Metadata: Finanzwissenschaft

I. Abschnitt. Grundbegriffe. 
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•sichtlich dessen mehr weniger sparsamer Verwaltung entweder über 
haupt nicht oder nur in geringerem Maße interessiert sind. 
Schon hieraus erklärt es sich, daß der Privathaushalt und der 
Staatshaushalt an vielen Punkten homogener Natur ist, sowohl hin 
sichtlich der Ziele als der Mittel und ebenso hinsichtlich der Ein 
richtungen und Prozesse. Sowohl im staatlichen wie im privaten 
Haushalt treten Bedürfnisse auf, zu deren Befriedigung die Be 
schaffung von Gütern notwendig wird. Diese wirtschaftliche Für 
sorge hat sowohl im privaten wie im staatlichen Haushalt gewisse 
technische Voraussetzungen, vom Gesichtspunkte der Ordnung und 
der Kontrolle, erfordert gewisse Kautelen, Berechnungen, Evidenz 
haltung, Aufstellung von Voranschlägen, Bilanzen usw. Sowohl im 
staatlichen wie im privaten Haushalt können Überschüsse und De 
fizite, Gewinne und Verluste vorkommen. Die Anwendung des 
Prinzipes der höchsten Wirtschaftlichkeit fordert hier wie dort mit 
^Rücksicht auf die Zukunft Vorsicht*und Sparsamkeit, fordert zur 
Sicherung eines günstigen Effektes Ordnung und Strenge, fordert 
vom Standpunkte der Organisation Perpetuität, Arbeitsteilung und 
Arbeitsvereinigung, gegenüber Verlusten, Schäden, Wertverminderung 
die Prinzipien der Versicherung und der Amortisation. Freilich 
finden wir auch Unterschiede zwischen dem staatlichen und privaten 
Haushalt. Als solchen betrachtete man lange Zeit die Forderung, 
daß im Staatshaushalt die Einnahmen sich den Ausgaben anschmie 
gen müssen, im privaten Haushalt die Ausgaben den Einnahmen. 
Im Jahre 1849 wurde in der französischen Kammer in längerer 
Debatte beraten, ob im Budget die Ausgaben oder die Einnahmen 
an erster Stelle stehen sollen. Die Opposition wünschte, es soll das 
Budget erst die Einnahmen festsetzen. Sie glaubten darin eine 
Schranke für die Ausgaben zu finden 1 ). In einzelnen Staaten beginnt 
das Budget mit den Einnahmen, in der Regel jedoch mit den Aus 
gaben. Diese Unterscheidung geht jedoch von einer unrichtigen Prä 
misse aus, nämlich daß zur Existenz des Staates gewisse Ausgaben 
unbedingt geschehen müssen, da sonst der Staat sich auflöst. Nun 
gilt dies aber auch von dem einzelnen Individuum, denn auch die 
Erhaltung des Individuums erfordert die Befriedigung gewisser 
unbedingter Lebensbedürfnisse, ohne welche das Individuum seine 
Existenz nicht fortsetzen kann, für die Befriedigung dieser Bedürf 
nisse muß also gleichfalls unbedingt gesorgt werden, dieses Minimum 
von Einnahmen muß also auch im privaten Haushalt herbeigeschafft 
werden. Der Unterschied würde nur darauf zurückzuführen sein, 
l ) Stourm, Le Budget. 8. 197.
	        
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