Die Kaliindustrie
bis erstmalig am 1. Januar 1884 von 20 Fabriken das Ver-
kaufssyndikat der Chlorkaliumfabriken gegründet wurde.
Die Gewinnung der Kalisalze hatte sich nur kurze
Zeit auf den Staßfurter Mutterbezirk beschränkt; sehr
bald waren neue Anlagen in dem benachbarten Lande
Anhalt hinzugekommen, und weitere Gewerkschaften
entstanden in Braunschweig und in Thüringen. Im
Jahre 1886 war der erste Schacht in der Provinz Hanno-
ver fertiggestellt und auch in anderen Gegenden, so
beispielsweise in Mecklenburg, wurden neue Schächte
niedergebracht. Während bis dahin die Förderung die
wachsende Nachfrage nach Kalisalzen kaum befriedigen
konnte, ergaben sich durch ungehemmte Vermehrung
der dem Syndikat angeschlossenen Werke trotz der
erfolgreichen Bemühungen, den Absatz zu heben, all-
mählich ernsthafte Schwierigkeiten. Abhilfe wurde an-
gestrebt durch das Eingreifen der Gesetzgebung mit dem
Reichskaligesetz vom 25. Mai 1910. Unter der Wirkung
der dort getroffenen gesetzlichen Bestimmungen, die die
Festsetzung von Höchstpreisen für das Inland vor-
schrieben, wurde die Preisgestaltung für die Erzeugnisse
der Industrie in einheitliche Bahnen gelenkt. Verhütung
einer Vergeudung des Volksvermögens durch nutzlose
Weitervermehrung der Kaliwerke konnte das Reichs-
kaligesetz nicht erreichen. Nachteilig für die Entwick-
lung war daher die sich unverhältnismäßig schnell voll-
ziehende Erweiterung der Industrie durch Entstehen
neuer Schachtanlagen, der eine parallel gehende Ver-
mehrung der Aufnahmefähigkeit des Kalimarkts nicht
entsprach. Diese Entwicklung brachte es mit sich, daß
sich die Zahl der mit einer Quote ausgestatteten Schacht-
und Fabrikanlagen kurz vor Kriegsausbruch auf 164 be-
lief. Zu den zuletzt abgeteuften Schächten in der deut-
schen Kaliindustrie zählten die Schächte im Oberelsaß,
die durch den Versailler Vertrag an Frankreich abge-
treten wurden und deren weiterer Ausbau seit 1919 durch
die französischen staatlichen Kaliwerke und die Mines
Ste. Therese geschah.