fullscreen : Finanzwissenschaft

V.  Abschnitt.  Das  Staatsvermögen.

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2.  Die  Unregelmäßigkeit  des  Staatshaushaltes  sowohl  in  seinen
Einnahmen  als  in  seinen  Ausgaben  hat  in  manchen  Staaten  dahin
geführt,  daß  dort  für  außerordentliche  Fälle  ein  Reservefonds  angelegt ­
  wurde.  Solche  Reserven  sind  jedoch  ’im  modernen  Staatshaushalt ­
  bei  der  Entwicklung  des  Staatskredites  nicht  notwendig.
Bei  der  Ausdehnung  des  heutigen  Staatshaushaltes  und  dem  großen
Geldverkebr  innerhalb  desselben  verfügt  der  Staat  zu  jeder  Zeit
über  bedeutende  Kassenbestände,  welche  zur  Ausgleichung  von  Ebbe
und  Flut  verwendet  werden  können.  Auch  die  Beständigkeit  der
Tätigkeit  der  parlamentarischen  Körperschaften  erleichtert  die  Fürsorge ­
  in  plötzlich  auftretenden  Bedarfsfällen.  Diesen  Umständen
gegenüber  verlieren  die  Reserven  um  so  mehr  an  Bedeutung,  als
solche  Reserven  doch  nur  in  sehr  bescheidenem  Maße  eingestellt
werden  können,  welches  Maß  mit  dem  Umfange  des  Staatshaushaltes
in  gar  keinem  Verhältnisse  steht.

V.  Abschnitt.
Das  Staatsvermögen.
In  der  Regel  versäumen  es  die  Bearbeiter  der  Finanzwissenschaft, ­
  sich  mit  den  Verhältnissen  und  Problemen  des  Staatsvermögens ­
  zu  befassen,  von  dessen  Einnahmen  abgesehen.  Und  doch
spielt  das  Staatsvermögen  an  und  für  sich  schon  eine  wichtige  Rolle.
Dies  läßt  sich  kaum  mit  einem  anderen  Umstande  erklären,  als  daß
in  den  meisten  Staaten  der  Bestand  des  Staatsvermögens  bedeutend
abgenommen  hat,  so  daß  dasselbe  in  den  Staaten  auf  die  Leistungsfähigkeit, ­
  auf  die  Kreditfähigkeit,  auf  die  Kriegsbereitschaft  usw.
einen  geringen  Einfluß  ausübt.  Dies  gilt  aber  nur  für  einzelne
Staaten,  während  in  anderen  für  die  finanzielle  Kraft  des  Staates
wie  so  manche  andere  bewährte  Institution  Preußens,  auf  das  neue  Deutsche
Reich  übergegangen.  In  einer  geographisch  so  ausgesetzten  Lage  wie  derjenigen
Deutschlands  und  vollends  bisher  Preußens  im  Zentrum  Europas,  bei  so  prekären
politischen  Verhältnissen  und  bei  einer  Wehrverfassung,  deren  Wesen  darin  liegt,
daß  relativ  schwache  Friedenscadres  im  Fliege  sofort  durch  die  Mobilmachung
stark  angefüllt  werden  müssen,  ist  ein  solcher,  in  gemünztem  Gelde  vorrätiger
Staatsschatz  geradezu  unentbehrlich.  Er  gehört,  so  gut  wie  ein  Arsenal  und
wie  die  im  Frieden  erfolgende  Einübung  der  Mannschaft  zu  den  notwendigen
Mitteln,  mit  denen  sich  ein  moderner  Staat  in  Deutschlands  Lage  rechtzeitig
auf  den  Kriegsfall  vorbereitet."  (Das  Reiehsfinanzwesen,  Holtzendorffs  Jahrbuch
für  Gesetzgebung,  Verwaltung  und  Rechtspflege,  III.  Jahrgang,  I.  Hälfte,  Leipzig
1874,  8.  67  ff.)
            
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