Statt der bisherigen Tarife Y. 8 und V. 9 kam ein neuer mit
der Bezeichnung V. 10 zur Einführung, der eine Unfall
versicherungsleistung nur für den Fall des Todes und der
dauernden gänzlichen Invalidität vorsah, somit den Umfang
des Unfallversicherungsschutzes wieder außerordentlich ein
schränkte. Die Beschränkung der Leistungsverpflichtung durch
die Gesellschaft für den Invaliditätsfall auf die Unfallsfolge
einer dauernden gänzlichen Aufhebung der Erwerbsfähigkeit
des Versicherten, welche Form sonst nur noch bei der Kunden-
Ünfallversicherung üblich ist, insbesondere der Abonnenten-
Ünf all Versicherung, macht den Wert der Unfallversicherung
ziemlich illusorisch.
Um den geringen Umfang der damit übernommenen Ge
fahr richtig beurteilen zu können, sei nur erwähnt, daß in
der Abonnentenversicherung für die Mitversicherung der
Ganz-Invalidität in Höhe von M. 1000.— ein Zuschlag zur
Monatsprämie in Höhe von nur einem Pfennig im allgemeinen
als ausreichend bezeichnet werden kann.
Diesen Mangel kann natürlich auch die sonst sehr liberale
Fassung der Bedingungen nicht ausgleichen.
Versichert sind Berufs- und außerberufliche Unfälle ein
schließlich der Sportsgefahren mit Ausnahme der Unfälle bei
Benutzung von Flugapparaten und sonstigen ungewöhnlichen
Beförderungsmitteln, sowie der tödlichen Unfälle beim Baden
und bei Wasserfahrten ohne Begleitung einer erwachsenen
Person. Berufsunfälle in Betrieben für Herstellung und Ver
arbeitung von Explosivstoffen bleiben grundsätzlich aus
geschlossen. Auch die „Urania“ hat für den Katastrophenfall
eine Höchstsumme von M. 10000.— in Aussicht gestellt als
Gesamtentschädigung, die äußerstenfalls bei gleichzeitiger
Verunglückung mehrerer auf Grund ein und desselben Er
eignisses zur Auszahlung kommt. Die Fragestellung ist der
beschränkteren Leistungsverpflichtung gemäß auf die einfachste
Form gebracht.
Die Höchstversicherungssumme für eine Person beträgt
das Fünffache der Einheitssummen, nämlich M. 5000.— für
den Todesfall und den Fall der Ganziuvalidität, sowie M. 1500. —
Lebensversicherungssumme.
-Brig-l, Die private Volks-UnfaH Versicherung*. 3