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I. Teil. Allgemeines.
Sekretäre und späterhin auch Kongresse veranstaltet. Auf dem Kon
greß in Utrecht vom 27. Juni 1902 waren etwa 50 Kammern ver
treten. Über die Ergebnisse der Tätigkeit der Kammern gibt die
Zeitschrift des niederländischen statistischen Zentralbureaus nähere
Auskunft in Ergänzung der Jahresberichte der Kammern selbst. Hier
nach sind die statistischen Arbeiten und die Vermittlung hei Interessen
streitigkeiten das Hauptgebiet der bisherigen Tätigkeit. Die Heran
ziehung zu Gutachten seitens der Regierung und ebenso die Erstattung
von Gutachten an die Regierung aus eigenem Antrieb hat sich wenig
entwickelt. Dagegen besteht mit den Gemeinden ein lebhafter Ver
kehr, sowohl auf Ersuchen der Gemeindebehörden als auch aus eigenem
Antrieb. Die Abgabe von Gutachten und das Entwerfen von Ver
trägen usw. auf Wunsch von Interessenten ist nicht sehr häufig vor
gekommen; die Kammern sind aber von selbst wiederholt wegen Er
füllung von Arbeiterwünschen an die Unternehmer herangetreten.
Im ganzen ist hiernach die Wirksamkeit in der Richtung einer
eigentlichen Interessenvertretung gegenüber den Staatsorganen bisher
noch gering geblieben, während im übrigen eine zwar nicht immer
erfolgreiche, aber doch beachtenswerte Arbeit geleistet worden ist.
Zu berücksichtigen ist dabei, daß die Kammern erst kurze Zeit be
stehen, und daß die Beschränktheit der zu ihrer Verfügung stehenden
Geldmittel und das Fehlen einer Besoldung der Sekretäre der prak
tischen Arbeit Erschwerungen bereiten. Zum Teil haben die Unter
nehmer sich der Einrichtung gegenüber ablehnend verhalten.
In Frankreich wurden dem schon erwähnten, seit 1891 bestehen
den Conseil superieur du travail durch das Dekret vom 17. Sept. 1900
lokale Arbeitskammern unterstellt, die den Namen Conseils du travail
führen. Der obere Arbeitsrat hatte 1895 den Gedanken der gesetz
lichen Einführung der Arbeitskammern mit geringer Mehrheit verworfen;
er ging davon aus, daß auf dem Wege des Dekretes die erforderlichen
Maßnahmen durchgeführt werden könnten, fürchtete aber auch eine
Beeinträchtigung der Arbeitersyndikate und eine Schmälerung der
Selbständigkeit der Unternehmer. Das Dekret von 1900 ermächtigt
den Minister für Handel und Industrie, in allen Bezirken, in denen es
zweckmäßig erscheint, Arbeitskammern zu errichten mit folgenden
Aufgaben: Abgabe von Gutachten über alle Arbeitsangelegenheiten
auf Ersuchen der Interessenten oder auf Wunsch der Regierung; Mit
wirkung bei den vom Oberen Arbeitsrat angeregten und vom Handels
minister angeordneten Erhebungen; Aufstellung von Tabellen über den
normalen Lohntarif und Arbeitstag der einzelnen Gewerbe als Grund
lage für die Klauseln wegen Lohn und Arbeitszeit bei Verträgen über
öffentliche Arbeiten und Lieferungen; Bekanntgabe von Mitteln zur
Abhilfe etwaiger Arbeitslosigkeit im Kammerbezirk an die Behörden;