Full text: Der Produktionsprozeß des Kapitals (1.1928)

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Ai] 
Achtes Kapitel. 187 
Produktionsweise war auf Gemeineigentum gegründet, aber nicht 
auf Gemeineigentum in slawischer oder gar indischer Form. Ein 
Teil der Ländereien wurde als freies Privateigentum von den‘ Mit- 
Zliedern der Gemeinde selbständig bewirtschaftet, ein anderer Teil 
= der Ager publicus [Gemeinacker] — gemeinsam von ihnen bestellt. 
Die Produkte dieser gemeinsamen Arbeit dienten teils als Reserve- 
londs für Mißernten und andere Zufälle, teils als Staatsschatz zur 
D Sckung der Kosten von Krieg, Religion und für andere Gemeinde- 
\sgaben. Im Laufe der Zeit rissen kriegerische und kirchliche 
Würdenträger mit dem Gemeineigentum die Leistungen für dasselbe 
°0 sich. Die Arbeit der freien Bauern auf ihrem Gemeindeland 
"erwandelte sich in Fronarbeit für die Diebe des Gemeindelandes. 
Damit entwickelten sich zugleich Leibeigenschaftsverhältnisse, jedoch 
dur tatsächlich, nicht gesetzlich, bis das weltbefreiende Rußland 
Mier dem Vorwand, die Leibeigenschaft abzuschaffen, sie zum Ge- 
etz erhob. Der Kodex der Fronarbeit, den der russische General 
Kisseleft 1831 proklamierte, war natürlich von den Bojaren selbst 
Yktiert. Rußland eroberte so mit einem Schlage die Magnaten der 
Donaufürstentümer und den Beifallsklatsch der liberalen Kretins von 
3anz Europa, 
Nach dem „Reglement organique“, so heißt jener Kodex der 
Fronarbeit, schuldet jeder walachische Bauer, außer einer Masse 
detaillierter Naturalabgaben, dem sogenannten Grundeigentümer 
Tstens 12 Arbeitstage überhaupt, zweitens 1 Tag Feldarbeit und 
Arittens 1 Tag Holzfuhre. Summa Summarum 14 Tage im Jahre. 
Mit tiefer Einsicht in die politische Oekonomie wird jedoch der 
Arbeitstag nicht in seinem ordinären Sinn genommen, sondern der 
At Herstellung eines täglichen Durchschnitisprodukts notwendige 
Arbeitstag, aber das tägliche Durchschnittsprodukt ist pfiffigerweise 
ı bestimmt, daß kein Zyklop in 24 Stunden damit fertig würde. 
I den dürren Worten echt russischer Ironie erklärt daher das 
»Röglement“ selbst, unter 12 Arbeitstagen sei das Produkt einer 
; ÄNdarbeit von 36 Tagen zu verstehen, unter 1 Tag Feldarbeit 
4 Tage, und unter 1 Tag Holzfuhre ebenfalls das Dreifache. Summa: 
N Frontage, Es kommt aber hinzu die sogenannte Jobagie, Dienst- 
% ‘Stungen, die dem Grundherrn für außerordentliche Produktions- 
Sdürfnisse gebühren. Im Verhältnis zur Größe seiner Bevölke- 
Jan hat jedes Dorf jährlich ein bestimmtes Kontingent zur 
x bagie zu stellen. Diese zusätzliche Fronarbeit wird für jeden 
„Alachischen Bauer auf 14 Tage geschätzt. So beträgt die vor- 
—hriebene Fronarbeit 56 Arbeitstage jährlich. Das Acker- 
Keilgon »Der Boden und die landwirtschaftlichen Verhältnisse des preußi- 
‚Lei Staates nach dem Gebietsumfange von 1866. Berlin 1873,“ — Hansen: 
nen Cigenschaft in Schleswig-Holstein.‘“) — Unter der letzterwähnten Schrift 
die ie Engels wohl @. Hanssen: „Die Aufhebung der Leibeigenschaft und 
len Umgestaltung der gutsherrlich bäuerlichen Verhältnisse überhaupt in 
Srzogtümern Schleswig und Holstein. Petersburg 1861.“ K.,
	        
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