Godwin.
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(aggregate) von Individuen (S. 90); die Gesammtheit ist kein
Wesen für sich; Vaterlandsliebe als solche ist eine Illusion,
das Glück der Gesammtheit als eines von den Einzelnen unter-
schiedenen Wesens ist eine Chimäre; es giebt nur Individuen
und ihr Glück (S. 514). ' Ruhm der Nation, Ausdehnung des
Landes etc. sind purer Schwindel, das Glück Aller ist das
Interesse Aller (d. h. Einzelner) (S. 559), das einzige gerecht-
fertigte (legitimate) Ziel politischer Institutionen ist der Vor-
theil der Individuen (S. 558). Deutlicher als irgend ein An-
derer spricht Godwin den Gegensatz zu der organischen Staats-
anschauung aus, die den Einzenen als organisches, dienendes
Glied des Staats, den Staat als eine Phase in der Entwicke-
lung der höheren Zielen zustrebenden Menscheit auffasst.
Weniger erfolgreich und durchschlagend, aber noch nack-
ter und vollendeter als Bentham treibt Godwin den Götzen-
dienst des Individuums, gerade wie bei Bentham aber setzt
doch die eigene Vernunft allen anderen Individuen das Gesetz
ihres Daseins, was nur schlecht durch die ernst gemeinte
Phrase von der Wahrheit verhüllt wird. „Die Gesellschaft ist
nichts weiter als eine Summe von Individuen, Ihre Rechte
und Pflichten müssen sein die Summe der Rechte und Pflich-
ten der Individuen. — — Was hat die Gesellschaft von mir
zu verlangen ein Recht? —. Alles, was meine Pflicht ist,
nicht mehr. Kann sie die ewige Wahrheit ändern, die Natur
der Menschen und ihrer Handlungen umwälzen? — — Was
ist die Gesellschaft verpflichtet, für ihre Mitglieder zu thun?
Alles, was zu ihrem Wohlsein beitragen kann. Die Natur
ihres Wohlseins ist vorgeschrieben durch die Natur ihres
Geistes. Daher wird am meisten unser Wohl befördern, was
unseren Verstand ausdehnt, Anregung zur Tugend giebt, uns
mit edlem Unabhängigkeitssinn erfüllt und sorgfältig Alles
entfernt, was unsere Bethätigung hindern kann.“
Aus diesem extremen Individualismus folgt nun zunächst
dieselbe Consequenz wie bei Bentham, dass jeder Einzelne
der Staatsgewalt zu widerstehen berechtigt sei, wenn diese
nach seinem individuellen Urtheil Ungerechtes verlange
(S. 191): daraus entstehe keine unerträgliche Unordnung, weil
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