Full text: Niederlande

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B ez eichnung der Waren 
des zurückgelegten Abstands in Kilometern 
oder in einem andren Maße, oder der für die 
Beförderung zu zahlende Preis auf irgendeine 
Weise angegeben wird ...... ... s 
EE EEE 
sowie Elektrizitätsverbrauchsmesser, die ein 
Gewicht von 25 kg oder weniger haben .... 
III. Kassenkontrollapparate, auch Registrier- 
 kassen genanut. ,... c o e e r 
JV. Billardzählapparate und Apparate, die 
die Dauer des Billardspiels anzeigen, Fest- 
stellungsapparate, die bei dem Abhalten von 
Taubenwettflügen verwendet werden, und andre 
dergleichen Apparate und Vorrichtungen, die 
bei dem Abhalten von Wettstreiten und Spielen 
benötigt werden..... ... ..„„ r ;. -: s 
V. Widerstände und Umformer (Trans- 
formaloren), die ein Gewicht von 3 kg oder 
weniger hahen...... ..... ...... 
YX. Morsetaster. .. ..... ...e: - 
VII. Lautfprecher .;. l s r g v ~ t q âr qr 1% 
VIII. Vorrichtungen und anderweit nicht 
genannte Teile für drahtlose Telegraphie und 
Telephonie, wieSendeeinrichtungen, Empfangs- 
vorrichtungen, Verstärker und Honigwaben- 
spulen für Empfangsvorrichtungen, Konden- 
satoren, Unterbrecher, Löschfunkenstrecken, Vario- 
meter und dergleichen.... ...... ...... 1.q: 
IX. Volt- und Ampèremesser, die ein Ge- 
wicht von 1 kg oder weniger haben. ....... 
A 
Särge, sowie Grabzweige, Grabkränze 
und andre derartige bewegliche Grabver- 
try zuosqlehtith der mit frier 
Gegenjiände, sie zu Rr U der Posilion 15 
gehören ... 
§5 
Lakritze und Lakritze enthaltende Waren. 
I. Lakrize, eingeführt in Broten, Kuchen 
oder Brocken, im Gewichte von je 3 kg oder 
mehr, oder auch in Kistchen, Fässer oder andere 
Verpackungen gegossen: 
a. mit Saccharin oder andren künstlichen 
Sühßftoffen gesüßt....... ...... 
b. andere: 
für je 5 v H Zuckergehalt (Teile von 
5 v H fte außer acht zu lassen, 
soweit sie weniger als 1 v H be- 
tragen, in andren Fällen jedoch als 
volke ß v H zu berechnen) .... .... 
II. Auf andre Art und Weise eingeführte 
Lakritze, seteie Lakritze enthaltende Waren: 
a. vervackt. .. . r | 
» aS charin oder andren künstlichen 
Suüßstoffen gesüßt ....e.......... ...; 
H: übrige Waren.... +- . rar r t tts ttt 
Außerdem für die unter 2 erwähnten 
Waren, wenn der Gehalt an Zucker: 
a. juehr als 5, jedoch nicht mehr als 10 v H 
eträat ..... J 
s; Zoll 
. 
Wert 
| 8 v H 
. 
5 v H 
f ' 
8 v H 
8 v H 
36 
m 
1r 
t. 
8 v H 
zus 
K v H 
8 v H 
8 v H 
100 kg 
fl. 27,7 
.. 
fl. 1,35 
Wert 
und 
100 kg 
8 v H 
fl. 27,- 
Wert 
und 
100 kg 
Wert 
8 v H 
fl. 27,7 
8 v H 
37 
100kg | fl. 2,70 
B ez e ichnung d er Waren 
b. pute als 10, jedoch nicht mehr als 25 v H 
Lträht ¿J e „ » â e p o v c sette s c § o . û 
C. mehr als 25, jedoch nicht mehr als 50 v H 
EtLÄGk ; .; s s s§ ots s o ss ~ e sw s str z35 sts s 
d. mehr als 50, jedoch nicht mehr als 75 v H 
hettägt i. «u sss als ts e e es ws sctis aisle 
e. vetas . 7ß vH beträgt.... „u w. 
Sonderbestimmungen. 
1. Die Vorschriften unter 1 und 3 derSonder- 
bestimmungen zu Position 70 sind auch auf 
die unter Nr. II dieser Position erwähnten 
Erzeugnisse und Substanzen anzuwenden. 
2. Waren, die nicht mehr als 5 v H an 
Zucker enthalten, sind, soweit sie nicht mit 
Saccharin oder andren künstlichen Süßstoffen 
hergestellt sind, bei der Anwendung des Tarifs 
nicht als Lakritze zu betrachten. 
Eß-, Trink- und Tischgeräte. . 
Tee-, Kaffee-, Frühstück- und Eßgeschirre; 
Geschirrteile und Gegenstände wie Tassen, 
Untertassen(Schüsseln), Platten, Kannen, Teller, 
die zu demselben Zwecke verwendet werden 
wie Geschirrteile; Tisch- und Ladentischkaffee- 
filtermaschinen (Filter, Filtervorrichtungen und 
Filterkessel, die beim Kaffeebrühen verwendet 
werden); Tisch- und Ladentischkaffeemaschinen; 
Teekessel [bouilloirs]; Teemaschinen; Tee- 
und Kaffeeschenksiebe; Vorspeisen- und Obst- 
schalen; Torten-, Kuchen- und Gebäckschüsseln 
und die zusammen damit zu verwendenden 
Tellerchen; Obst- und Brotkörbchen; Kuchen- 
Üiuther;Ctlcziagig.tstsalgts: 
Eierss cheren ; Salzfässer; Gewürzständer[olie- en 
azijnstellen, Menagen]; zuurstellen [Tisch- 
gerät, bestehend aus einem Ständer und 203 
Gefäßen in Flaschen- oder Schalenform zur 
Aufnahme von Mixed Pickles]; Pfefferbüchsen; 
Likör: und Wasserservice; Milchbecher; Eier- 
becher; Kannen für Wassser, Wein, Bier oder 
Liköre; Burgunderkörbchen; Flaschenhalter; 
Flaschenuntersäße; Glasuntersätze; Unterleg- 
plättchen für Biergläser; sowie die dabei ver- 
wendeten Halter [Ringe]; Korkenzieher (ein- 
schließlich der an der Wand zu befestigenden 
Hebelkorkenzieher und ähnlichen); Drücker zum 
Öffnen von Kugelflaschen; Saugröhrchen (Rohr- 
stückchen, die eine Länge von mehr als 10, 
jedoch nicht mehr als 25 cem haben und zum 
Trinken verwendet werden); Tropfenfänger; 
Nußknacker und Nußschäler; Präsentierteller; 
Tee- und Kaffeebretter; Tischmättchen [test 
teller]; Tafelplätichen [Unterseßer] ; Finger- 
schalen; Messserbänke; Speisekarten- und Cß- 
muschelhalter; verzierte metallene Fleischspeiler ; 
Mund- und Fingertuchringe; Tischtuchklemmen; 
Zahnstocher und andre derartige Gegenstände, 
die beim Tischdecken oder beim Anbieten, Auf- 
tragen oder Einnehmen der Eßwaren und Ge- 
tränke gebraucht werden, und die für diese 
Gegenstände erforderlichen Tüllen, Troyf- und 
Unterleaplatten. . . - .. 
Esßwaren, Getränke und Zutaten zu 
solchen, anderweit nicht genannt. 
eL COB nsteglihterKsgrtpichads. 
“tt Zoll 
100 kg 
fl. 6,75 
W 
fl. 13,50 
te 
. 
fl. 20,25 
fl. 27,77 
Mert 
| 8 v H
	        
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