fullscreen: Die private Volksunfallversicherung in Deutschland

Statt der bisherigen Tarife Y. 8 und V. 9 kam ein neuer mit 
der Bezeichnung V. 10 zur Einführung, der eine Unfall 
versicherungsleistung nur für den Fall des Todes und der 
dauernden gänzlichen Invalidität vorsah, somit den Umfang 
des Unfallversicherungsschutzes wieder außerordentlich ein 
schränkte. Die Beschränkung der Leistungsverpflichtung durch 
die Gesellschaft für den Invaliditätsfall auf die Unfallsfolge 
einer dauernden gänzlichen Aufhebung der Erwerbsfähigkeit 
des Versicherten, welche Form sonst nur noch bei der Kunden- 
Ünfallversicherung üblich ist, insbesondere der Abonnenten- 
Ünf all Versicherung, macht den Wert der Unfallversicherung 
ziemlich illusorisch. 
Um den geringen Umfang der damit übernommenen Ge 
fahr richtig beurteilen zu können, sei nur erwähnt, daß in 
der Abonnentenversicherung für die Mitversicherung der 
Ganz-Invalidität in Höhe von M. 1000.— ein Zuschlag zur 
Monatsprämie in Höhe von nur einem Pfennig im allgemeinen 
als ausreichend bezeichnet werden kann. 
Diesen Mangel kann natürlich auch die sonst sehr liberale 
Fassung der Bedingungen nicht ausgleichen. 
Versichert sind Berufs- und außerberufliche Unfälle ein 
schließlich der Sportsgefahren mit Ausnahme der Unfälle bei 
Benutzung von Flugapparaten und sonstigen ungewöhnlichen 
Beförderungsmitteln, sowie der tödlichen Unfälle beim Baden 
und bei Wasserfahrten ohne Begleitung einer erwachsenen 
Person. Berufsunfälle in Betrieben für Herstellung und Ver 
arbeitung von Explosivstoffen bleiben grundsätzlich aus 
geschlossen. Auch die „Urania“ hat für den Katastrophenfall 
eine Höchstsumme von M. 10000.— in Aussicht gestellt als 
Gesamtentschädigung, die äußerstenfalls bei gleichzeitiger 
Verunglückung mehrerer auf Grund ein und desselben Er 
eignisses zur Auszahlung kommt. Die Fragestellung ist der 
beschränkteren Leistungsverpflichtung gemäß auf die einfachste 
Form gebracht. 
Die Höchstversicherungssumme für eine Person beträgt 
das Fünffache der Einheitssummen, nämlich M. 5000.— für 
den Todesfall und den Fall der Ganziuvalidität, sowie M. 1500. — 
Lebensversicherungssumme. 
-Brig-l, Die private Volks-UnfaH Versicherung*. 3
	        
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