo deren Zahl gering
ist. Die Durchführung der Konversion geschieht auf verschiedene
Weise, insofern als das Schuldenkapital unverändert bleiben kann,
erhöht oder vermindert wird. Das erste Vorgehen ist das gewöhn-
liche, das naturgemäße; das Schuldenkapital bleibt unverändert und
der Gewinn der Konversion drückt sich vollständig in dem Zinsen-
ersparnis aus. Wenn die Konversion nicht bloß mit einer Reduktion
der Zinsen, sondern auch mit einer Reduktion des Kapitals ver-
bunden ist, so bedeutet dies so viel, daß bei den Zinsen eigentlich
noch ein größeres Ersparnis möglich gewesen wäre, der Staat es
aber für zweckmäßiger hielt, auch gleichzeitig eine Reduktion des
Schuldkapitals zu erreichen. Die unzweckmäßigste Art der Kon-
version ist die, wo der Staat wohl eine Reduktion der Zinsen er-
reicht, dieser Vorteil aber mehr weniger ausgeglichen wird durch
den Nachteil, daß der Staat den Gläubigern eine höhere Kapital-
forderung einräumen muß. So wurde die 6prozentige ungarische
Goldrente in der Weise.konvertiert, daß 400 Millionen 6 prozentige
Titres gegen 545 Millionen 4 prozentige Titres eingetauscht wurden,
jene wurden zum Kurs von 101 übernommen, diese zum Kurse von
74,2 emittiert; das Zinsenersparnis betrug jährlich 7,6 Millionen
Kronen. KHEine namentlich in finanziellen Kreisen beliebte Art der
Konversion ist die Konversion unter Pari, wobei der.Staat gegen
das eingetauschte Papier eines gibt, dessen Kurs unter Vari ist. Der
Vorteil dieses Vorgehens besteht darin, daß der Staat an den Zinsen
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