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in großer Mehrzahl aus Stein, bis drei und mehr Stock hoch, mit
Ziegeln bedeckt. Die Räume im Innern werden ojt als sauber, zierlich
und ansehnlich gerühmt.
Nach dem Kriege natürlich ärgste Verwüstung: soweit noch Menschen
vorhanden sind, ihre Wohnungen zum Teil Nothütten. aus Trümmern
zusammengeschlagen.
Es ist natürlich, daß in Zeiten solchen Niederganges, wie wir ihn
seit etwa 1450 beim Bürgertum beobachten können, auch die Be—
schaffenheit der Stadtbehörden sich mehr und mehr verschlechtert.
Schließlich enden sie in völliger Korruption. Dieser Entwickelungs—
zang der städtischen Verwaltungen war lange Zeit hindurch nicht in ein
gehörig helles historisches Licht gerückt gewesen. Erst vor allem die
grundlegenden Untersuchungen Gustav Schmollers haben dieses Dunkel
aufgehellt. Zwar hat er seinen Ausgangspunkt bei den Städten Branden—
burg⸗Preußens genommen und nur den Zustand der Stadtverwaltungen
dieses Staates klargelegt. Aber die Ergebnisse haben als für ganz
Deutschland typisch zu gelten.
Wenn wir auf Grund der soeben genannten Forschungen und
Schoens zusammenfassender Darstellungen zunächst die Form der äußeren
Verfassung der jetzigen Stadtbehörden und die Art ihrer Verwaltungs—
führung betrachten, so finden wir an der Spitze der Stadt nach wie
oor den Rat. Aber die Besetzung seiner offenen Stellen fand jetzt
in der Regel durch Kooptation, und zwar auf Lebenszeit, statt, was
natürlich seine Macht der Bürgerschaft gegenüber erheblich stärkte. Dabei
ist die an sich schon bedeutende Zahl der Magistratsstellen in stetem
Wachsen begriffen, so daß in Berichten oft darüber geklagt wird, daß
die Konfusion in der Geschäftsführung bei den vielen Ratsherren un—
vermeidlich sei. 1630 hatte Magdeburg 75 Magistratspersonen: Bürger—
meister, Kämmerer, Syndici und Ratsherren; Halle 1687 deren 78;
Berlin 1707 bei 55000 Seelen 75, während in der letzteren Stadt im
Jahre 1800 nach der Neuregelung der städtischen Verwaltung bei
172000 Einwohnern 18 Stadtbeamte genügten.
Die Hauptursache für die hohen Mitgliederzahlen war das System
der wechselnden „Ratsmittel“, eine Einrichtung, bei der eine bestimmte
Gruppe umschichtig, in der Regel alle drei Jahre, an die Reihe kam.
Dieser Ratswechsel war in der Blütezeit der Städte, als die Stellen nur
auf kurze Zeit besetzt wurden (s. S. 16), ein Mittel gewesen, um zu ver—
hindern, daß einzelne Personen zu mächtig würden; er hatte auch insofern
gut gewirkt, als jeder Ratsherr auf die Kontrolle seines nach Jahresfrist
eintretenden Amtsnachfolgers gefaßt sein mußte. Jetzt bei der Besetzung
der Ratsstellen auf Lebenszeit war der Wechsel nur das Mittel, möglichst
viele Personen an der bevorzugten Ratsstellung teilnehmen zu lassen.
Eine Quelle der Kontrolle bot er längst nicht mehr, man sah sich jetzt