I. Abschnitt. Grundbegriffe.
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•sichtlich dessen mehr weniger sparsamer Verwaltung entweder über
haupt nicht oder nur in geringerem Maße interessiert sind.
Schon hieraus erklärt es sich, daß der Privathaushalt und der
Staatshaushalt an vielen Punkten homogener Natur ist, sowohl hin
sichtlich der Ziele als der Mittel und ebenso hinsichtlich der Ein
richtungen und Prozesse. Sowohl im staatlichen wie im privaten
Haushalt treten Bedürfnisse auf, zu deren Befriedigung die Be
schaffung von Gütern notwendig wird. Diese wirtschaftliche Für
sorge hat sowohl im privaten wie im staatlichen Haushalt gewisse
technische Voraussetzungen, vom Gesichtspunkte der Ordnung und
der Kontrolle, erfordert gewisse Kautelen, Berechnungen, Evidenz
haltung, Aufstellung von Voranschlägen, Bilanzen usw. Sowohl im
staatlichen wie im privaten Haushalt können Überschüsse und De
fizite, Gewinne und Verluste vorkommen. Die Anwendung des
Prinzipes der höchsten Wirtschaftlichkeit fordert hier wie dort mit
^Rücksicht auf die Zukunft Vorsicht*und Sparsamkeit, fordert zur
Sicherung eines günstigen Effektes Ordnung und Strenge, fordert
vom Standpunkte der Organisation Perpetuität, Arbeitsteilung und
Arbeitsvereinigung, gegenüber Verlusten, Schäden, Wertverminderung
die Prinzipien der Versicherung und der Amortisation. Freilich
finden wir auch Unterschiede zwischen dem staatlichen und privaten
Haushalt. Als solchen betrachtete man lange Zeit die Forderung,
daß im Staatshaushalt die Einnahmen sich den Ausgaben anschmie
gen müssen, im privaten Haushalt die Ausgaben den Einnahmen.
Im Jahre 1849 wurde in der französischen Kammer in längerer
Debatte beraten, ob im Budget die Ausgaben oder die Einnahmen
an erster Stelle stehen sollen. Die Opposition wünschte, es soll das
Budget erst die Einnahmen festsetzen. Sie glaubten darin eine
Schranke für die Ausgaben zu finden 1 ). In einzelnen Staaten beginnt
das Budget mit den Einnahmen, in der Regel jedoch mit den Aus
gaben. Diese Unterscheidung geht jedoch von einer unrichtigen Prä
misse aus, nämlich daß zur Existenz des Staates gewisse Ausgaben
unbedingt geschehen müssen, da sonst der Staat sich auflöst. Nun
gilt dies aber auch von dem einzelnen Individuum, denn auch die
Erhaltung des Individuums erfordert die Befriedigung gewisser
unbedingter Lebensbedürfnisse, ohne welche das Individuum seine
Existenz nicht fortsetzen kann, für die Befriedigung dieser Bedürf
nisse muß also gleichfalls unbedingt gesorgt werden, dieses Minimum
von Einnahmen muß also auch im privaten Haushalt herbeigeschafft
werden. Der Unterschied würde nur darauf zurückzuführen sein,
l ) Stourm, Le Budget. 8. 197.