Full text: Rationalisierung und Wirtschaftlichkeit in der Kali-Industrie

einzelnen Fällen sind Vereinbarungen getroffen, wonach für den Doppelzentner 
Reinkali 40 Pf. gezahlt werden, was in den meisten Fällen praktisch jedoch 
auf dasselbe hinausläuft. 
Nach einer Vereinbarung des Schutzbundes, welcher die Interessen der 
Grundeigentümer in der Kali- Industrie vertritt, mit dem Deulssschen 
Kaliverein sind für das Jahr 1926 für die Zahlung von Wartegeld 
und Förderzins 70 Prozent vereinbart. Der Betrag, welcher als Förderzins 
gezahlt werden muß, ist also ebenso wie die Quotenentschädigung veränderlich 
und ändert sich je nach dem Absatz, der Höhe des Prozentsatzes und der Quote 
selbst. Bemerkt sei noch, daß die Quoten der einzelnen Werke vorläufig noch 
geringen Schwankungen unterliegen. Außer dem Förderzins bzw. dem Warte- 
geld haben die stillgelegten Werke von den Beträgen, welche sie als Quoten- 
entschädigung bekommen, noch Steuern und etwaige Unterhaltungskossten zu 
zahlen sowie sonstige vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen. 
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