Object: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Zeit Deutschland zu seiner „hinkenden Goldwährung", weil es sein 
überschüssiges Silber zu den gesunkenen Preisen nicht veräußern wollte. 
Taler sollten, so bestimmte das Münzgesetz, nach wie vor, in gleicher Weise 
wie die Goldmünzen, gesetzliches Zahlungsmittel für Zahlungen in jeglicher 
Höhe bleiben. Wenn auch weder von seiten der Reichsbank noch der öffent 
lichen Kassen oder Privatinstitute ein Aufdrängen der Talerstücke statt 
gefunden hat — im Gegensatz zu Frankreich, wo die Bank von Frankreich 
größere Beträge in silbernen 5-Frankenstücken zahlte und, wenn ausdrücklich 
Gold verlangt wurde, dafür eine Extragebühr sP r ä m i e) forderte —, so 
hatten wir doch in Deutschland bis zum 1. Oktober 1907 die hinkende 
Goldwährung. Von diesem Tage ab war die Einlösung der Noten in 
Gold durch Gesetz verbürgt, und Deutschland hatte jetzt die bereits durch das 
Münzgesetz von 1873 vorgesehene „Reichsgoldwährung". Mit dem 4. August 
1914 wurde die Goldwährung wieder aufgehoben; die Reichsbank löste ihre 
Noten nicht mehr in Gold ein. 
f) Silberwährung mit gesperrter Prägung 
Silberwährung mit gesperrter Prägung besteht, wenn Silber allein 
gesetzliches Zahlungsmittel ist, jedoch Private nicht das Recht haben, sich 
für eigene Rechnung aus Silber Münzen prägen zu lassen. Der Staat 
bestimmt einen festen Kurs, unabhängig von den Schwankungen des 
Metallwerts. Durch Einstellung der Prägung erhält das überwertige 
Metallgeld einen Monopolpreis sJndische Rupie). Dieses Währungssystem 
bildet meist nur einen Übergangsabschnitt. 
g) Papierwährung 
Wenn wir als Gold- bzw. Silberwährung die gesetzliche Verfassung des 
Geldwesens bezeichnen, durch die neben der Prägefreiheit die Einlösung der 
umlaufenden Zahlungsmittel in Gold bzw. Silber vorgeschrieben ist, so 
bedeutet Papierwährung nicht etwa analog: Einlösung der um 
laufenden Zahlungsmittel in Papiergeld. Charakteristisch für das Papier 
geld ist seine Nichteinlösbarkeit in Metallgeld. Es ist selbständiges 
Wertvergleichsmittel und hat gesetzlich unbeschränkte Zahlungskraft. 
Papiergeld wird oft mit „schlechtem" Geld identifiziert. Meist ungewollt, 
vielmehr zwangsläufig wurde die Papierwährung eingeführt, als Folge 
schwieriger Finanz- und Wirtschaftsverhältnisse. Wenn gesagt wird, Papier 
geld sei wertloses Geld, weil der Stoff, aus dem es hergestellt wird,
	        
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