8, DIE PSYCHOLOGISCHE BERATUNG BEI DER
REKLAME). FORENSISCHES.
Die Betätigung der Reklame ist Angelegenheit des Geschäftes,
welches die Reklame benötigt. In kleineren Verhältnissen wird
sich der Geschäftsinhaber selbst die erforderlichenfalls nötigen
Kenntnisse zum Betrieb seiner Reklame aneignen, in anderen
Fällen wird er einen besonderen Reklamechef oder Reklamefach-
mann anstellen, der unter Umständen eine besondere Abteilung,
die Reklameabteilung, zu leiten hat. In manchen Geschäften ist
diese Reklameabteilung der größte und wichtigste Faktor des
ganzen Betriebes.
Wenn daher die Reklame immer eine geschäftliche Angelegen-
heit bleiben wird, so wird der Reklamefachmann doch vielfach
auch auf Hilfskräfte angewiesen sein, die selbst keine Geschäfts-
leute sind. Zu diesen Hilfskräften gehört der Künstler, mag er
nun als Plakatkünstler, als Filmkünstler oder als Buchkünstler
auftreten. Nötig ist natürlich, daß jede Hilfskraft bei der Re-
klame ihre Betätigung dem Reklamezweck unterordnet. Auch
die Kunst in der Reklame darf sich von diesem Gesichtspunkt
niemals freimachen, und der Reklamefachmann darf daher die
Kunst nur in dem Ausmaß und nur in der Form zulassen, die
seinen Zwecken frommt.
Wenn auch der Reklamefachmann selbst über die Fragen und
Ergebnisse der Reklamepsychologie unterrichtet sein muß, so
wird neuerdings doch auch der Psycholog als Hilfskraft für das
Werbewesen herangezogen. Auch er darf aber natürlich so wenig
*) Unter dem gleichen Titel schrieb ich einen Aufsatz in die Zeitschrift
„Die Reklame“. Januar 1925, Jahrg. 18. S. 26 ff., der im vorliegenden Text
verwertet wurde.
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