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ist der Berliner Milchmarkt in Berlin nicht zu bessern. Darüber müssen sich diese 
Kreise nunmehr endlich klar werden. Der Zusammenschluß ist folgendermaßen gedacht: 
Die Rohmilchlieferanten, das sind diejenigen, die nicht über eine Landmolkerei liefern, 
sollen in der Interessengemeinschaft Märkischer Milchproduzenten G. m. b. H. (I. M. M.) 
zusammengeschlossen werden. Nach gründlichen Verhandlungen hat die Interessen- 
gemeinschaft ihre Satzungen so weitgehend umgestaltet, daß Kammer und Landbund 
in die Lage gesetzt wurden, die Rohmilch liefernden Landwirte zum Beitritt zu der 
Interessengemeinschaft aufzufordern. Die Kammer hat insofern einen direkten Ein- 
fluß auf die I. M. M. gewonnen, als der Präsident der Landwirtschaftskammer zum stell- 
vertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates der I. M. M. gewählt wurde und Anteile 
der I. M. M. von der Kammer erworben wurden. Die Satzungen der I. M. M. wurden 
in ihren Hauptpunkten dahingehend geändert, daß künftig die aus den Überschüssen 
der Gesellschaft zu zahlende Dividende nach oben begrenzt ist, und daß die dann noch 
verbleibenden Überschüsse entweder an die Milchlieferanten zurückzuzahlen oder zur 
Regelung des Berliner Milchmarktes zurückzustellen oder zu verwenden sind. Das 
Gesellschaftskapital der I. M. M. ist um 100 000 RM. erhöht worden, so daß die Mög- 
lichkeit geschaffen ist, neue Gesellschafter aufzunehmen. Die sich der I. M. M. neu 
anschließenden Landwirte sind nicht‘ verpflichtet, Geschäftsanteile zu erwerben; es 
besteht für sie jedoch die Möglichkeit, für je 500 Liter Tageslieferung einen Geschäfts- 
anteil zu 500,— RM. zu pari zu erwerben. Falls neu sich anschließende Landwirte 
keine Tageslieferung von 500 Liter haben, können sie sich mit anderen, der I. M. M. 
beitretenden Landwirten zu Milchlieferungsgemeinschaften zusammenschließen und 
werden dadurch in die Lage versetzt, Geschäftsanteile zu erwerben. Für die Durch- 
führung der Zusammenschlußpropaganda sind von den beteiligten Organisationen 
umfangreiche Maßnahmen eingeleitet worden. Daneben wird auch ein Zusammenschluß 
der am Berliner Milchmarkt interessierten Landmolkereien angestrebt. Ebenso wie 
bei dem Zusammenschluß der Rohmilchproduzenten nicht an den Grenzen Branden- 
burgs Halt gemacht werden darf, ist es in noch stärkerem Maße notwendig, die außer- 
halb Brandenburgs nach Berlin Milch liefernden Molkereien einer einheitlichen Mol- 
kereiorganisation ebenfalls zuzuführen. Die mit den Vertretern der benachbarten Lan- 
desteile geführten Verhandlungen haben gezeigt, daß auch die außerhalb Brandenburgs 
liegenden Molkereien bereit sind, an der Regelung des Berliner Milchmarktes mitzu- 
arbeiten. Diese beiden Organisationen, die I. M. M. und die. Molkereiorganisation, 
sollen dann zu einer Dachgesellschaft zusammengeschlossen werden, die von landwirt- 
schaftlicher Seite aus die Zufuhren zum Berliner Milchmarkt regeln helfen soll. Von 
allen bisher geführten Verhandlungen ist auch dem Berliner Milchhandel Mitteilung 
gemacht worden. Der Berliner Milchhandel hat offiziell erklärt, daß er gegen einen 
Zusammenschluß der Landwirtschaft nichts einzuwenden hätte, sofern nicht die alten 
Beziehungen zwischen Landwirt und Milchpächter dadurch gestört würden. Da eine 
Störung dieser alten Beziehungen durchaus nicht in Frage kommt, sind die Voraus- 
setzungen obiger Erklärungen der Händler erfüllt. Die nachfolgenden Richtlinien sind 
zum Gegenstand von mündlichen Verhandlungen sowohl mit den Vertretern der land- 
wirtschaftlichen Organisationen Brandenburgs, Pommerns und Mecklenburgs als auch 
des Berliner Milchhandels gemacht worden und stellen den Weg in großen Zügen dar, 
auf dem die Landwirtschaft glaubt das angestrebte Ziel einer Besserung des Berliner 
Milchmarktes erreichen zu können. 
1. Die Organisationen des Berliner Handels und der am Berliner Milchmarkt 
beteiligten landwirtschaftlichen Organisationen bilden eine durch langfristigen Ver- 
trag gebundene Arbeitsgemeinschaft. Sobald eine umfassende milchwirtschaftliche
	        
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