Full text: Denkschrift über die in der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada und den Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffenen Maßnahmen zur Preisstabilisierung des Getreides sowie über die dabei gemachten Erfahrungen

Alberta allein. Es ist bisher nicht gelungen, eine 
den gesamten Weizenmarkt der Vereinigten Staaten 
in der Weise beherrschende Organisation zu schaffen, 
vie sie jetzt in den vereinigten Pools der drei kana— 
dischen Prärieprovinzen besteht. Der verschiedene 
Stand der Entwicklung in Kanada und in den Ver— 
ꝛinigten Staaten mag zum Teil darauf zurück— 
zuführen sein, daß trotz des vielgestaltigen Ausbaues 
des landwirtschaftlichen Kreditsystems in den Ver— 
einigten Staaten die Frage der Finangierung nicht 
o leicht geloöst werden konnte, wie das in Kanada 
gelungen ist. Wenigstens ist den Gesetzesvorlagen, 
die die gesetzgebenden Körperschaften der Vereinigten 
Staaten in den letzten Jahren beschäftigten, zu 
entnehmen, daß man immer noch die Bereitstellung 
von Staatsmitteln für die Finanzierung des Ernte— 
umsatzes für notwendig hielt. In Kanaäda ist über— 
dies der Bodenertrag höher, der Wert des Landes 
und das investierte Kapital geringer, der Weizen 
oon besserer Qualität und der Frachtsatz günstiger; 
der kanadische Farmer ist daher in der Lage, mit 
geringeren Produktionskosten zu arbeiten. Das 
Zaupthindernis scheint deshalb doch die vor— 
herrschende Uberzeugung zu sein, daß zur Aufrecht— 
»rhaltung eines auskömmlichen Preises auf dem— 
Inlandsmarkt die Abstoßung des Überschusses zu 
Verlustpreisen auf dem Weltmarkt notwendig ist. 
Ein auf freiwilliger Beteiligung aufgebauter Pool, 
der die Durchführung dieser Aufgabe auf sich 
nimmt, muß seinen Mitgliedern Opfer zum Vorteil 
der außenstehenden Farmer auferlegen, die er nicht 
daran hindern kann, ohne eigene Opfer die auf 
dem Inlandsmarkt geschaffene bessere Konjunktur 
ruszunutzen. Um eine derartige Prämie für die 
Nichtbeteiligung am Pool auszuschließen, fordert 
nan eine staatliche Garantie gegen etwaige Ver— 
uste und, weil man auf die' Vurchsetzung einer 
olchen Forderung ohne Gegenleistung der Begün— 
tigten nicht hoffen kann, die Möglichkeit der Er— 
sebung einer öffentlichen Abgabe von allen Er— 
zeugern des betreffenden landwirtschaftlichen Pro— 
zuktes, auch soweit sie der genossenschaftlichen Ver— 
aufsorganisation nicht angehören. Die Zurück— 
zaltung des Kapitals bei der Finanzierung der 
Erntebewegung durch die landwirtschaftlichen Ge— 
nossenschaften, zum Teil ebenso auch die geringere 
Bereitwilligkeit der Farmer zur Beteiligung an 
Absatzorganisationen ist wohl durch Erfahrungen 
zeeinflußt, die seit Beginn der Genossenschafts— 
»ewegung in den Vereinigten Staaten gesammelt 
vurden. Die Amerikaner sagen: „Genossenschaften 
veisen eine hohe Sterblichkeitsziffer auf.“s) Es 
jat viele Fehlschläge gegeben. Das an sich zu neuen 
Experimenten geneigte Temperament des amerika— 
tischen Farmers wurde dadurch gerade in dieser 
Frage erheblich abgekühlt und vorsichtig gestimmt. 
Die umfassendsten Absatzorganisationen betreffen den 
Absatz von Vieh, Baumwolle, Wolle und Früchten. 
Dadurch, daß sich der Hauptabsatzmarkt für 
Farmererzeugnisse, ausgenommen vorläufig noch die 
Baumwolle, im Lande selbst befindet, gewinnt unter 
»en Aufgaben der Absatzorganisationen die Frage 
ine besondere Bedeutung, wie eine Steigerung des 
38), ERconomisst“, a. a. O 
39 
Nr. 2788 
Farmerpreises dadurch erzielt werden kann, daß der 
Weg zwischen dem Erzeuger und dem letzten Ver— 
»raucher abgekürzt wird. Die Aufgabe faͤllt unter 
»as von dem Handelsminister Hoo ver ausgegebene 
zchlagwort der Bekämpfung des „Waste in in— 
lustry“. Tatsächlich ist der Abstand zwischen Er— 
euger- und Verbraucherpreisen in den Vereinigten 
ztaaten sehr groß. Es wurde anläßlich der Schude— 
ung der Ergebnisse des Getreidemonopols in der 
„chweiz bereits darauf hingewiesen, daß der Ver— 
raucher in der Schweiz aus amerikanischem Weizen 
sewonnenes Weißbrot um den halben Preis kauft, 
»en der Verbraucher in den Vereinigten Staaten 
elbst zahler muß. Das amerikanische Landwirt— 
chaftsministerium hat sich mit der Frage eingehend 
neschäftigt und ist dabei zu dem Ergebnis gelangt, 
aß von einem übermäßigen Gewinn der Zwischen— 
Ȋndler im Getreidehandel nicht gesprochen werden 
önne; er betrage in der Regel nicht mehr als 5v. H. 
»es Preises, den der Verbraucher zahle. 95 v. H. 
»es Abstandes zwischen Erzeuger- und Verbraucher— 
yreisen kämen auf die „distribution costs“, das sind 
ie Kosten für Transport und technische Behand— 
ungs“). Nach einer Statistik aus dem Jahre 1925 
var der Anteil des Handels und des Transports 
in den Lebensmittelpreisen weiter in Zunahme be— 
zriffen. Im April 1925 stand die Indexziffer der 
»en Farmern gezahlten Preise (1913 — 100) auf 
47, die Indexziffer für Lebensmittel im Kleinhandel 
uf 151. Im Juli des gleichen Jahres war das 
Berhältnis 149 zu 160, im September 144 zu 159, 
m November 144 zu 176, im Dezember 142 zu 165. 
das Ergebnis der Untersuchung unterstreicht die 
inderweit bereits gemachte Feststellung, daß für 
»en amerikanischen Verbraucher von Lebensmitteln 
»er Vorteil der Fruchtbarkeit des Bodens und der 
söheren Intensität der auf die Gewinnung der 
andwirtschaftlichen Erzeugnisse gerichteten Arbeit 
surch die erhöhten Verteilungskosten wieder ver— 
oren gehteo). 
Ein Hindernis für eine umfassende Wirksamkeit 
»er Absatzorganisation bildete früher die Antitrust— 
zesetzgebung (Sherman Antitrustgesetz von 1890), 
ie den Zusammenschluß der Erzeuüger irgendwelcher 
Varen zum Zweck der Erzielung günstigerer Preise 
nerbietet. Die erste Durchbrechung erfuhr das Ge— 
etz dadurch, daß man es im Jahre 1918 für zweck— 
näßig erachtete, die Bildung von Kartellen im 
lußenhandel durch gesetzliche Bestimmungen zu er— 
nuntern. Den landwirtschaftlichen Organisationen 
burde durch die Capper Volstead Act vom 18. Fe— 
ruar 1922 auch im Binnenhandel Zusammenschluß— 
reiheit gegeben. Zum Ausgleich für diese Befreiung 
ind die landwirtschaftlichen Genossenschaften Be— 
timmungen unterworfen, die den Zweck haben, zu 
zerhindern, daß durch die Zurückhaltung von Er— 
eugnissen vom Verkaüf ein Monopol ausgeübt und 
»er Preis des Erzeugnisses übermäßig in die Höhe 
zetrieben wird. Die Genossenschaft darf an ihre 
Nitglieder nicht mehr als 8v. H. im Jahre Gewinn 
) The Otticial Record United States Dopartement 
»f Agriculture vom 24. Dezember 1924, Nr. 82. 
0) Dr. W. Greiling im „Wirtschaftsdienst“ vom 
5. März 1926, Heft 9, S300.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.