fullscreen: Grundzüge der Sozialpolitik

76 
I. Teil. Allgemeines. 
wogen. Es kam indessen nickt dazu. Als private, vielfach durch die 
Kommune und zum Teil auch durch die Staatsregierung geförderte 
und unterstützte Organe hatten sich seit 1890 zuerst in Mailand und 
bald in einer größeren Zahl italienischer Städte „camere del lavoro“ 
entwickelt, die aber, weil nur aus Arbeitern bestehend, richtiger als 
Arbeiterkammern bezeichnet werden. Sie stützen sich auf die Arbeiter 
vereine und sind dazu bestimmt, der Vertretung der Interessen der 
Arbeiter in allen Richtungen des Lebens zu dienen, außerdem aber 
auch sich der Arbeitsvermittlung zu widmen. Als Mitglieder sind zu 
gelassen Arbeiterassoziationen und -Vereine, sofern sie sich als be 
sondere Sektionen der Arbeiterkammer organisieren. Die Sektionen 
sind nach Berufsgruppen gegliedert. Sie vereinigen sich zu einer all 
gemeinen Versammlung, so oft sich das Bedürfnis dazu herausstellt. 
Religiöse und politische Diskussionen sind ausgeschlossen. 
Nach den Unruhen von 1898 wurden die meisten Arbeiterkammern, 
denen übrigens sowohl die Geistlichkeit wie die Unternehmer vielfach 
nicht freundlich gegenüber gestanden hatten, durch die Behörden auf 
gelöst. Nur die in Bologna, Catanzaro, Velletri und Perugia blieben 
bestehen; von ihnen behielt aber nur die in Bologna ihre volle Tätig 
keit bei. Sie leitete die Agitation für Wiedererrichtung der Arbeiter 
kammern ein und hatte damit Erfolg, zumal die städtischen Ver 
waltungen ihnen vielfach freundlich gegenüberstanden, weil sie darin 
ein Gegengewicht gegen den Ausbruch oder gegen gefährliche Zuspitzung 
von Ausständen sahen. Die Wiedererrichtung machte so schnelle Fort 
schritte, daß auf dem Ende Oktober 1902 in Reggio abgehaltenen 
Kongreß der italienischen Arbeiterkammern 57 Kammern vertreten 
waren, welche die Organisationen von 230000 Arbeitern darstellten, 
und von denen 22 kommunale Geldbeihilfen erhielten. Man darf daraus 
schließen, daß nicht nur die italienischen Arbeiter in den Arbeiter 
kammern eine für sie wichtige und wertvolle Einrichtung erblicken, 
sondern auch die Gemeinden vielfach Erwartungen daran knüpfen, 
durch die eine Verwendung öffentlicher Mittel zu ihrer Förderung 
gerechtfertigt wird. In der Hauptsache wird indes die finanzielle Last 
der Arbeiterkammern von den beteiligten Arbeitervereinen getragen. 
Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhänge noch, daß in Spanien ein 
Königliches Dekret vom 23. April 1903 die Errichtung eines Institutes 
für soziale Reformen angeordnet hat. Das Institut umfaßt 30 Mit 
glieder, wovon 18 durch die Regierung ernannt, die übrigen zu gleichen 
Teilen von Arbeitern und Unternehmern gewählt werden. Dem Amt 
liegt die Vorbereitung sozialpolitischer Gesetzentwürfe und Maßnahmen 
und die Überwachung ihrer Durchführung ob. Es handelt sich also 
um eine Art zentraler Interessenvertretung. 
In Deutschland ist es bisher über Vorschläge und Anträge nicht
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.