fullscreen: Deutschlands Auslandsanleihen

134 
Anhang. 
der für die Schweiz bestimmten Tranche der “ 
7% Anleihe des Deutschen Reiches 
Ausgabe 
lie einen Bestandteil der vorerwähnten großen Deutschen Anleihe bildet. 
Diese Tranche beträgt Lstg. 3,000,000 nominal und wird auf Grund 
des Subskriptionsresultates zerlegt werden in Obligationen von 100, 500 
und 1000 Pfund Sterling und in solche von 1000 Schweizerfranken, Sämt- 
liche Titel lauten auf den Inhaber, 
Die Verzinsung erfolgt halbjährlich je auf 15. April und 15, Oktober 
durch Einlösung der den Titeln beigegebenen Coupons. deren erster am 
15, April 1925 fällig wird. 
Zins und Kapital sind in der Schweiz zahlbar in Schweizerfranken 
für die auf diese Währung lautenden Titel und zum Tageskurs für das 
englische Pfund für. die auf Pfund Sterling lautenden Titel. Die eid- 
yenössische Couponssteuer ist im voraus entrichtet worden, so daß die Zins- 
betreffnisse mit den auf den Coupons angegebenen Beträgen netto aus- 
bezahlt werden, 
Offizielle Zahlstellen sind diejenigen Banken. die auf diesem Prospekt 
als Unterzeichner figurieren. 
Alle das Anleihen betreffenden Bekanntmachungen sind im Schwei- 
zerischen Handelsamtsblatt sowie in je einer Zeitung in Zürich, Basel. Genf 
und Bern je einmal zu erlassen. 
Die unterzeichneten Banken haben die vorbeschriebene Schweizer 
Tranche fest übernommen. Davon sind Lstg. 1.500,000 nominal für beson- 
dere Zwecke bereits ausgeschieden, Die restlichen 
Pfund Sterling 1,500,000 nominal . 
werden hiemit in der Schweiz zu folgenden Bedingungen zur 
öffentlichen Subskription 
aufgelegt: 
1. Zeichnungen nehmen in der Zeit vom 
15. bis 22. Oktober 1924 
die am Schlusse des Prospektes genannten Stellen spesenfrei ent- 
yegen. Dabei haben die Zeichner die Wahl, entweder 
a) Titel, die auf 1000 Schweizerfranken, oder 
b) Titel, die auf 100, 500 oder 1000 Pfund Sterling 
‘'auten, zu subskribieren, ; 
Der Emissionspreis beträgt 92% zuzüglich der Stückzinsen vom 
(5. Oktober 1924 bis zum Tage der Liberierung. 
Vom Ergebnisse der Zuteilung wird den Zeichnern so bald wie mög- 
lich nach Schluß der Subskription Kenntnis gegeben, Im Falle die 
gingegangenen Zeichnungen den aufgelegten Titel-Betrag über- 
steigen, werden sie einer entsprechenden Reduktion unterworfen. 
Die zugeteilten Titel sind bis spätestens am 30, November 1924 zu 
_.iberieren, Für die in Pfund Sterling ausgestellten Titel hat die 
Zahlung des Subskriptionspreises in Schweizerfranken mit Umrech- 
nung des Pfund Sterling zum Tageskurs bei der Liberierung zu er- 
folgen, falls die Zeichner nicht vorziehen, Zahlung in Pfund Sterling 
zu leisten, 
Die Zeichner erhalten gegen ihre Zahlung auf den Inhaber lautende 
Interimsscheine, die sobald wie möglich gegen die definitiven An- 
leihenstitel umgetauscht werden, Der eidgenössische Titelstemnpel 
wird von der Deutschen Reichsregijerung getragen 
3
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.