einzelnen Fällen sind Vereinbarungen getroffen, wonach für den Doppelzentner
Reinkali 40 Pf. gezahlt werden, was in den meisten Fällen praktisch jedoch
auf dasselbe hinausläuft.
Nach einer Vereinbarung des Schutzbundes, welcher die Interessen der
Grundeigentümer in der Kali- Industrie vertritt, mit dem Deulssschen
Kaliverein sind für das Jahr 1926 für die Zahlung von Wartegeld
und Förderzins 70 Prozent vereinbart. Der Betrag, welcher als Förderzins
gezahlt werden muß, ist also ebenso wie die Quotenentschädigung veränderlich
und ändert sich je nach dem Absatz, der Höhe des Prozentsatzes und der Quote
selbst. Bemerkt sei noch, daß die Quoten der einzelnen Werke vorläufig noch
geringen Schwankungen unterliegen. Außer dem Förderzins bzw. dem Warte-
geld haben die stillgelegten Werke von den Beträgen, welche sie als Quoten-
entschädigung bekommen, noch Steuern und etwaige Unterhaltungskossten zu
zahlen sowie sonstige vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen.
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