1.8
B ez eichnung d er Waren
J
abweichend von den Bestimmungen des
Artikel 26 dieses Geseßes, als Reingewicht
das Rohgewicht nach Abzug des bei der Fest:
stellung des Leergewichts ermittelten Ge-
wichtes der Verpackung angenommen werden.
4. Wir behalten uns vor, durch allgemeine
Verwaltungsverordnung und unter den er-
forderlichen Vorsichtsmaßregeln Befreiung
vom Einfuhrzoll zu gewähren für Tee, der
bei der Herstellung von Erzeugnissen ver-
wendet wird, die bei der Einfuhr keinem oder
einem niedrigeren Einfuhrzoll unterworfen
sind, als er für Tee fällig ist.
Thermometer, auch Weingeistthermometer
und alle andren Temperaturmesser.......
Sondervestimmungen.
1. Zu dieser Position gehören ausschließlich
die Thermometer und andren Temperatur-
Uuciter îverr Fuüigtelssäule angegeben
[wird. -
2. Thermometer und andre Temperatur-
messer, die zum Anzeigen von Temperaturen
von + 100° C oder höher oder von ~ 40° C
oder niedriger eingerichtet sind, sind von dem
pet dieser Position zu erhebenden Einfuhr-
zolle befreit.
127
128
Puttischgeräte, Putztischbedarf und Putz-
tischhilfsmittel, anderweit nicht genannt
(einschließlich der nicht besonders aufge-
führten Geräte und Bedarfswaren für
Haarkünstler).
I. Haartrockenvorrichtungen; Haarwuchs-
apparate [Apparate zur Förderung des
Haarwuchses], Enthaarungsvorrichtungen:
Wanrzenstifte; Büstenentwickler; Schnurrbart-
und Bartbinden; Kräuselstöcke [Lockenwickler]
und andrer ähnlicher, nicht besonders auf-
geführter Haarkünsstlerbevarf und anderweit
nicht genannte Schönheitsmittel. .. .
II. Kämme aller Art (soweit sie keine
Schmuck- oder Haartragkämme [Kämme, die das
Haar halten] sind), einschließlich der Taschen-
kämme und Haarfärbekämme; HBartscher-
(31.7 “t §tr§ LUPF ür Larter
Streichriemen und andre Rasiermessserabzieher;
Rasiernäpfchen und Einsätze für Rasiernäpfchen;
Schönheitsmittel - [Kosmetik-] halter; Alaun-
greifer; Seifenspenders-automaten]; Wasch-
handschuhe; Kammreiniger; nicht aus oder
mit Haar zusammengesetzte Haarnegtchen,
Crêpés [Haarunterlagen, Kreppe, Wülste zum
Unterlegen unter die Haarflechten] und Haar-
häubchen; Netychen und Säckchen zum Auf-
bewahren von Schwämmen oder Haar; Nadel-
schüsselchen; Puytttisch- und Haarpflegekasten
[toilet- en kapdoozen]; Puderdosen; Puder-
quasten; Nagelfeilen; Nagelknipper; Ohr-
löffelchen; Ohrschwämmchen; [Schuh-]Knöpfer;
Schuhanzieher [sogenannteSchuhhörner, Schuh-
löffel]; Stiefelknechte; Hosenpressen; Hosen-
strecker [Hosenspanner]; Handschuhweiter und
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Wert
8 v H
8 v H
§
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S
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129
B ez eichnung der Waren
sogenannte Knopfscheren und andrer ähnlicher,
anderweitnichtgenannter Puztischbedarf [toilet-
en kaptafelbenodigtheden] und anderweit
lch fsmüutel uud Grrälebehälier und Ve:
stecke, die ausschließlich aus mit zu Position 128
gehörenden Gegenständen zusammengestelltsind,
sowie Taschentoiletten; Sachels [wohlriechende
Behälter, z. B. für Taschentücher] Riechkißchen
und ähnliche Waren und nicht mit Sohlen-
fläche versschene Schuhleisten............
III. Puttisch- und Riechwässer; Mund- und
Zahnwässer; Hahnpasten und Zahnseifen;
Auszüge für Bäder und Fußbäder; Haut-,
Haar-, Streu- und Wundpuder; Haarfärbe-
mittel; Haarsalben; Schönheitsmittel; Schminte;
Mittel gegen Mückenstiche, Sommersprossen
und Schweißhände; Frostsalbe für die Hände;
Katechupillen; Alaun; Bimsstein und andre
ähnlichePutztischhilfsmittel,Puttischerfordernisse
“s: F §nstttic:cr: alle verpackt oder in
afelform. ..
Sonderbesstimmung.
Gerätebehälter und Bestecke, die auch mit
andren als den zu dieser Position gehörenden
Gegenständen zusammengestellt sind, sind, so-
weit sie nicht zu Position 71 gehören, gemäß
Position 95 zu verzollen. ö
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Rasiermesserschärfer verwendet zu werden, nicht
aus einer darauf oder auf der Verpackung
angebrachten Aufschrift deutlich ersichtlich ist,
sowie nicht an einer Handhabe befestigte oder
auf irgendeine andre Weise gefaßte natürliche
Schwämme sind von dem gemäß dieser Position
zu erhebenden Einfuhrnzolle befreit.
rice werk [Geschirre] und Seattler-
I. Geschirre; Kopfgestelle; Brustverzierungen;
Scheuklappen; Zügel; Stränge; gZuggurte;
Bauchriemen; Kumte; Kopf- und Kinnketten;
Gebisse; Leiter [Handhabe, um das Pferd am
Zügel zu führen] und andre ähnliche Geschirr-
und Kopfgestellteile, einschließlich der metallenen
Geschirre und der Teile von metallenen
Geschirren, sowie Knie- und Pfoten- [Huf-]
schüzer; Sättel; Sattelkissen; Steigbügel
und Reitsporen; Peitschen, Peitschenschnüre
und Peitschenstöcke; Halfter; Fesseln; Maul-
körbe; Halsbänder; mit Karabiner oder Haken
versehene Hundeleinen und andre ähnliche
Gegenstände für den Hunde- und Pferdesport
oder zum Aufschirren, Anspannen, Bekleiden,
Reiten, Lenken, Leiten, Abrichten oder Schmücken
von Tieren ..
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