Object: Niederlande

1.8 
B ez eichnung d er Waren 
J 
abweichend von den Bestimmungen des 
Artikel 26 dieses Geseßes, als Reingewicht 
das Rohgewicht nach Abzug des bei der Fest: 
stellung des Leergewichts ermittelten Ge- 
wichtes der Verpackung angenommen werden. 
4. Wir behalten uns vor, durch allgemeine 
Verwaltungsverordnung und unter den er- 
forderlichen Vorsichtsmaßregeln Befreiung 
vom Einfuhrzoll zu gewähren für Tee, der 
bei der Herstellung von Erzeugnissen ver- 
wendet wird, die bei der Einfuhr keinem oder 
einem niedrigeren Einfuhrzoll unterworfen 
sind, als er für Tee fällig ist. 
Thermometer, auch Weingeistthermometer 
und alle andren Temperaturmesser....... 
Sondervestimmungen. 
1. Zu dieser Position gehören ausschließlich 
die Thermometer und andren Temperatur- 
Uuciter îverr Fuüigtelssäule angegeben 
[wird. - 
 2. Thermometer und andre Temperatur- 
messer, die zum Anzeigen von Temperaturen 
von + 100° C oder höher oder von ~ 40° C 
oder niedriger eingerichtet sind, sind von dem 
pet dieser Position zu erhebenden Einfuhr- 
zolle befreit. 
127 
128 
Puttischgeräte, Putztischbedarf und Putz- 
tischhilfsmittel, anderweit nicht genannt 
(einschließlich der nicht besonders aufge- 
führten Geräte und Bedarfswaren für 
Haarkünstler). 
I. Haartrockenvorrichtungen; Haarwuchs- 
apparate [Apparate zur Förderung des 
Haarwuchses], Enthaarungsvorrichtungen: 
Wanrzenstifte; Büstenentwickler; Schnurrbart- 
und Bartbinden; Kräuselstöcke [Lockenwickler] 
und andrer ähnlicher, nicht besonders auf- 
geführter Haarkünsstlerbevarf und anderweit 
nicht genannte Schönheitsmittel. .. . 
II. Kämme aller Art (soweit sie keine 
Schmuck- oder Haartragkämme [Kämme, die das 
Haar halten] sind), einschließlich der Taschen- 
kämme und Haarfärbekämme; HBartscher- 
(31.7 “t §tr§ LUPF ür Larter 
Streichriemen und andre Rasiermessserabzieher; 
Rasiernäpfchen und Einsätze für Rasiernäpfchen; 
Schönheitsmittel - [Kosmetik-] halter; Alaun- 
greifer; Seifenspenders-automaten]; Wasch- 
handschuhe; Kammreiniger; nicht aus oder 
mit Haar zusammengesetzte Haarnegtchen, 
Crêpés [Haarunterlagen, Kreppe, Wülste zum 
Unterlegen unter die Haarflechten] und Haar- 
häubchen; Netychen und Säckchen zum Auf- 
bewahren von Schwämmen oder Haar; Nadel- 
schüsselchen; Puytttisch- und Haarpflegekasten 
[toilet- en kapdoozen]; Puderdosen; Puder- 
quasten; Nagelfeilen; Nagelknipper; Ohr- 
löffelchen; Ohrschwämmchen; [Schuh-]Knöpfer; 
Schuhanzieher [sogenannteSchuhhörner, Schuh- 
löffel]; Stiefelknechte; Hosenpressen; Hosen- 
strecker [Hosenspanner]; Handschuhweiter und 
IH 
Wert 
8 v H 
8 v H 
§ 
> 
S 
j 
129 
B ez eichnung der Waren 
sogenannte Knopfscheren und andrer ähnlicher, 
anderweitnichtgenannter Puztischbedarf [toilet- 
en kaptafelbenodigtheden] und anderweit 
lch fsmüutel uud Grrälebehälier und Ve: 
stecke, die ausschließlich aus mit zu Position 128 
gehörenden Gegenständen zusammengestelltsind, 
sowie Taschentoiletten; Sachels [wohlriechende 
Behälter, z. B. für Taschentücher] Riechkißchen 
und ähnliche Waren und nicht mit Sohlen- 
fläche versschene Schuhleisten............ 
III. Puttisch- und Riechwässer; Mund- und 
Zahnwässer; Hahnpasten und Zahnseifen; 
Auszüge für Bäder und Fußbäder; Haut-, 
Haar-, Streu- und Wundpuder; Haarfärbe- 
mittel; Haarsalben; Schönheitsmittel; Schminte; 
Mittel gegen Mückenstiche, Sommersprossen 
und Schweißhände; Frostsalbe für die Hände; 
Katechupillen; Alaun; Bimsstein und andre 
ähnlichePutztischhilfsmittel,Puttischerfordernisse 
“s: F §nstttic:cr: alle verpackt oder in 
afelform. .. 
Sonderbesstimmung. 
Gerätebehälter und Bestecke, die auch mit 
andren als den zu dieser Position gehörenden 
Gegenständen zusammengestellt sind, sind, so- 
weit sie nicht zu Position 71 gehören, gemäß 
Position 95 zu verzollen. ö 
uu r Uh Ec URL is 
Rasiermesserschärfer verwendet zu werden, nicht 
aus einer darauf oder auf der Verpackung 
angebrachten Aufschrift deutlich ersichtlich ist, 
sowie nicht an einer Handhabe befestigte oder 
auf irgendeine andre Weise gefaßte natürliche 
Schwämme sind von dem gemäß dieser Position 
zu erhebenden Einfuhrnzolle befreit. 
rice werk [Geschirre] und Seattler- 
I. Geschirre; Kopfgestelle; Brustverzierungen; 
Scheuklappen; Zügel; Stränge; gZuggurte; 
Bauchriemen; Kumte; Kopf- und Kinnketten; 
Gebisse; Leiter [Handhabe, um das Pferd am 
Zügel zu führen] und andre ähnliche Geschirr- 
und Kopfgestellteile, einschließlich der metallenen 
Geschirre und der Teile von metallenen 
Geschirren, sowie Knie- und Pfoten- [Huf-] 
schüzer; Sättel; Sattelkissen; Steigbügel 
und Reitsporen; Peitschen, Peitschenschnüre 
und Peitschenstöcke; Halfter; Fesseln; Maul- 
körbe; Halsbänder; mit Karabiner oder Haken 
versehene Hundeleinen und andre ähnliche 
Gegenstände für den Hunde- und Pferdesport 
oder zum Aufschirren, Anspannen, Bekleiden, 
Reiten, Lenken, Leiten, Abrichten oder Schmücken 
von Tieren .. 
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