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fangen«!, einen Freu nd zu ihrer Besserung, nicht aber
einen Gefangenwärter zu ihrer Zucht" verlangte.
Philantropische Gesellschaften suchten den Gedanken
Howards durch Gründung von Anstalten zunächst für ent-
asjene jugendliche Sträflinge zu verwirklichen, bis das
lente geltende Princip der Reformatory Schools für die
verbrecherische, der Industrial Schools für die land-
! relcher^lsche oder sonst arg verwahrloste Jugend durch
on* im 1851 er^icnene 3Bcrf ber 91# 9Rart) Gur,
penter më Sieben gerufen lunibe.
pr ŗ l(J kn an trat die Gesetzgebung wirksam ein; das
L c ^à'zugluhe Gesetz war die Reformatory School-Act
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Eltern Lihí'V e Erbschaften in Betracht. Auch die
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