Inflation und Aufwertung.
)'"; Angaben über die Höhe der Verschuldung
in Stadt und Land sind leider nur in mäßigem Um-
fange vorhanden. Wir wissen aber, daß die Verschuldung
der Landwirtschaft allein in Preußen in den Jahren 1886
bis 1918 um 11 Milliarden Mark gewachsen ist. Dann
hat es der Verfall unsserer Währung nach der Staatsum-
wälzung den Schuldnern ermöglicht, die Hypothekenschul-
den zurückzuzahlen. Nach einer Angabe der Reichszen-
trale für den Heimatdienst vom Februar 1925 sollen in
Deutschland in den Jahren 1922 und 1923 Hypotheken in
einem Gesamtwert von 22 Milliarden Mark getilgt wor-
den sein. Die Hypothekengläubiger haben für ihre For-
derungen entwertetes Papiergeld erhalten. Zahllose Fa-
milien, die ihre Ersparnisse in Hypotheken angelegt hat-
ten, haben ihr Vermögen verloren. Durch das Reichs-
gesetz vom 15. Juli 1925 ist ihnen, soweit die Hypotheken
nach dem 15. Juni 1920 zurückgezahlt worden sind, eine
Aufwertung von 15 bis 25 v. H. zugestanden worden.
Restkaufgelder können noch höher aufgewertet werden.
Die Hypothekengläubiger haben damit wenigstens einen
Teil ihrer Forderungen gerettet.
Wenn uns etwas mit dieser modernen Seisachtheia
und den damit verbundenen schmerzhaften Verlusten ver-
söhnen kann, so ist es die Erwägung, daß ein Teil der
notleidenden Hypotheken beim Verkauf von Grundstücken
in das Grundbuch eingetragen worden und aus Gewin-
nen entstanden ist, die dabei erzielt worden sind. Ferner,
daß nun rechtzeitig Vorkehrungen gegen ein neues an-
wachsen der Verschuldung getroffen werden konnten. Ge-
schehen ist leider nichts. Die Bodenreformer haben es
nicht verstanden, die Gunst der Stunde zu benutzen. Da-
bei sind die Jahre die hinter uns liegen, für ein vorgehen
auf diesem Gebiet so günstig gewesen, wie wahrscheinlich
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