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verbunden ist, das wiederum einer fortlaufenden beschreibenden
Darstellung widerstrebt. — In seiner reinen Form hat das ameri-
kanische Journal die ungeteilte Grundbuchung zur Voraussetzung.
Mit der Zerlegung derselben verliert es an Wert. Oder aber es bildet
eine Zusammenfassung der Grundbücher, dann wird es zum Sammel-
buch und die Buchhaltung verliert. an Einfachheit. .Ertrags- und
Bilanzkonto, die nur bei den sich ausgleichenden Abschlußposten
auftreten, brauchen keine Spalte. Ihre Einzelposten werden, falls
keine Betragsspalte besteht, vor der ersten Spalte ausgeworfen.
In der geschilderten Einrichtung stellen die mit dem Grundbuch
verbundenen Eigenkonten zusammen die Eigenrechnung dar. Es ist
nicht erforderlich, die Addition das ganze Jahr hindurchzuführen,
vielmehr können die Additionen der einzelnen Monate am Jahres-
schluß zusammengestellt werden. Dadurch wird eine Übersicht der
Umsätze der verschiedenen Monate gewonnen. Die Zusammenstel-
lung kann auch in einem besonderen Buch erfolgen, das entweder
mit fortlaufenden Seiten, eine Seite für jedes Konto, geführt oder
ebenfalls in Tabellenform eingerichtet werden kann. Die Spalte „ver-
schiedene Konten“ muß in ihre Bestandteile aufgelöst werden. Um
mit einer Doppelseite des Zusammenstellungsbuches in der Tabellen-
form auszukommen, wird sie in der Höhe geteilt, was sehr wohl ge-
schehen kann, weil außer den zwölf Monatssummen nur die Ab-
schlußbeträge einzustellen sind. Ergeben sich dadurch noch nicht
Kontenspalten genug, so kann man schmälere Einschaltblätter mit-
binden lassen, auf denen sich zweimal sechs Konten unterbringen
lassen. Man erhält auf solche Art bis zu sechsundzwanzig Doppel-
spalten und hat Jahr auf Jahr die konzentrierte Eigenrechnung nebst
Abschluß übersichtlich vor Augen. Der Abschluß braucht nicht in
das Spaltengrundbuch eingetragen zu werden und bleibt uner-
wünschtem Einblick entzogen.
Es ist klar, daß man den in dem gemeinsamen Buche liegenden
Zusammenhang von Grundbuch und Rechnungsspalten auch lösen
und das Spaltensystem in ein besonderes Buch aufnehmen kann.
Dann braucht im Grundbuch auf die Spalten keine Rücksicht ge-
nommen zu werden; in den letzteren kann man Posten an Posten
reihen, ohne Platz frei lassen zu müssen. ‘Andererseits ist, da das
Nebeneinander von Grund- und Rechnungsspalten nicht mehr be-
steht, die Bezugnahme auf die Grundbuchung erforderlich, was die
Beifügung einer schmalen Foliorubrik nötig macht. Diese Tabellen-
rechnung kann sich auf die Handelswerte beschränken, falls im
Grundbuche Spalten für die Zahlungswerte vorgesehen sind.
Eine Vereinigung von Grund- und Kontobuchung — nicht zwar
im räumlichen, sondern im zeitlichen Sinn — wird erreicht, indem die
Grundbuchung mittels Durchpausens gleichzeitig auf das
Konto übertragen wird. Natürlich kann dies nicht in ein Buch ge-
schehen, sondern es werden Karten für jedes Konto benutzt, die
unter Verwendung einer Einspannvorrichtung die Grundbuchung, so-
weit sie für das Konto in Betracht kommt, als Durchschlag auf-