8:23. Der Zins als Preis. 3
kann ebensogut wie der Zinsfuß zur Charakterisierung der Zinshöhe
benutzt werden. Der Satz, daß der Zinsfuß der reziproke Wert einer
Zeit ist, erscheint durch diese Überlegung in seiner richtigen Be-
leuchtung.
In bezug auf die Stellung des Zinses in der Preisbildung haben
wir wiederum zwischen den beiden Hauptgründen des Bedarfs an Kapi-
taldisposition, nämlich daß einerseits die Ausnutzung dauerhafter Güter,
andererseits die Produktion im engeren Sinne Zeit beansprucht, zu unter«
scheiden. Wir haben also zunächst die Stellung des Zinses in der Preis:
bildung für dauerhafte Güter und deren Nutzungen ins Auge zu fassen.
Rente im weitesten Sinne des Wortes ist der Preis der Nutzung
eines dauerhaften Gutes, Auf die Bestimmungsgründe dieses Preises
werden wir im nächsten Kapitel näher eingehen. -'Es ’ist‘ aber "not:
wendig, schon hier den Begriff einzuführen, weil sonst eine vollständige
Klarlegung der Rolle des Zinses in der Preisbildung nicht möglich ist.
Wenn wir den Preis des dauerhaften Gutes selbst im Verhältnis zum
Preis seiner Nutzung, also im Verhältnis zur Rente betrachten, nennen
wir den Preis des Gutes den „Kapitalwert‘ desselben. Wir stoßen hier
auf diejenige Eigentümlichkeiten der dauerhaften Güter, die die Not-
wendigkeit ihrer Aussonderung als eine besondere Kategorie der wirt-
schaftlichen Güter am klarsten hervortreten läßt, nämlich daß in bezug
auf sie zwei Preise in Betracht gezogen werden müssen: der Preis
des Gutes selbst und der Preis seiner Nutzung. Sobald dies der Fall
ist, muß es offenbar ein besonderes Geschäft werden, das Gut zu
kaufen und die Nutzung desselben zu verkaufen. Das Verhältnis der
beiden Preise muß dann nach den allgemeinen Regeln der Preisbildung
bestimmt werden. Nehmen wir der Einfachheit halber an, daß die Liefe-
rung der Nutzung keine andere Tätigkeit als das Warten voraussetzt, und
ferner daß das dauerhafte Gut von ewiger Dauer ist, so hat derjenige,
der das Gut übernimmt, nur die nötige Kapitaldisposition zur Ver-
fügung zu stellen und braucht also auch nur für diesen Dienst ent-
schädigt zu werden. Es muß dann offenbar der Preis der Nutzung
gleich dem Zins des Kaufpreises des Gutes selbst sein. Zwischen Kapital-
wert und Rente besteht also in diesem Falle eine bestimmte Gleichung,
nämlich, wenn k den Kapitalwert, r die Rente und p den Zinsfuß be-
zeichnen, r = pk.
Ist das dauerhafte Gut nicht von unbegrenzter Dauer, muß die
Rente auch eine Tilgungsquote des Kapitals enthalten. Oft enthält
die Rente daneben auch Ersatz für besondere Leistungen des Renten-
beziehers, wie z. B. Treppenbeleuchtung eines Wohnhauses, ist aber
insofern keine reine Rente im wissenschaftlichen Sinne. Streng ge-
nommen gehören die Tilgungsquoten als Zahlungen für Teile des Gutes
selbst auch nicht zur Rente, wenn wir nämlich dieselbe als Nettorente
Cassel, Theoret. Sozialökonomie. 4. Aufl, .
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