gehört das Buchgewerbe, das hinsichtlich des Reklamewesens eine
Sonderstellung einnimmt. Darüber, daß Mittel und Wege ge-
schaffen werden müssen, daß ein Buch bekannt wird, herrscht
zwar allgemeine Übereinstimmung. Schon das Verlagsgesetz
nötigt ja den Verleger, die bei ihm erscheinenden Bücher „in
der zweckentsprechenden und üblichen Weise zu vervielfältigen
und zu verbreiten“. Zwischen der bescheidenen Reklame,
die diesem Gesetz vielleicht genügt (etwa Anzeige im Börsen-
blatt, Versendung einiger Rezensionsexemplare und Aufnahme
in den Verlagskatalog) und der regeren Werbebetätigung, die
man gemeiniglich im Auge hat, wenn man von buchhändlerischer
Reklame redet, ist aber ein Unterschied.
Auch der rege Reklame betätigende Buchhändler wird jedoch
bei der Frage nach der Zweckmäßigkeit dieser Reklame Sitte und
übliches Empfinden des Publikums in Betracht ziehen müssen,
und zwar auch dann, wenn er sich selbst berufen fühlt, diese
Faktoren zu modifizieren. So ist zu bedenken, daß eine sehr auf-
dringliche Reklame bei rein wissenschaftlichen Werken heute
noch meist stark verstimmend wirkt, besonders wenn. man merkt,
daß bei ihr der Autor dahintersteckt. Bei rein wissenschaftlichen
Werken wirken auch geschickte, aber irreführende Titel sehr ver-
letzend; sie sind aber natürlich auch ganz allgemein zu ver-
werfen. Bei gelehrten Büchern, die sich an Industrie, Technik
und Praxis wenden, wird intensive Reklame besser ertragen als
im Gebiet der reinen Wissenschaft und zumal der Philosophie.
Schließlich muß noch erwähnt werden, daß die Wirkung von
Reklamen durch zweckwidrige Häufung geschwächt und ganz
aufgehoben werden kann. Dieser in verschiedenster Hinsicht zu-
treffende Satz gilt auch insofern, als das Publikum nur für eine
beschränkte Anzahl von Reklamen aufnahmefähig ist. Dies
zeigt sich gerade wieder im Buchhandel. In den letzten Wochen
vor Weihnachten 1925 sind mir so viele Buchhändlerkataloge zu-
gegangen, daß es mir nicht mehr möglich war, sie näher anzu-
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