Object: Währung und Handel

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(1er Full sein, wie in einem Lunde mit ^[etallw.ilirung ; sodann aber 
wird die Bank niemals wissen, ob der Rückgang ihrer Geschäfte in 
einer allgemeinen Stagnation des Unternelnnnngsgeistes oder 
in ihrer fehlerhaften Discontopolitik %n suchen ist. i\ian wird 
ihr kein Metallgeld zur Umwechslung gegen Noten präsentiren 
und die Thatsache, dass sie dem Verkehre Geld, dessen er 
wirklich bedurfte, vorenthalten hat, kann nicht direct bemerk 
bar werden. 
Auch bei jenen Banken in Papiergeld-Ländern, die lui 
ihre Notenausgabe eine gesetzliche Grenze haben, ist zu Le- 
urtheilung der Richtigkeit der Zinspolitik kein director An 
haltspunkt gegeben. Die Vermehrung der Noten wird allerdings 
nicht in’s Ungemessene vor sich gehen können, aber es wild 
eben von der jeweiligen Höhe des wirklichen realen Geldbe 
dürfnisses abhängen, ob die Kreditgew ährung nicht schon lauge 
bevor die gesetzliche Grenze der Notenausgabe erreicht ist, 
mit einer ungerechtfertigten Unterbietung des idarktes Hund 
in Hand ging. 
Der Zinsfiiss in einem Lande mit gestörten Geldver 
hältnissen ist daher nicht massiger, wohl aber willküi- 
lieber als der in einem Ijaiide mit Metallvaluta, und da die 
Gesetzmässigkeit des Zinsfusses angesichts der steten Schwan 
kungen in den Marktverhilltnisseu mit einer sehr schwanken 
den Disconto])olitik gleichbedeutend ist, während die Villküi, 
die es nicht nötliig hat, sich nach der von Woche zu Woche 
ändernden Conjnnctur zu richten, in der Regel durch längere 
Zeit-auf ihrem Sinne heharren wird, so besitzen die Länder 
mit gestörter Valuta fast ohne Ausnahme auch einen stabi 
leren Zinsfuss. als die mit Metalkeld. Ob dieser willkür 
liche und stabile Zinsfuss im Diirchscbnitte höher oder billiger 
ist, als es bei dem Bestehen einer IMetallvaluta der Fall wäre, 
das ward zunächst von der individuellen Auffassung jener Per 
sönlichkeiten abhängen , die den Banksatz zu regeln haben. 
Auf die Dauer ist jedoch gerade in einem Lande mit gestörter 
Valuta die Aufrechthaltung eines ungebührlich theueren Zins- 
fnsses viel leichter möglich, als die eines ungebührlich 
niedrigen. Insbesondere gilt dies dann, wenn der Noten 
vermehrung. eine Maximalgrenze gezogen ist, sei es durch 
gesetzliche Feststellung eines Verhältnisses zwischen ^letall-
	        
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