I. Abschnitt. Die staatswirtschaftliche Regierung. ,
gesamten produktiven und unproduktiven Staatsvermögens zur Seite
steht. Demgemäß beziehen sich die Hauptzweige der Regierungs-
und Verwaltungstätigkeit des Finanzministeriums auf folgende Auf-
gaben: a) den Staatshaushaltsplan; b) die finanzielle Gesetzgebung;
c) das Staatsvermögen; d) die Staatsschuld; e) die direkten Steuern;
f) die indirekten Steuern; g) die Staatsausgaben.
Der Umstand, daß das Finanzministerium weder über alle
Einnahmequellen verfügt, noch natürlich über die Ausgaben, macht
Verfügungen notwendig, daß dasselbe trotzdem über die gesamten
Einnahmen und Ausgaben orientiert sei, da es nur unter dieser
Voraussetzung und bei entsprechender Ingerenz den Staatshaushalt
richtig zu leiten vermag.
Nach diesen Hauptzweigen sehen wir auch in den meisten
Staaten das Finanzministerium organisiert. Das eigene Interesse
der Verwaltung, aber auch die Orientierung der Staatsbürger und
die wissenschaftliche Fortentwicklung des Finanzwesens, haben in
neuerer Zeit in allen Staaten das Finanzministerium, ebenso wie die
anderen Zweige der Verwaltung genötigt, statistische und andere
Arbeiten zu publizieren, Enqueten abzuhalten usw.
Wenn wir die tatsächliche Gestaltung ins Auge fassen, so
sehen wir, daß überall mehr weniger in diesem Rahmen sich der
Organismus des Finanzministeriums bewegt. Eine bemerkenswerte
Abweichung finden wir in England. In England stehen an der
obersten Spitze des Finanzwesens der Präsident des Ministerrates
bzw. der Schatzkanzler (First Lord of the Treasury) und der eigent-
liche Finanzminister (Chancellor of the Exchequer); beide Funk-
tionen können auch in einer Person vereinigt werden, wenn der
Finanzminister Mitglied des Unterhauses ist, ja, in diesem Falle
werden beide Amter seit 1717 vereinigt. Da der First Lord of
the Treasury zugleich Ministerpräsident oder — da diese Funktion
eigentlich dem englischen Staatsrecht fremd ist — Prime Minister
ist, so vereinigen sich in diesem Falle in seiner Person drei Funk-
tionen. So vereinigten Peel und Gladstone die drei Funktionen,
da Gladstone aber 1880 die Unmöglichkeit einer solchen Kumulation
einsah, verzichtete er auf das Finanzministerium. Im Anfange war
die Aufgabe des Chancellor, den Treasurer zu überwachen und als
Gegengewicht zu funktionieren. Dem Finanzminister zur Seite
steht eine aus drei Mitgliedern (Junior Lords) bestehende Kom-
mission, deren Bedeutung jedoch eine untergeordnete ist.
3. Fiskus. Unter der Bezeichnung Fiskus wird in der Regel
die staatliche Finanz als Subjekt verstanden. Der Begriff stammt
aus dem römischen Recht und fand im Mittelalter dann Anwendung,
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