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B ez eichnung der Waren
des zurückgelegten Abstands in Kilometern
oder in einem andren Maße, oder der für die
Beförderung zu zahlende Preis auf irgendeine
Weise angegeben wird ...... ... s
EE EEE
sowie Elektrizitätsverbrauchsmesser, die ein
Gewicht von 25 kg oder weniger haben ....
III. Kassenkontrollapparate, auch Registrier-
kassen genanut. ,... c o e e r
JV. Billardzählapparate und Apparate, die
die Dauer des Billardspiels anzeigen, Fest-
stellungsapparate, die bei dem Abhalten von
Taubenwettflügen verwendet werden, und andre
dergleichen Apparate und Vorrichtungen, die
bei dem Abhalten von Wettstreiten und Spielen
benötigt werden..... ... ..„„ r ;. -: s
V. Widerstände und Umformer (Trans-
formaloren), die ein Gewicht von 3 kg oder
weniger hahen...... ..... ......
YX. Morsetaster. .. ..... ...e: -
VII. Lautfprecher .;. l s r g v ~ t q âr qr 1%
VIII. Vorrichtungen und anderweit nicht
genannte Teile für drahtlose Telegraphie und
Telephonie, wieSendeeinrichtungen, Empfangs-
vorrichtungen, Verstärker und Honigwaben-
spulen für Empfangsvorrichtungen, Konden-
satoren, Unterbrecher, Löschfunkenstrecken, Vario-
meter und dergleichen.... ...... ...... 1.q:
IX. Volt- und Ampèremesser, die ein Ge-
wicht von 1 kg oder weniger haben. .......
A
Särge, sowie Grabzweige, Grabkränze
und andre derartige bewegliche Grabver-
try zuosqlehtith der mit frier
Gegenjiände, sie zu Rr U der Posilion 15
gehören ...
§5
Lakritze und Lakritze enthaltende Waren.
I. Lakrize, eingeführt in Broten, Kuchen
oder Brocken, im Gewichte von je 3 kg oder
mehr, oder auch in Kistchen, Fässer oder andere
Verpackungen gegossen:
a. mit Saccharin oder andren künstlichen
Sühßftoffen gesüßt....... ......
b. andere:
für je 5 v H Zuckergehalt (Teile von
5 v H fte außer acht zu lassen,
soweit sie weniger als 1 v H be-
tragen, in andren Fällen jedoch als
volke ß v H zu berechnen) .... ....
II. Auf andre Art und Weise eingeführte
Lakritze, seteie Lakritze enthaltende Waren:
a. vervackt. .. . r |
» aS charin oder andren künstlichen
Suüßstoffen gesüßt ....e.......... ...;
H: übrige Waren.... +- . rar r t tts ttt
Außerdem für die unter 2 erwähnten
Waren, wenn der Gehalt an Zucker:
a. juehr als 5, jedoch nicht mehr als 10 v H
eträat ..... J
s; Zoll
.
Wert
| 8 v H
.
5 v H
f '
8 v H
8 v H
36
m
1r
t.
8 v H
zus
K v H
8 v H
8 v H
100 kg
fl. 27,7
..
fl. 1,35
Wert
und
100 kg
8 v H
fl. 27,-
Wert
und
100 kg
Wert
8 v H
fl. 27,7
8 v H
37
100kg | fl. 2,70
B ez e ichnung d er Waren
b. pute als 10, jedoch nicht mehr als 25 v H
Lträht ¿J e „ » â e p o v c sette s c § o . û
C. mehr als 25, jedoch nicht mehr als 50 v H
EtLÄGk ; .; s s s§ ots s o ss ~ e sw s str z35 sts s
d. mehr als 50, jedoch nicht mehr als 75 v H
hettägt i. «u sss als ts e e es ws sctis aisle
e. vetas . 7ß vH beträgt.... „u w.
Sonderbestimmungen.
1. Die Vorschriften unter 1 und 3 derSonder-
bestimmungen zu Position 70 sind auch auf
die unter Nr. II dieser Position erwähnten
Erzeugnisse und Substanzen anzuwenden.
2. Waren, die nicht mehr als 5 v H an
Zucker enthalten, sind, soweit sie nicht mit
Saccharin oder andren künstlichen Süßstoffen
hergestellt sind, bei der Anwendung des Tarifs
nicht als Lakritze zu betrachten.
Eß-, Trink- und Tischgeräte. .
Tee-, Kaffee-, Frühstück- und Eßgeschirre;
Geschirrteile und Gegenstände wie Tassen,
Untertassen(Schüsseln), Platten, Kannen, Teller,
die zu demselben Zwecke verwendet werden
wie Geschirrteile; Tisch- und Ladentischkaffee-
filtermaschinen (Filter, Filtervorrichtungen und
Filterkessel, die beim Kaffeebrühen verwendet
werden); Tisch- und Ladentischkaffeemaschinen;
Teekessel [bouilloirs]; Teemaschinen; Tee-
und Kaffeeschenksiebe; Vorspeisen- und Obst-
schalen; Torten-, Kuchen- und Gebäckschüsseln
und die zusammen damit zu verwendenden
Tellerchen; Obst- und Brotkörbchen; Kuchen-
Üiuther;Ctlcziagig.tstsalgts:
Eierss cheren ; Salzfässer; Gewürzständer[olie- en
azijnstellen, Menagen]; zuurstellen [Tisch-
gerät, bestehend aus einem Ständer und 203
Gefäßen in Flaschen- oder Schalenform zur
Aufnahme von Mixed Pickles]; Pfefferbüchsen;
Likör: und Wasserservice; Milchbecher; Eier-
becher; Kannen für Wassser, Wein, Bier oder
Liköre; Burgunderkörbchen; Flaschenhalter;
Flaschenuntersäße; Glasuntersätze; Unterleg-
plättchen für Biergläser; sowie die dabei ver-
wendeten Halter [Ringe]; Korkenzieher (ein-
schließlich der an der Wand zu befestigenden
Hebelkorkenzieher und ähnlichen); Drücker zum
Öffnen von Kugelflaschen; Saugröhrchen (Rohr-
stückchen, die eine Länge von mehr als 10,
jedoch nicht mehr als 25 cem haben und zum
Trinken verwendet werden); Tropfenfänger;
Nußknacker und Nußschäler; Präsentierteller;
Tee- und Kaffeebretter; Tischmättchen [test
teller]; Tafelplätichen [Unterseßer] ; Finger-
schalen; Messserbänke; Speisekarten- und Cß-
muschelhalter; verzierte metallene Fleischspeiler ;
Mund- und Fingertuchringe; Tischtuchklemmen;
Zahnstocher und andre derartige Gegenstände,
die beim Tischdecken oder beim Anbieten, Auf-
tragen oder Einnehmen der Eßwaren und Ge-
tränke gebraucht werden, und die für diese
Gegenstände erforderlichen Tüllen, Troyf- und
Unterleaplatten. . . - ..
Esßwaren, Getränke und Zutaten zu
solchen, anderweit nicht genannt.
eL COB nsteglihterKsgrtpichads.
“tt Zoll
100 kg
fl. 6,75
W
fl. 13,50
te
.
fl. 20,25
fl. 27,77
Mert
| 8 v H