4. Buch. . V. Teil. Die Steuern.
6. Konsequente Anwendung des Prinzips der
Leistungsfähigkeit. Zu den Schwierigkeiten der Einkommen-
steuer gehört jedenfalls auch die Tatsache, daß die Berücksichtigung
aller jener Momente, welche auf die Leistungsfähigkeit Einfluß aus-
üben, so ziemlich ein Ding der Unmöglichkeit ist. Zivilstand, Zahl
der Familienglieder, Alter, Gesundheit usw. sind Momente, welche
in der Regel in Betracht gezogen werden. Doch gibt es noch viele
Umstände, die im einzelnen auf die Leistungsfähigkeit Einfluß aus-
üben. Auch gibt es keinen sicheren Schlüssel, welcher es gestatten
würde, genau festzustellen, in welchem Maße die angeführten
Momente die Leistungsfähigkeit beeinflussen; in welchem Maße das
Haupt einer Familie zu besteuern sei, je nach der Größe der Familie,
das läßt sich mit Genauigkeit nicht feststellen. Die gerechte Be-
steuerung kann hier also nur approximativ erreicht werden. Frei-
lich ist das Verfahren jedenfalls präziser, feiner, als bei den KEr-
tragssteuern, die die Berücksichtigung der betreffenden Momente
überhaupt nicht gestatten.
7. Der Einkommensteuerbegriff. Die Schwierigkeiten
der Einkommensteuer zeigen sich schon bei der Festsetzung des
Begriffes des Einkommens !). Seit Hermann, der den Versuch
machte, den Begriff wissenschaftlich zu fassen, wurde eine Reihe
von Begriffsbestimmungen gegeben, bis Kleinwächter in der
Verzweiflung des Gelehrten den gewagten Ausspruch tut, dieser Be-
griff lasse sich überhaupt nicht fassen. Einzelne Gesetze, so das
hamburgische, sächsische, “österreichische wollten dem Ubel dadurch
abhelfen, daß das Gesetz selbst eine Definition des Begriffes gab.
Andere dagegen verzichteten darauf und führten die hauptsächlichen
Arten des Einkommens taxative an. Es unterliegt keinem Zweifel, daß
die Feststellung des Einkommensbegriffes große Schwierigkeiten ver-
ursacht, daß derselbe nur schwer mit solcher logischen Schärfe zu be-
stimmen ist, daß zweifelhafte Fälle ausgeschlossen wären; es ist eben dem
Reichtum des Lebens zuzuschreiben, daß derselbe in eine Definition
nicht einzuschnüren ist. Es ist unmöglich alle Attribute eines Be-
griffes in eine Definition, die überdies kurz, scharf sein soll, ein-
zufassen. Es muß darum eine allgemeine Begriffsbestimmung ge-
wählt werden. So von steuerlichem Standpunkte etwa: Einkommen
ist der zur freien Verfügung stehende Wertzuwachs. (Siehe hierüber
übrigens neuerdings Moll a. a. O.) Besonders der Umstand ver-
ursacht Schwierigkeiten, ob unter Einkommen bloß ein mit Regel-
!) Siehe hierüber in meinem Werke: Volkswirtschaftliche und sozialpoliti-
sche Untersuchungen (Gustav Fischer, Jena 1927) die Abhandlung: Die Lehre
vom Einkommen.
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