Full text: Répertoire des administrateurs & commissaires de société, des banques, banquiers et agents de change de France et de Belgique

VORWORT 
Die nunmehr mit Hilfe des Reiches ermöglichte Exportkredit:- 
versicherung bedeutet ihrem Umfang und ihren Bedingungen nach 
eine völlige Neuerung innerhalb des deutschen Versicherungswesens. 
Denjenigen Firmen, die die Versicherung in Anspruch nehmen 
wollen, werden im allgemeinen zunächst die Erfahrungen fehlen, die 
sie in anderen lange eingeführten Sparten des Versicherungswesens be- 
sitzen und die es ihnen ermöglichen, ohne weitere Schwierigkeiten die 
Versicherungsverträge in sachgemäßer Weise vorzubereiten und durch: 
zuführen. Angesichts der erheblichen Risiken, die durch die Export: 
kreditversicherung gedeckt werden sollen, hält es die unterfertigte 
Geschäftsführung für ihre Aufgabe, den Mitgliedern des Reichsver- 
bandes der Deutschen Industrie einen kurzen Überblick über das 
Wesen, die Fundierung und die Durchführung der Exportkreditver- 
sicherung zu vermitteln und kurze Hinweise für das praktische Vor: 
gehen beim Abschluß des Versicherungsvertrages, beim Eintritt des 
Schadensfalles usw. zu geben. Die Darstellung schließt sich eng an 
den Text der „Allgemeinen Versicherungsbedingungen‘“ und der 
übrigen einschlägigen Unterlagen an, wie er in langwierigen Verhand: 
lungen zwischen Vertretern der Reichsregierung, der Wirtschaft und 
der Versicherungs:Gesellschaften formuliert worden ist. 
Es ist in der Neuartigkeit der Materie begründet, daß nicht alle 
in der Praxis etwa entstehenden Probleme schon jetzt berücksichtigt 
werden können. Zudem muß es die Hauptaufgabe der nachfolgenden 
Schrift sein, eine möglichst kurze Übersicht über das Verfahren zu 
bieten, wie es sich in der Mehrzahl aller Fälle abwickeln wird. Sollte 
die Einrichtung hinreichend starke Inanspruchnahme aus den Kreisen 
der Ausfuhrindustrie finden, so beabsichtigen wir, auf Grund der nun- 
mehr zu sammelnden Erfahrungen in einiger Zeit eine Ergänzung 
der nachstehenden Ausführungen folgen zu lassen, die eine Dar- 
stellung und Erläuterung besonders von außergewöhnlich gelagerten 
Fällen enthalten soll. 
REICHSVERBAND DER DEUTSCHEN INDUSTRIE 
Die Geschäftsführung: 
Dr. Herle. Dr. Singer.
	        
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