£6. Staatliche Bankpolitik.
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die Bewertung der zu beleihenden Objekte handelt. Bei den Rredit-
genossenschaften haben die Revisoren des deutschen und österreichischen
Sgstems für die Rontrole der Buchhaltung ausreichend gewirkt,- für
Schaffung und Aufrechterhaltung der Liquiditätsgrundsätze waren die
Zentralbanken der Genossenschaften bemüht.
Ueberall ist hier die öffentlichrechtliche Organisation im Vordringen-
die Sparkassen sind, von Ungarn abgesehen, in allen Ländern von An
fang an von öffentlichrechtlichen Körperschaften, namentlich von Städten,
begründet oder mit dem Staat in enger Kühlung oder ehrenamtlich
geleitet. Zn Preußen sucht die Staatsbank, die Seehandlung, teilweise
die Funktion als Zentralbank der Sparkassen zu üben; für die drei wich
tigen Aufgaben der Ausgleichung von Ueberschuß und Mangel zwischen
den einzelnen Instituten, der Sicherung der Liquidität und der Mobi
lisierung der Hypotheken der Sparkassen durch Pfandbriefausgabe dürften
staatliche Zentralinstitute wohl die geeignetste Lösung darstellen. Zn
der Lebensversicherung gewinnen öffentlichrechtliche Organisationen
immer stärker an Boden, die Monopolisierung in Italien dürfte wohl
in nicht ferner Zeit auch in andern Staaten Nachahmung finden,- es
ist dabei allerdings zu berücksichtigen, daß die italienischen Privatver
sicherungsgesellschaften wegen der unzulänglichen hgpothekengesetz-
gebung ihre Reserven ausschließlich in Effekten angelegt hatten, so daß
die Verstaatlichung keine wesentliche Aenderung der Rapitalverwendung
bedeutete, während der gleiche Vorgang in Deutschland oder Oesterreich
zu einer Verdrängung des hgpothekarkredits zugunsten der Renten
anlage führen würde. Unter den Pfandbriefbanken treten in Deutschland
und mehr noch in Oesterreich und Rußland provinzielle und städtische
Institute immer stärker in den Vordergrund. Die Rreditgenossenschafts-
bewegung steht in Frankreich und England, in welchen Ländern sie sich
allerdings nur kümmerlich entwickelt hat, unter staatlicher Aegide, in
Deutschland ist durch die Preußenkasse ein staatliches Zentralinstitut
für die nicht dem Schulze-velitzschen Sgstem angehörigen Genossen
schaften gebildet worden.
wie ein Ueberblick über die Entwicklung im Lauf des letzten Msn-
fchenalters zeigt, sind auf diesen Gebieten in Mittel- und Osteuropa
öffentlichrechtliche Institute in stetem Vordringen,- stärkere Ausbildung
staatlicher Zentralinstitute wäre geneigt die Uebersichtlichkeit des Geld-
und Kapitalmarktes zu erhöhen und die Möglichkeit der Leitung außer
ordentlich großer Kapitalmassen von einem Punkte zu gewähren, wodurch
Berücksichtigung der öffentlichen Interessen in höherem Maß als bisher