” 1. Buch. KEinleitende Lehren.
aufeinander. Und die Bedeutung Smith’s liegt nicht darin, was
gewöhnlich hervorgehoben wird, daß er die vier Kanone des Steuer-
wesens aufstellt, da ja dieselben zum Teil selbst in älteren Werken
zu finden sind, sondern daß er namentlich äußerlich die Finanz-
wissenschaft zu einem ergänzenden Teil der Nationalökonomie
machte, woran die meisten englischen Schriftsteller auch heute noch
festhalten; auch innerlich verknüpfte er beide insofern, als er die
Steuern auf Grund der Einkommenszweige klassifiziert und zwar.
als Steuern, die auf die Grundrente, auf den Kapitalzins, auf den
Arbeitslohn gelegt sind, obwohl freilich kaum eine Steuer zu finden
ist, die gerade diesen ausschließlichen Charakter besitzt, da ja diese
Einkommen nur selten vollständig isoliert vorkommen. Die eng-
lischen Finanzschriftsteller sind dieser Einteilung fast ohne Aus-
nahme bis auf unsere Tage treugeblieben. Auf Grund dieser Ein-
teilung ist es dann das Hauptbestreben Smith’s, die Einwirkung
der Besteuerung auf die Volkswirtschaft zu untersuchen, während
andere Probleme der Finanzwirtschaft unerörtert bleiben. Wenn
wir aber diese Seite der Finanzwissenschaft Smith’s betrachten,
so unterliegt es keinem Zweifel, daß er sehr tief eindrang in die
Untersuchung der volkswirtschaftlichen Rückwirkungen der Be-
steuerung. Auch darf nicht unerwähnt bleiben, daß kaum ein
Schriftsteller so gründliche, tiefe, freilich manchmal zu sehr ins
einzelne gehende und einseitige Erörterungen über die verschiedenen
Zweige der Staatsausgaben bietet, ja seine hieher gehörigen Unter-
suchungen bilden gewissermaßen eingehende Monographien über
Kirchenpolitik, Unterrichtspolitik, Militärpolitik usw., obwohl auch
hier bemerkt werden muß, daß sowohl Smith als seine Nachfolger
fast ausschließlich englische Besteuerungsverhältnisse vor Augen
hielten. Smith hat das Verdienst, unter dem Einflusse der Physio-
kraten zu dem Resultate zu gelangen, daß die volkswirtschaftlich
rationelle Quelle aller Steuer das Einkommen ist, was ebenso der
weiteren Entwicklung als Richtschnur diente, wie ja auch seine vier
Maximen der Besteuerung zum großen Teil den Inhalt der Steuer-
politik und Steuerreformen des XIX. Jahrhunderts bildeten, ja
noch der Gegenwart und Zukunft bilden.
. 7. Der Einfluß der Nationalökonomie. So wie die
Volkswirtschaftslehre sich eigentlich aus der Kameralistik resp.
Finanzwissenschaft entwickelte, so hat hinwieder die Weiterent-
wicklung der Volkswirtschaftslehre nicht ohne Einwirkung auf die
Finanzwissenschaft bleiben können. Und dieser Einfluß macht sich
merkwürdigerweise beiläufig gerade in der Periode geltend, wo sich
die Finanzwissenschaft als selbständige Lehre von der National-
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