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wir (len Fracht- oder Stenerhctrn^' mit eiid)czieheii,
in dem Vertika1at)stande der unveränderten Kurven
OA lind ON bei der wirklich nm^esetzten j\Icn^e und
nimmt mit dieser ah, ^eht also in unserer Fi^nr von
h„(l„ auf l)(l zurück. Dahei ist jedoch zn beachten,
dass der in der Fi^nr ersichtliche, ans dem Verkehr
in dem Artikel A ents])rin^ende (iemeinnntzen, wenn
er auch den Stenercrtra<>* mitenthält, doch nicht jenen
Nutzen mitnmfasst, der durch l iehti^e Verwendung des
Stenerertra^es für die Gesammtheit geschaffen werden
mag ; dieser letztere Nutzen muss grösser sein, als die
durch die Anflegnng der Steuer vernrsachte Sehmä-
lernng des Gemeinnntzens, wenn anders die Steuer
gerechtfertigt sein soll. Ebenso sind ja anch Brücken,
Strassen, Kanäle und Bahnen gewiss nicht nur dann
gemeinnützig, wenn sie dem Bnhlikiim nnentgeltlich
zur \^erfügnng stehen. Jedesfalls sehen wir aber, dass
jede Stenererleichternng, gerade wie jede Frachtermäs-
signng, den Verkehr hebt und den Nutzen sowol der
Brodnzenten, als der Konsnmenten steigert.
Wenn wir den Gemeinnntzen, d. i. den Vertikal-
ahstand der Kurven ON und Oyl, als eigene Kurve
OG (Fig. OG) anftragen, so stellt uns deren Abgeleitete
OG' nnmittelhar den ^tonopolsniitzen, den Vertikal-
ahstand der Kurven ON' nnd OA'^ dar. Der Scheitel
der Kurve OG liegt über der Abszisse Oa„^ jener
der OG' über Oa». Nehmen wir nun wieder den
Steuer- oder Frachtsatz tga an, und ziehen wir unter
dem Winkel a die Gerade GN, so zeigt uns deren
Schnittpunkt mit der Kurve OG' durch seine Abszisse