234 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS
geschlossen werden; häufig übernimmt die Bank die Geschäftsführung
dieses Kartells, indem sie ein gemeinsames Verkaufsbureau
(unter selbständiger Firma) errichtet, die eingelaufenen Bestellungen
den beteiligten Unternehmungen zuteilt und die Fakturierung sowie
die gesamte Verrechnung besorgt. Auch die Unternehmungen eines
Trusts werden einheitlich von der Bank durch ihre in die Verwaltung
entsendeten Organe geleitet?).
Zu jeder größeren Bank stehen so eine Reihe von Aktiengesellschaften
oder anderen Unternehmungen im Abhängigkeitsverhältnisse,
weil ihre Geschäftsführung von der Bank durch ihren Aktienbesitz
oder ihre sonstige Kapitalsbeteiligung beeinflußt wird. Diese Unternehmungen
gehören dann zum sogenannten Konzern der betreffenden
Bank. Ein solcher Konzern erstreckt sich nicht nur auf Industrieund
Verkehrsunternehmungen, sondern auch auf das Bankgeschäft.
Die größeren Banken beteiligen sich an anderen Bankunternehmungen
des In- und Auslandes mit Kapitalseinlagen oder durch Ankauf ihrer
Aktien und gründen auch Banken als Tochtergesellschaften.
Es ist klar, daß alle zum Konzern einer Bank gehörigen Unternehmungen
diese wieder zur Durchführung ihrer gesamten Banktransaktionen
benutzen, so daß das Kommissionsgeschäft, von dem
die meisten Geschäftsbeziehungen ihren Ausgang genommen haben,
durch diese Angliederungen immer wieder alimentiert und ausge-Staltet
wird. Das Kommissionsgeschäft ist so bei den meisten Banken
des europäischen Kontinents der Mittelpunkt und der Träger des gesamten
Bankbetriebes geworden, mit dem alle übrigen Bankgeschäfte
mehr oder weniger zusammenhängen. Durch das Kommissionsgeschäft
stehen die Banken mit Handel und Industrie in inniger
Fühlung und verfügen über jene Einsicht in die wirtschaftlichen
Verhältnisse der einzelnen Firmen wie der einzelnen Geschäftszweige,
die ihnen die erforderliche verläßliche Abschätzung bei der
Gewährung der Kredite ermöglicht.
Die vorstehend gekennzeichnete Entwicklung des Kommissionsgeschäftes
ist charakteristisch für die meisten Banken des europäischen
Kontinents. Doch gibt es in Frankreich, Holland und Belgien
bereits Banken, hauptsächlich Gründungsbanken (siehe unten), die
sich grundsätzlich vom Kommissionsgeschäft fernhalten oder es doch
nur für die von ihnen gegründeten Unternehmungen betreiben;
auch bei den großen französischen Depositenbanken hat das Kom-27)
Stehen die vertrusteten Unternehmungen unter der Kontrolle mehrerer
Banken, so kann die Errichtung einer neutralen Kontrollstelle erforderlich
werden. Als solche fungieren auch eigens zu diesem Zwecke gegründete
DO wie z. B. die Österreichische Kontrollbank für Industrie und Handel
1eNn.