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Viertes Buch. Die Abtrünnigen.
anderfolge der tierischen Arten als eine Tatsache hingestellt und
fand die Erklärung dieser Aufeinanderfolge in der Erblichkeit und
der Auswahl. Liegt nun nicht gerade hierin der Grund, weshalb die
Entwicklung der Naturgeschichte so fruchtbar gewesen ist? Die
Geschichte der menschlichen Gesellschaften aber liefert uns keine
Hypothese, die durch ihre Einfachheit oder ihren erklärenden Wert
mit der Evolutionslehre verglichen werden könnte. Mit einem Wort,
die Geschichte bedarf selbst erst der Erklärung. Allein kann sie uns
nicht das Verständnis der Wirklichkeit vermitteln. Sie ersetzt nicht
die Nationalökonomie 1 ).
Die ersten Anhänger der historischen Schule haben dem ge
schichtlichen Studium der Nationalökonomie eine noch bedeutendere
Aufgabe zugewiesen. Nach ihnen sollte sie nicht nur die Erklärung
der Wirklichkeit gestatten, sondern auch wirkliche „Gesetze der
wirtschaftlichen Entwicklung“, der Völker formulieren. Dieser Ge
danke — den durchaus nicht alle Anhänger der historischen Schule
teilen — wird übrigens auch von denen, die ihn aufgestellt haben,
nicht in gleicher Weise dargelegt. Für die einen, zum Beispiel für
Knies, besteht ein allgemeines Entwicklungsgesetz der Menschheit,
das folglich alle Nationen umfaßt. Diese Auffassung berührt sich
mit der Saint-Simon’s. Für andere, wie zum Beispiel für Roscher,
bestehen in der Geschichte der verschiedenen Nationen „Parallelismen“,
— d. h. eine gleiche Aufeinanderfolge der wirtschaftlichen Zustände
oder Perioden. Diese Übereinstimmungen würden geschichtliche Ge
setze bedeuten. Wenn wir sie genau in den vergangenen Zivilisa
tionen untersuchen, so werden sie es uns ermöglichen, die Zukunft
der gegenwärtigen Gesellschaften vorauszusehen *).
Keiner dieser beiden Gesichtspunkte erscheint uns ganz richtig.
Auch wenn wir annehmen, daß die Menschheit einem allgemeinen und
einzigen Gesetz der Entwicklung gehorcht, fehlt uns doch jedes Mittel,
diese Entwicklung vorauszusehen, denn die wissenschaftliche Voraus-
‘) Vgl. Makshall, Principles, B. I, Kap. VI, § 4 und besonders Karl Mengbr,
Untersuchungen usw. S. 14—17. „Wir gewinnen das historische Ver
ständnis einer Tatsache, indem wir seine individuelle Genese suchen, d. h. indem wir
uns die konkreten Umstände innerhalb derer es mit seinen ihm eigentümlichen
Charakterzügen, in mitten derer es entstanden ist, mit ihren ihnen eigentümlichen
Seiten verstellen . . . Wir gewinnendes theoretische Verständnis einer konkreten
Tatsache . . . , wenn wir es als einen Sonderfall von einer gewissen Kegelmäßigkeit
(Gesetz) der Aufeinanderfolge oder Koexistenz der Tatsachen betrachten oder mit
anderen Worten, wir gelangen zum Verständnis des Daseinszweckes, der Existenz
und der Natur einer Tatsache, indem wir lernen, in ihr im wesentlichen den Beweis
eines Tatsachengesetzes zu sehen.“
2 ) Dieser Gedanke wird in seinem Grundriß darlegt, aber von Knies im Namen
der Auffassung einer einheitlichen Entwicklung bekämpft, op. cit, S. 42).