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Zweiter Teil. Landet. XII. Bankwesen.
in den Emittenten betreffen. Münzsurrogat ist das eigentliche Papiergeld ferner in
wesentlich anderer Weise als die Banknote, das einlösbare Papiergeld und andere
Kreditumlaufsmittel: mit diesen allen ersetzt es die Münze in der Funttion des körperlich
gebrauchten Amlaufsmittels, aber im Unterschied von diesen allen zugleich auch — jedenfalls
mehr oder weniger, wenn auch nicht unbedingt völlig, — in der Funktion des Preis
maßes und eben der Währung, während die Noten rc. ausdrücklich sich auf die Münze
als Währung und als Preismaß zurückbeziehen, indem sie unter gewissen Bedingungen
in einem gewissen Münzbetrage einlösbar sind. Lier liegen mithin die wesentlichsten
rechtlichen und zugleich ökonomischen, die Verkehrsfunttion betreffenden Unterschiede vor.
Ein weiterer wesentlicher Unterschied in bezug auf die Verkehrsfunttion tritt aber
sodann bei den Banknoten und allem sonstigen, üblicher Weise nach dem populären
Sprachgebrauch sogenannten Papiergelde, auch dem einlösbaren gegenüber in der ver
schiedenen Art der Ausgabe, daher auch der verschiedenen Art der Rückströmung hervor:
die Banknote wird regelmäßig als Darlehen, daher für den Erwerb eines Forderungs
rechts oder gegen Schuldschein hinausgegeben, bei dessen Verfall entweder sie selbst in
sogen, „regelmäßiger Rückströmung" oder an ihrer Stelle Münze zurückkehrt, weshalb
nach Ablauf des betreffenden, üblich ziemlich kurzen Termins — meistens höchstens drei
Monate, tatsächlich gewöhnlich viel weniger — entweder überhaupt kein solches Kredit
papier im Amlauf bleibt oder Münze dafür in der Bank hinterliegt; alles Papiergeld,
uneinlösbares und einlösbares, wird dagegen als Zahlung, (implizite für eine fällige
Schuld, aus Ankäufen, anderen Zahlungsverpflichtungen) also gegen Quittung aus
gegeben, gelangt daher nur etwa zum Zweck der Einlösung oder zu anderen Zahlungen
wieder an den Emittenten, der es dann aber regelmäßig zu seinen Zahlungen alsbald
wiederausgeben muß. Mithin bildet die Banknotenausgabe nur eine zeitweilige, die
Papiergeldausgabe eine dauernde Vermehrung der Amlaufsmittel.
Die Arsache der ersten Ausgabe von Noten ist ein vorausgehendes Verkehrs
bedürfnis, nämlich ein Bedarf nach Bankdarlehen, diejenige der längeren Zirkulation
der Noten ein stetiger Bedarf des Verkehrs gerade an Amlaufsmitteln in Notenform
(statt Münze rc.) und ein fortdauernder Bedarf an Darlehen, dessentwegen die zurück-
gesttömten Noten immer von neuem ausgegeben werden. Eine Lauptursache des
gesteigerten Bedarfs an Zirkulationsmitteln, an Münze und Noten auch für den kleinen
und mittleren Verkehr — wo demnach die Frage der Größe der Notenstücke wichtig
wird — ist eine vorausgehende, bez. sich nach dem Prozeß interlokaler und internattonaler
Preisausgleichung vollziehende Erhöhung des durchschnittlichen Stands der Warcn-
und Dienstpreise. Die Papiergeldausgabe und die Papiergeldzirkulatton erfolgt dagegen
im wesentlichen unabhängig vom Verkehrsbedürfnis. Das etwa zur Einlösung zurück
gekommene, das in Zahlungen an Staatskassen eingegangene Papiergeld gelangt immer
sofort wieder zur Verausgabung in neuen Zahlungen, nicht wegen des Verkehrsbedarfs,
sondern wegen des Bedürfnisses der staatlichen Finanzverwaltung. Eben deshalb ist
die sog. „Steuerfundation" des Papiergeldes (Stein) keine wahre Fundation.
Man kann daher auch den Zettelbanken — weder der Zentralbank noch den
kleinen Banken eines dezentralisttschen Systems — keine beliebige Macht, wirklich
jederzeit einlösbare Noten auszugeben und in Amlauf zu erhalten, das Land „mit
Noten zu überschwemmen", die „Preise willkürlich zu steigern", den „Geldwert beliebig
zu verändern", zuschreiben, sobald man nur die einfachsten, Nächstliegenden, leicht
anwendbaren Kautelen gegen zu willfährige Diskontierung mittelst der Notenausgabe
trifft, d. h. im wesentlichen eben für die wirkliche stete Einlösbarkeit der Note sorgt.
Insofern ist aus der Verkehrsfunttion der Banknote und der Zettelbank die Notwendigkeit
einer sonst resttingierenden Bankpolitik, insbesondere des Notenmonopols, der Zcn-
ttalisierung der Notenausgabe, der „Verstaatlichung" des Zettelbankwesens nicht schon