Die Stillegungen in der Kali-Industrie.
Als der Absatz der einzelnen Werke immer geringer wurde, ging man in
der Nachkriegszeit dazu über, die ssogenannten Quotenschächte endgültig sstill-
zulegen. Das inzwischen im Jahre 1919 geänderte Gesetz über die Regelung
der Kaliwirtschast bzw. die Verordnung vom 22. Oktober 1921 bot den Unter-
nehmern die Handhabe dafür. Im § 834 KWG. wurde durch die angeführte
Verordnung folgendes gesetzlich festgelegt:
«„Eine Änderung der für die Einschätzung maßgebenden Verhäitnisse bleibt bis
zum 31. Dezember 1953 auf den Forkbestand und die Höhe der Beteiligungsziffer
derjenigen Werke ohne Einfluß, welche bis zu diesem Zeitpunkt freiwillig still-
+ 5% §; MRO V T CRC; zich FOR
schaftlichen Verhältnisse, insbesondere der Salzvorräte, den Zeitpunkt fest, bis zu
welchem die Stillegung durchgeführt sein muß; eine Verlängerung dieser Frist über
den 1. Januar 1927 hinaus ist nicht zulässig. Eine Stillegung im Sinne dieses
Absatzes bedingt, daß jede Förderung von nutzbaren Mineralien aus dem fetill-
gelegten Schacht unterbleibt. Ausnahmen kann der Reichswirt,chaftsminister nach
Anhörung des Reichskalirats und der Kaliprüfungsstelle bewilligen."
Die Stillegung wurde jedoch ersst vom Jahre 1924 an in größerem Um-
fange durchgeführt. Die Entwicklung seit 1924 ist als Ergänzung zur vor-
stehenden Tabelle nachstehend angeführt:
Jahr tte. O Äinta Ubjah je Wart. teihaßth! ds éciter
dz dz
z | V ' z . zt . zz
1926 63 10 500 000 166 600 21 413
Der Absatz für das Jahr 1926 ist von uns geschätzt und dürfte eher zu
niedrig als zu hoch bemessen sein. Bei der Zahl der beschäftigten Arbeiter sind
nur die Arbeiter aus den Kalibetrieben angegeben, während die rund 3000 in
den Nebenbetrieben beschästigten Arbeiter nicht berücksichtigt sind. Bei einem
Vergleich der Jahre 1913 und 1926 finden wir, d a ß d ur < die Be-
triebskonzentr ation eine um mehr als 100prozentige
Erhöhung der Produktion auf den einzelnen Werken
ge g enüb er d er Vorkriegszeit stattg e fund en h ak. Gleich-
zeitig hat sich um dieselbe Zeit die Zahl der Belegschaften um 26,8 Prozent ver-
mindert. Noch drastischer kommt der Erfolg für die Industrie zum Ausdruck,
wenn man die Jahre 1922 und 1926 miteinander vergleicht, und doch soll die
Industrie nach der Zusammenlegung angeblich unrentabler arbeiten als in der
Vorkriegszeit.