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I. Teil. Allgemeines.
wogen. Es kam indessen nickt dazu. Als private, vielfach durch die
Kommune und zum Teil auch durch die Staatsregierung geförderte
und unterstützte Organe hatten sich seit 1890 zuerst in Mailand und
bald in einer größeren Zahl italienischer Städte „camere del lavoro“
entwickelt, die aber, weil nur aus Arbeitern bestehend, richtiger als
Arbeiterkammern bezeichnet werden. Sie stützen sich auf die Arbeiter
vereine und sind dazu bestimmt, der Vertretung der Interessen der
Arbeiter in allen Richtungen des Lebens zu dienen, außerdem aber
auch sich der Arbeitsvermittlung zu widmen. Als Mitglieder sind zu
gelassen Arbeiterassoziationen und -Vereine, sofern sie sich als be
sondere Sektionen der Arbeiterkammer organisieren. Die Sektionen
sind nach Berufsgruppen gegliedert. Sie vereinigen sich zu einer all
gemeinen Versammlung, so oft sich das Bedürfnis dazu herausstellt.
Religiöse und politische Diskussionen sind ausgeschlossen.
Nach den Unruhen von 1898 wurden die meisten Arbeiterkammern,
denen übrigens sowohl die Geistlichkeit wie die Unternehmer vielfach
nicht freundlich gegenüber gestanden hatten, durch die Behörden auf
gelöst. Nur die in Bologna, Catanzaro, Velletri und Perugia blieben
bestehen; von ihnen behielt aber nur die in Bologna ihre volle Tätig
keit bei. Sie leitete die Agitation für Wiedererrichtung der Arbeiter
kammern ein und hatte damit Erfolg, zumal die städtischen Ver
waltungen ihnen vielfach freundlich gegenüberstanden, weil sie darin
ein Gegengewicht gegen den Ausbruch oder gegen gefährliche Zuspitzung
von Ausständen sahen. Die Wiedererrichtung machte so schnelle Fort
schritte, daß auf dem Ende Oktober 1902 in Reggio abgehaltenen
Kongreß der italienischen Arbeiterkammern 57 Kammern vertreten
waren, welche die Organisationen von 230000 Arbeitern darstellten,
und von denen 22 kommunale Geldbeihilfen erhielten. Man darf daraus
schließen, daß nicht nur die italienischen Arbeiter in den Arbeiter
kammern eine für sie wichtige und wertvolle Einrichtung erblicken,
sondern auch die Gemeinden vielfach Erwartungen daran knüpfen,
durch die eine Verwendung öffentlicher Mittel zu ihrer Förderung
gerechtfertigt wird. In der Hauptsache wird indes die finanzielle Last
der Arbeiterkammern von den beteiligten Arbeitervereinen getragen.
Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhänge noch, daß in Spanien ein
Königliches Dekret vom 23. April 1903 die Errichtung eines Institutes
für soziale Reformen angeordnet hat. Das Institut umfaßt 30 Mit
glieder, wovon 18 durch die Regierung ernannt, die übrigen zu gleichen
Teilen von Arbeitern und Unternehmern gewählt werden. Dem Amt
liegt die Vorbereitung sozialpolitischer Gesetzentwürfe und Maßnahmen
und die Überwachung ihrer Durchführung ob. Es handelt sich also
um eine Art zentraler Interessenvertretung.
In Deutschland ist es bisher über Vorschläge und Anträge nicht